Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Vermessungsamtsrat Herr Johannes Bohlen wird mit Wirkung vom 01.06.2018 zum Vermessungsoberamtsrat befördert und in eine freie und besetzbare Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 NBesO eingewiesen.


Sachverhalt:

 

Der Vermessungsamtsrat Herr Johannes Bohlen hat mit Schreiben vom 14.11.2017 einen Antrag auf die Neubewertung seines Dienstpostens gestellt. Herr Bohlen leitet seit dem 01.11.1991 das Bauamt der Stadt Wiesmoor und wurde letztmalig mit Wirkung vom 01.01.1993 zum Vermessungsamtsrat (A 12) befördert.

 

Die Verwaltung hat im Rahmen eines analytischen Verfahrens nach dem KGSt-Modell den Dienstposten von Herrn Bohlen bewertet. Das Ergebnis der Dienstpostenbewertung ergibt, dass eine Beförderung zum Vermessungsoberamtsrat und damit eine Besoldung nach A 13 NBesO gerechtfertigt ist.

 

Die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung zum 01.06.2018 werden erfüllt.

 

Eine entsprechende Planstelle ist im Stellenplan 2018 enthalten.

 

Die Bewertungskommission der Stadt Wiesmoor hat am 11.04.2018 eine entsprechende Feststellung über diese Beförderung getroffen.

 

Sven Lübbers erläutert den Sachverhalt.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: