Sitzung: 16.05.2018 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/093/2018
Beschlussvorschlag:
Dem von Herrn Rechtsanwalt Heinz aus Berlin erstellten Entwurf einer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Emden_Ost-Conneforde (Höchstspannungsfreileitungs- und Erdkabelabschnitte) inklusive der notwendigen Kabelübergabeanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung Emden/Borssum-Conneforde wird zugestimmt. Herr RA Heinz kann diese Stellungnahme im Auftrage der Stadt Wiesmoor abgeben.
Sachverhalt:
Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448
Bayreuth, hat für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung
Emden-Ost–Conneforde (Höchstspannungsfreileitungs- und -erdkabelabschnitte)
inklusive der notwendigen Kabelübergabeanlagen sowie dem Rückbau der
bestehenden 220-kV-Leitung Emden/Borssum-Conneforde die Durchführung eines
Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in
Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76
A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das
Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6 UVPG in Verbindung mit Ziffer
19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG.
Für das
Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Emden in den Gemarkungen
Borssum, Petkum und Widdelswehr, in der Gemeinde Moormerland in den Gemarkungen
Hatshausen, Oldersum und Boekzetelerfehn, in der Gemeinde Uplengen in den
Gemarkungen Großoldendorf, Meinersfehn, Neudorf, Neufirrel, Oltmannsfehn und
Poghausen, in der Gemeinde Ihlow in den Gemarkungen Riepsterhammrich und
Simonswolde, in der Gemeinde Großefehn in den Gemarkungen Bagband, Fiebing,
Strackholt und Timmel, in der Stadt Wiesmoor in der Gemarkung Zwischenbergen,
in der Gemeinde Zetel in der Gemarkung Neuenburg, in der Gemeinde Bockhorn in
der Gemarkung Bockhorn, in der Stadt Varel in der Gemarkung Varel-Land, in der
Gemeinde Wiefelstede in der Gemarkung Wiefelstede sowie in der Stadt
Westerstede in der Gemarkung Westerstede beansprucht.
Gegenstand
dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb der ca.
61 Kilometer langen 380-kV-Leitung (Höchstspannungsfreileitungs- und
-erdkabelabschnitte) zwischen dem im Bau befindlichen Umspannwerk Emden-Ost und
dem bereits bestehenden Umspannwerk Conneforde inklusive der notwendigen
Kabelübergangsanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung
Emden/Borssum–Conneforde.
Im Rahmen
ihrer Pflichten aus § 12 EnWG beabsichtigt die TenneT TSO GmbH das
380-kV-Höchstspannungsnetz in der Region Nordwest-Niedersachsen, entsprechend
der prognostizierten Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Raum Ostfriesland
ist gekennzeichnet durch einen starken Zubau von Onshore-Windenergie, darüber
hinaus werden drei Offshore-Netzanbindungssysteme (BorWin3, DolWin5 und
DolWin6) an den Netzverknüpfungspunkt (NVP) Emden-Ost angeschlossen. Die
vorhandene Netzstruktur mit der 220-kV-Leitung von Conneforde nach
Emden/Borssum ist nicht ausreichend, um diese stark steigenden Einspeisemengen
abzutransportieren. Die bestehende 220-kV-Leitung hat eine (n-1)-sichere
Übertragungskapazität von ca. 360 Megavoltampere (MVA). Im Raum Emden werden
jedoch innerhalb der nächsten 10 Jahre ca. Erneuerbare Energien (EE) i.H.v.
2.700 MVA Offshore- und ca. 1600 MVA Onshore-Einspeiseleistung zusätzlich
angeschlossen, welche aus der Region abtransportiert werden müssen.
Als
Kernstück des kapazitiven Ausbaus in der Region Ostfriesland ist der Neubau
einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken (UW) Emden-Ost
im Stadtgebiet von Emden und dem Umspannwerk (UW) Conneforde vorgesehen. Der
Gesetzgeber hat die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den Bedarf für das
geplante Vorhaben gesetzlich festgestellt. In der Anlage zum
Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ist das 380-kV-Neubauvorhaben
Emden-Ost–Conneforde unter Nr. 34 aufgeführt. Darüber hinaus eröffnet § 4 des
BBPlG in Verbindung mit der „F-Kennzeichnung“ die Möglichkeit, Teilabschnitte
der Freileitung als Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung
auszuführen.
Die plangegenständliche Leitung beginnt im
Stadtgebiet von Emden, verläuft durch die Gemeinden Moormerland und Uplengen im
Landkreis Leer, die Gemeinden Ihlow und Großefehn sowie der Stadt Wiesmoor im
Landkreis Aurich, die Gemeinden Zetel und Bockhorn sowie der Stadt Varel im
Landkreis Friesland sowie die Gemeinde Wiefelstede und die Stadt Westerstede im
Landkreis Ammerland.
Die
Planfeststellungsunterlagen lagen in der Zeit vom
06.03.2018 bis einschließlich 05.04.2018 u.a. bei der Stadt Wiesmoor
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht
aus. Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im oben genannten
Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden. Zusätzlich können die
Planfeststellungsunterlagen auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des
Landes Niedersachsen über den Auslegungszeitraum hinaus unter folgender
Internetadresse eingesehen werden: https://uvp.niedersachsen.de/startseite. Die
kommunale Stellungnahme zum Projekt kann bis zum 22. Mai 2018 bei der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover
vorgelegt werden.
Die gemeinsame Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Emden-Ost-Conneforde seitens
Gemeinde Uplengen, der Gemeinde Großefehn sowie der Stadt Wiesmoor wird in der
Sitzung von der Verwaltung vorgestellt.
Der
Ausschussvorsitzende Reder (CDU) geht zum Tagesordnungspunkt 5 über und erteilt
BGM Völler das Wort.
Die Diskussion
über die Thematik der 380 kV-Höchstspannungsleitung Emden-Conneforde verläuft
nunmehr 2 Jahre, so BGM Völler. Bei der letzten Sitzung sind sich alle
Ausschussmitglieder einig gewesen und auch froh über den Abschnitt der
Erdverkabelung im Bereich Zwischenbergen, Strackholt und Fiebing. Diese
geplante Trasse der Erdverkabelung von 5,1 km ist als Pilotprojekt vorgesehen.
Seinerseits sind mindestens zwei weitere Abschnitte der Erdverkabelung
erforderlich, in denen Mindestabstände unterschritten oder Vogelschutz-, FFH-
und Naturschutzgebiete berührt werden. Es sind dazu das Europäische
Vogelschutzgebiet „Fentjer Tief“ und die Trassenführung in der Ortslage Timmel
zu erwähnen. Man muss Verknüpfungspunkte schaffen und da ist es sinnvoll
weitere Abschnitte mit Erdverkabelung zu planen und umzusetzen. Alle Kernpunkte
sind in der 27 seitigen Stellungnahme ausführlich aufgeführt und erklärt. Die
Kernaussagen wird Herr Beekmann (Fachgruppenleiter) in einer kurzen
Zusammenfassung vortragen. Des Weiteren ist die Stellungnahme in seiner ganzen
Fassung im Ratsinformationssystem „SessionNet“ eingestellt und dort einsehbar.
Herr Völler (BGM) übergibt das Wort an Herrn Beekmann.
Herr
Beekmann stellt daraufhin den Inhalt der gemeinsamen Stellungnahme der Gemeinde
Uplengen, Großefehn und der Stadt Wiesmoor zusammengefasst dar.
Der
Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Zusammenfassung der Stellungnahme und
eröffnet die Aussprache.
Herr Völler
(BGM) würde es begrüßen, wenn noch der Versuch gestartet wird, zur Ergänzung
des Abschnittes Zwischenbergen, Strackholt und Fiebing weitere Abschnitte mit
Erdverkabelung einzubinden. Dieses würde auch der LK Aurich begrüßen.
Ausschussmitglied
Schlösser (Bündis90/Grüne) erkundigt sich, ob der Landkreis Aurich mit der
Stellungnahme konform sei?
Herr Völler
(BGM) hat mit Herrn Dr. Puchert vom LK Aurich gesprochen und diesbezüglich den
Zuspruch erhalten.
Frau
Fick-Tiggers Ausschussmitglied der ÖDP hat die Stellungnahme mit Genuss
gelesen. Man solle intensiv überlegen, ob die Überschrift „Stellungnahme“ nicht
als Vorbereitung einer Klage zu sehen sei. Sie möchte gerne das Wort streichen.
Herr Völler
(BGM) erläutert, dass es sich um eine Stellungnahme handelt. Auch die Vollmacht
für den Anwalt Heinz aus Berlin beinhaltet den Begriff „Stellungnahme“.
Das
Ausschussmitglied Feiler (SPD) stimmt der Aussage des BGM zu.
Ausschussmitglied
Weiss (WB) weist darauf hin, dass die gemeinsame Stellungnahme an die Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und die gemeinsame inhaltliche
Abstimmung bei ihm positiv angekommen sind. Das Resultat stimmt, so Weiss.
Ausschussmitglied Weiss (WB) spricht dem BGM ein Lob über den positiven Verlauf
der Entstehung dieser Stellungnahme aus.
Der BGM kann
dem nur zustimmen und ergänzt, dass auch das Bauamt insbesondere Johannes
Bohlen, hierzu seinen Beitrag geleistet hat.
Die
Ausschussmitglieder reagieren hierzu mit Applaus.
Frau
Fick-Tiggers Ausschussmitglied der ÖDP bezieht sich nochmals auf die
Überschrift Stellungnahme. Sie würde einen Austausch durch den Wortlaut
„Einwendungen“ begrüßen.
Herr Völler
(BGM) erläutert, dass der Anwalt sicherlich weiß, welcher Wortlaut hier zu
wählen ist und bittet die Ausschussmitglieder um Abstimmung.
Ausschussvorsitzender
Reder lässt daraufhin gemeinsam über die kommunale Stellungnahme im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens zur „380-kV-Höchstspannungsleitung Emden-Ost ‑
Conneforde und Rückbau der bestehenden 220-kV- Leitung Emden-Borssum -
Conneforde“ beschließen.
Abstimmungsergebnis: