Sitzung: 15.05.2018 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: BV/083/2018
Beschlussvorschlag:
Die Verordnung über den Leinenzwang zum Schutz erholungssuchender Menschen und wild lebender Tiere in der Stadt Wiesmoor wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die zurzeit gültige Verordnung über den Leinenzwang zum Schutz
erholungssuchender Menschen und wild lebender Tiere in der Stadt Wiesmoor
tritt, wie bei ordnungsrechtlichen Verordnungen durch Zeitablauf üblich, mit
Ablauf des 20.06.2018 außer Kraft.
Die Verordnung, welche einen Leinenzwang für Hunde für das
Ottermeergebiet und das Wildbachgelände und den Landschaftspark vorschreibt,
hat sich bewährt und findet allgemeine Akzeptanz. Eine Erweiterung auf das
Freilichtbühnengelände wurde in den vergangenen Jahren bereits einmal
diskutiert, letztlich jedoch nach Absprachen zwischen der Verwaltung und den
Hundehaltern verworfen.
Die Verwaltung schlägt daher eine Verlängerung der Verordnung vor.
Aufgrund von Änderungen in der Ermächtigungsgrundlage sind lediglich
redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Die Verwaltung schlägt eine
Beschlussfassung durch den VA und den Rat der Stadt Wiesmoor vor.
Die bereits in der Vergangenheit und auch derzeit wieder diskutierte
Ausweisung einer Freilaufläche für Hunde bleibt hiervon unberührt.
Heiner Schoon erläutert den Sachverhalt.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: