Beschlussvorschlag:

 

Die sich aus der Liste, die der Vorlage beigefügt ist, ergebenden Produkte werden als wesentliche Produkte festgelegt.  


Sachverhalt:

 

In § 4 Abs. 7 KomHKVO heißt es: “In jedem Teilhaushalt werden die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen beschrieben und sollen die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden.” Das Rechnungsprüfungsamt hatte in seinem Bericht zur Jahresrechnung 2016 diesen Punkt bemängelt.

 

Bislang wurden vom Rat noch keine wesentlichen Produkte gem. § 4 Abs. 7 KomHKVO festgesetzt. Deshalb und aus Zeitgründen wurden von der Verwaltung noch keine Produktbeschreibungen, Ziele und Kennzahlen erarbeitet. Ursprünglich war beabsichtigt, erst nach Abschluss der konsolidierten Gesamtabschlüsse in diesen Bereich einzusteigen. Um in der Sache weiter zu kommen, schlägt die Verwaltung jetzt vor, sich zunächst auf die wesentlichen Produkte zu einigen. Diese können in jedem Jahr neu festgelegt werden. Insbesondere können Produkte als wesentlich entfallen oder hinzugefügt werden. Da die jetzt festzulegenden Produkte erst für das Haushaltsjahr 2019 greifen, muss die Liste zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend sein. Dennoch ist eine Einigung hilfreich, um zu wissen, welche Produktbeschreibungen, Ziele und Kennzahlen durch die Verwaltung erarbeitet werden müssen. Dies soll im nächsten Schritt geschehen.

 

Als Anlage ist eine Liste der Produkte beigefügt, wie sie auch im Haushaltsplan 2018 ab Seite 69 zu finden ist. In der rechten Spalte sind die von der Verwaltung als wesentlich vorgeschlagenen Produkte mit “Ja” gekennzeichnet.

 

Außerdem sind die vorgeschlagenen Produkte so beigefügt, wie sie im Haushalt 2018 erschienen wären, wenn sie als wesentlich festgelegt worden wären.

 

Der Ausschussvorsitzende Saathoff sieht bei der Bildung von wesentlichen Produkten die Politik in der Pflicht, ernsthaft entsprechende Produkte festzulegen. Sodann trägt Jens Brooksiek den Sachverhalt laut Beschlussvorlage vor. In diesem Zusammenhang teilt er mit, dass die Politik festlegen soll, welche Produkte sie als wesentlich ansieht. Hierbei sollte jeder Teilhaushalt beachtet werden. Er trägt mittels der Produktliste den Vorschlag der Verwaltung für die Bildung von wesentlichen Produkten vor.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, bittet darum, für die Festlegung von wesentlichen Produkten einen Arbeitskreis einzurichten. Der Ausschussvorsitzende Saathoff sieht den Vorschlag der Verwaltung als Einstieg für die Politik an.

 

Ausschussmitglied Sievers, FDP/ödp, sieht dieses ebenfalls so und weist darauf hin, dass die Zeit der Vorbereitung auf diese Thematik bisher zu kurz war. Ausschussmitglied Friederike Dirks, CDU, ist der Ansicht, dass Grundschulen ebenfalls als wesentlich angesehen werden müssen, da nach ihrer Auffassung wesentliche Produkte von finanziellen Mitteln abhängig sind.

 

Jens Brooksiek teilt hierzu mit, dass dieses nicht zwingend so zu sehen ist.

 

BGM Völler sieht in der Bildung der wesentlichen Produkte durch die Politik auch eine politische Zielbestimmung, d.h., die Zielbestimmung sollte durch die Politik festgelegt werden. Zum Beispiel, bei dem Produkt Kindergärten können dieses sein, die Erhöhung des Kostendeckungsgrades, Vollauslastung oder eine qualitativ bessere Versorgung. Danach sind dann entsprechende Kennzahlen festzulegen. Er möchte, dass bereits jetzt einige wesentliche Produkte festgelegt werden, um einen Einstieg in die Bildung von wesentlichen Produkten zu finden. Die wesentlichen Produkte können auch jährlich angepasst werden.

 

Ausschussmitglied Weiss, WB, ist der Auffassung, dass gründlich über die Bildung von wesentlichen Produkten nachgedacht werden sollte. So könnte er sich auch vorstellen, entsprechende Produktgruppen als wesentlich anzusehen, wie z.B. sozialer Wohnungsbau usw.

 

Ausschussmitglied Elke-Marei Bauer, SPD, regt eine jährliche Überprüfung der wesentlichen Produkte an.

 

Ausschussmitglied Sievers, FDP/ödp, sieht den Vorschlag der Verwaltung als Grundgerüst für die Bildung von wesentlichen Produkten an. Aus seiner Sicht könnte auch die Wirtschaftsförderung als wesentliches Produkt interessant sein.

 

Jens Brooksiek macht folgende Vorschläge:

 

a) Die vorgeschlagenen wesentlichen Produkte der Verwaltung sollen schon bearbeitet werden.

b) Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen werden seitens der Politik weitere Vorschläge unterbreitet.

 

Der Ausschussvorsitzende Saathoff fasst zusammen, dass der Vorschlag der Verwaltung angenommen wird und im Übrigen in den Fraktionen über die Bildung von wesentlichen Produkten beraten wird. Dieser Vorgehensweise wird allgemein ohne Beschlussfassung zugestimmt.   


Abstimmungsergebnis: