Sitzung: 15.05.2018 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/080/2018
Beschlussvorschlag:
Der Vermessungsamtsrat Herr Johannes Bohlen wird mit Wirkung vom 01.06.2018 zum Vermessungsoberamtsrat befördert und in eine freie und besetzbare Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 NBesO eingewiesen.
Sachverhalt:
Der Vermessungsamtsrat Herr Johannes Bohlen hat mit Schreiben vom
14.11.2017 einen Antrag auf die Neubewertung seines Dienstpostens gestellt.
Herr Bohlen leitet seit dem 01.11.1991 das Bauamt der Stadt Wiesmoor und wurde
letztmalig mit Wirkung vom 01.01.1993 zum Vermessungsamtsrat (A 12) befördert.
Die Verwaltung hat im Rahmen eines analytischen Verfahrens nach dem
KGSt-Modell den Dienstposten von Herrn Bohlen bewertet. Das Ergebnis der
Dienstpostenbewertung ergibt, dass eine Beförderung zum Vermessungsoberamtsrat
und damit eine Besoldung nach A 13 NBesO gerechtfertigt
ist.
Die beamten- und
laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung zum 01.06.2018 werden
erfüllt.
Eine entsprechende Planstelle ist im Stellenplan 2018 enthalten.
Die Bewertungskommission der Stadt
Wiesmoor hat am 11.04.2018 eine entsprechende Feststellung über diese
Beförderung getroffen.
Sven Lübbers erläutert den
Sachverhalt.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: