Sitzung: 23.05.2018 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/095/2018
Beschlussvorschlag:
Die sich aus der Liste, die der Vorlage beigefügt ist, ergebenden Produkte werden als wesentliche Produkte festgelegt.
Sachverhalt:
In § 4 Abs. 7 KomHKVO heißt es: “In
jedem Teilhaushalt werden die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden
Leistungen beschrieben und sollen die zu erreichenden Ziele mit den dazu
geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden.” Das
Rechnungsprüfungsamt hatte in seinem Bericht zur Jahresrechnung 2016 diesen
Punkt bemängelt.
Bislang wurden vom Rat noch keine
wesentlichen Produkte gem. § 4 Abs. 7 KomHKVO festgesetzt. Deshalb und aus
Zeitgründen wurden von der Verwaltung noch keine Produktbeschreibungen, Ziele
und Kennzahlen erarbeitet. Ursprünglich war beabsichtigt, erst nach Abschluss
der konsolidierten Gesamtabschlüsse in diesen Bereich einzusteigen. Um in der
Sache weiter zu kommen, schlägt die Verwaltung jetzt vor, sich zunächst auf die
wesentlichen Produkte zu einigen. Diese können in jedem Jahr neu festgelegt
werden. Insbesondere können Produkte als wesentlich entfallen oder hinzugefügt
werden. Da die jetzt festzulegenden Produkte erst für das Haushaltsjahr 2019
greifen, muss die Liste zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend sein.
Dennoch ist eine Einigung hilfreich, um zu wissen, welche
Produktbeschreibungen, Ziele und Kennzahlen durch die Verwaltung erarbeitet
werden müssen. Dies soll im nächsten Schritt geschehen.
Als Anlage ist eine Liste der
Produkte beigefügt, wie sie auch im Haushaltsplan 2018 ab Seite 69 zu finden
ist. In der rechten Spalte sind die von der Verwaltung als wesentlich
vorgeschlagenen Produkte mit “Ja” gekennzeichnet.
Außerdem sind die vorgeschlagenen
Produkte so beigefügt, wie sie im Haushalt 2018 erschienen wären, wenn sie als
wesentlich festgelegt worden wären.
Der Ausschussvorsitzende Saathoff
sieht bei der Bildung von wesentlichen Produkten die Politik in der Pflicht,
ernsthaft entsprechende Produkte festzulegen. Sodann trägt Jens Brooksiek den
Sachverhalt laut Beschlussvorlage vor. In diesem Zusammenhang teilt er mit,
dass die Politik festlegen soll, welche Produkte sie als wesentlich ansieht.
Hierbei sollte jeder Teilhaushalt beachtet werden. Er trägt mittels der
Produktliste den Vorschlag der Verwaltung für die Bildung von wesentlichen
Produkten vor.
Ausschussmitglied Weiss, WB, bittet
darum, für die Festlegung von wesentlichen Produkten einen Arbeitskreis
einzurichten. Der Ausschussvorsitzende Saathoff sieht den Vorschlag der
Verwaltung als Einstieg für die Politik an.
Ausschussmitglied Sievers, FDP/ödp,
sieht dieses ebenfalls so und weist darauf hin, dass die Zeit der Vorbereitung
auf diese Thematik bisher zu kurz war. Ausschussmitglied Friederike Dirks, CDU,
ist der Ansicht, dass Grundschulen ebenfalls als wesentlich angesehen werden
müssen, da nach ihrer Auffassung wesentliche Produkte von finanziellen Mitteln
abhängig sind.
Jens Brooksiek teilt hierzu mit,
dass dieses nicht zwingend so zu sehen ist.
BGM Völler sieht in der Bildung der
wesentlichen Produkte durch die Politik auch eine politische Zielbestimmung,
d.h., die Zielbestimmung sollte durch die Politik festgelegt werden. Zum
Beispiel, bei dem Produkt Kindergärten können dieses sein, die Erhöhung des
Kostendeckungsgrades, Vollauslastung oder eine qualitativ bessere Versorgung.
Danach sind dann entsprechende Kennzahlen festzulegen. Er möchte, dass bereits
jetzt einige wesentliche Produkte festgelegt werden, um einen Einstieg in die
Bildung von wesentlichen Produkten zu finden. Die wesentlichen Produkte können
auch jährlich angepasst werden.
Ausschussmitglied Weiss, WB, ist
der Auffassung, dass gründlich über die Bildung von wesentlichen Produkten
nachgedacht werden sollte. So könnte er sich auch vorstellen, entsprechende
Produktgruppen als wesentlich anzusehen, wie z.B. sozialer Wohnungsbau usw.
Ausschussmitglied Elke-Marei Bauer,
SPD, regt eine jährliche Überprüfung der wesentlichen Produkte an.
Ausschussmitglied Sievers, FDP/ödp,
sieht den Vorschlag der Verwaltung als Grundgerüst für die Bildung von
wesentlichen Produkten an. Aus seiner Sicht könnte auch die
Wirtschaftsförderung als wesentliches Produkt interessant sein.
Jens Brooksiek macht folgende
Vorschläge:
a) Die vorgeschlagenen wesentlichen
Produkte der Verwaltung sollen schon bearbeitet werden.
b) Zur nächsten Sitzung des
Ausschusses für Haushalt und Finanzen werden seitens der Politik weitere
Vorschläge unterbreitet.
Der Ausschussvorsitzende Saathoff fasst zusammen, dass der Vorschlag der Verwaltung angenommen wird und im Übrigen in den Fraktionen über die Bildung von wesentlichen Produkten beraten wird. Dieser Vorgehensweise wird allgemein ohne Beschlussfassung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: