Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Die Verordnung über den Leinenzwang zum Schutz erholungssuchender Menschen und wild lebender Tiere in der Stadt Wiesmoor wird beschlossen.  


Sachverhalt:

 

Die zurzeit gültige Verordnung über den Leinenzwang zum Schutz erholungssuchender Menschen und wild lebender Tiere in der Stadt Wiesmoor tritt, wie bei ordnungsrechtlichen Verordnungen durch Zeitablauf üblich, mit Ablauf des 20.06.2018 außer Kraft.

 

Die Verordnung, welche einen Leinenzwang für Hunde für das Ottermeergebiet und das Wildbachgelände und den Landschaftspark vorschreibt, hat sich bewährt und findet allgemeine Akzeptanz. Eine Erweiterung auf das Freilichtbühnengelände wurde in den vergangenen Jahren bereits einmal diskutiert, letztlich jedoch nach Absprachen zwischen der Verwaltung und den Hundehaltern verworfen.

 

Die Verwaltung schlägt daher eine Verlängerung der Verordnung vor. Aufgrund von Änderungen in der Ermächtigungsgrundlage sind lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Die Verwaltung schlägt eine Beschlussfassung durch den VA und den Rat der Stadt Wiesmoor vor.

 

Die bereits in der Vergangenheit und auch derzeit wieder diskutierte Ausweisung einer Freilaufläche für Hunde bleibt hiervon unberührt.

 

Heiner Schoon erläutert den Sachverhalt.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.  


Abstimmungsergebnis: