Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Dem von Herrn Rechtsanwalt Heinz aus Berlin erstellten Entwurf einer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Emden_Ost-Conneforde (Höchstspannungsfreileitungs- und Erdkabelabschnitte) inklusive der notwendigen Kabelübergabeanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung Emden/Borssum-Conneforde wird zugestimmt. Herr RA Heinz kann diese Stellungnahme im Auftrage der Stadt Wiesmoor abgeben.


Sachverhalt:

 

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Emden-Ost–Conneforde (Höchstspannungsfreileitungs- und -erdkabelabschnitte) inklusive der notwendigen Kabelübergabeanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung Emden/Borssum-Conneforde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

 

Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6 UVPG in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG.

 

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Emden in den Gemarkungen Borssum, Petkum und Widdelswehr, in der Gemeinde Moormerland in den Gemarkungen Hatshausen, Oldersum und Boekzetelerfehn, in der Gemeinde Uplengen in den Gemarkungen Großoldendorf, Meinersfehn, Neudorf, Neufirrel, Oltmannsfehn und Poghausen, in der Gemeinde Ihlow in den Gemarkungen Riepsterhammrich und Simonswolde, in der Gemeinde Großefehn in den Gemarkungen Bagband, Fiebing, Strackholt und Timmel, in der Stadt Wiesmoor in der Gemarkung Zwischenbergen, in der Gemeinde Zetel in der Gemarkung Neuenburg, in der Gemeinde Bockhorn in der Gemarkung Bockhorn, in der Stadt Varel in der Gemarkung Varel-Land, in der Gemeinde Wiefelstede in der Gemarkung Wiefelstede sowie in der Stadt Westerstede in der Gemarkung Westerstede beansprucht.

 

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb der ca. 61 Kilometer langen 380-kV-Leitung (Höchstspannungsfreileitungs- und -erdkabelabschnitte) zwischen dem im Bau befindlichen Umspannwerk Emden-Ost und dem bereits bestehenden Umspannwerk Conneforde inklusive der notwendigen Kabelübergangsanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung Emden/Borssum–Conneforde.

 

Im Rahmen ihrer Pflichten aus § 12 EnWG beabsichtigt die TenneT TSO GmbH das 380-kV-Höchstspannungsnetz in der Region Nordwest-Niedersachsen, entsprechend der prognostizierten Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Raum Ostfriesland ist gekennzeichnet durch einen starken Zubau von Onshore-Windenergie, darüber hinaus werden drei Offshore-Netzanbindungssysteme (BorWin3, DolWin5 und DolWin6) an den Netzverknüpfungspunkt (NVP) Emden-Ost angeschlossen. Die vorhandene Netzstruktur mit der 220-kV-Leitung von Conneforde nach Emden/Borssum ist nicht ausreichend, um diese stark steigenden Einspeisemengen abzutransportieren. Die bestehende 220-kV-Leitung hat eine (n-1)-sichere Übertragungskapazität von ca. 360 Megavoltampere (MVA). Im Raum Emden werden jedoch innerhalb der nächsten 10 Jahre ca. Erneuerbare Energien (EE) i.H.v. 2.700 MVA Offshore- und ca. 1600 MVA Onshore-Einspeiseleistung zusätzlich angeschlossen, welche aus der Region abtransportiert werden müssen.

 

Als Kernstück des kapazitiven Ausbaus in der Region Ostfriesland ist der Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken (UW) Emden-Ost im Stadtgebiet von Emden und dem Umspannwerk (UW) Conneforde vorgesehen. Der Gesetzgeber hat die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den Bedarf für das geplante Vorhaben gesetzlich festgestellt. In der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ist das 380-kV-Neubauvorhaben Emden-Ost–Conneforde unter Nr. 34 aufgeführt. Darüber hinaus eröffnet § 4 des BBPlG in Verbindung mit der „F-Kennzeichnung“ die Möglichkeit, Teilabschnitte der Freileitung als Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung auszuführen.

 

Die plangegenständliche Leitung beginnt im Stadtgebiet von Emden, verläuft durch die Gemeinden Moormerland und Uplengen im Landkreis Leer, die Gemeinden Ihlow und Großefehn sowie der Stadt Wiesmoor im Landkreis Aurich, die Gemeinden Zetel und Bockhorn sowie der Stadt Varel im Landkreis Friesland sowie die Gemeinde Wiefelstede und die Stadt Westerstede im Landkreis Ammerland.

 

Die Planfeststellungsunterlagen lagen in der Zeit vom 06.03.2018 bis einschließlich 05.04.2018 u.a. bei der Stadt Wiesmoor während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im oben genannten Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden. Zusätzlich können die Planfeststellungsunterlagen auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen über den Auslegungszeitraum hinaus unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://uvp.niedersachsen.de/startseite. Die kommunale Stellungnahme zum Projekt kann bis zum 22. Mai 2018 bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover vorgelegt werden.

 

Die gemeinsame Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Emden-Ost-Conneforde seitens Gemeinde Uplengen, der Gemeinde Großefehn sowie der Stadt Wiesmoor wird in der Sitzung von der Verwaltung vorgestellt.

 

Der Ausschussvorsitzende Reder (CDU) geht zum Tagesordnungspunkt 5 über und erteilt BGM Völler das Wort.

 

Die Diskussion über die Thematik der 380 kV-Höchstspannungsleitung Emden-Conneforde verläuft nunmehr 2 Jahre, so BGM Völler. Bei der letzten Sitzung sind sich alle Ausschussmitglieder einig gewesen und auch froh über den Abschnitt der Erdverkabelung im Bereich Zwischenbergen, Strackholt und Fiebing. Diese geplante Trasse der Erdverkabelung von 5,1 km ist als Pilotprojekt vorgesehen. Seinerseits sind mindestens zwei weitere Abschnitte der Erdverkabelung erforderlich, in denen Mindestabstände unterschritten oder Vogelschutz-, FFH- und Naturschutzgebiete berührt werden. Es sind dazu das Europäische Vogelschutzgebiet „Fentjer Tief“ und die Trassenführung in der Ortslage Timmel zu erwähnen. Man muss Verknüpfungspunkte schaffen und da ist es sinnvoll weitere Abschnitte mit Erdverkabelung zu planen und umzusetzen. Alle Kernpunkte sind in der 27 seitigen Stellungnahme ausführlich aufgeführt und erklärt. Die Kernaussagen wird Herr Beekmann (Fachgruppenleiter) in einer kurzen Zusammenfassung vortragen. Des Weiteren ist die Stellungnahme in seiner ganzen Fassung im Ratsinformationssystem „SessionNet“ eingestellt und dort einsehbar. Herr Völler (BGM) übergibt das Wort an Herrn Beekmann.

 

Herr Beekmann stellt daraufhin den Inhalt der gemeinsamen Stellungnahme der Gemeinde Uplengen, Großefehn und der Stadt Wiesmoor zusammengefasst dar.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Zusammenfassung der Stellungnahme und eröffnet die Aussprache.

 

Herr Völler (BGM) würde es begrüßen, wenn noch der Versuch gestartet wird, zur Ergänzung des Abschnittes Zwischenbergen, Strackholt und Fiebing weitere Abschnitte mit Erdverkabelung einzubinden. Dieses würde auch der LK Aurich begrüßen.

 

Ausschussmitglied Schlösser (Bündis90/Grüne) erkundigt sich, ob der Landkreis Aurich mit der Stellungnahme konform sei?

 

Herr Völler (BGM) hat mit Herrn Dr. Puchert vom LK Aurich gesprochen und diesbezüglich den Zuspruch erhalten.

 

Frau Fick-Tiggers Ausschussmitglied der ÖDP hat die Stellungnahme mit Genuss gelesen. Man solle intensiv überlegen, ob die Überschrift „Stellungnahme“ nicht als Vorbereitung einer Klage zu sehen sei. Sie möchte gerne das Wort streichen.

 

Herr Völler (BGM) erläutert, dass es sich um eine Stellungnahme handelt. Auch die Vollmacht für den Anwalt Heinz aus Berlin beinhaltet den Begriff „Stellungnahme“.

 

Das Ausschussmitglied Feiler (SPD) stimmt der Aussage des BGM zu.

 

Ausschussmitglied Weiss (WB) weist darauf hin, dass die gemeinsame Stellungnahme an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und die gemeinsame inhaltliche Abstimmung bei ihm positiv angekommen sind. Das Resultat stimmt, so Weiss. Ausschussmitglied Weiss (WB) spricht dem BGM ein Lob über den positiven Verlauf der Entstehung dieser Stellungnahme aus.

 

Der BGM kann dem nur zustimmen und ergänzt, dass auch das Bauamt insbesondere Johannes Bohlen, hierzu seinen Beitrag geleistet hat.

 

Die Ausschussmitglieder reagieren hierzu mit Applaus.

 

Frau Fick-Tiggers Ausschussmitglied der ÖDP bezieht sich nochmals auf die Überschrift Stellungnahme. Sie würde einen Austausch durch den Wortlaut „Einwendungen“ begrüßen.

 

Herr Völler (BGM) erläutert, dass der Anwalt sicherlich weiß, welcher Wortlaut hier zu wählen ist und bittet die Ausschussmitglieder um Abstimmung.

 

Ausschussvorsitzender Reder lässt daraufhin gemeinsam über die kommunale Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur „380-kV-Höchstspannungsleitung Emden-Ost ‑ Conneforde und Rückbau der bestehenden 220-kV- Leitung Emden-Borssum - Conneforde“ beschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis: