Sitzung: 20.06.2018 Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: IV/117/2018
Sachverhalt:
a) Allgemeines –
Beitragsfreiheit, Schuleintritt, Sprachförderung
In
Niedersachsen sollen künftig alle drei Jahre des Kitabesuchs beitragsfrei sein.
Bislang war dieses nur für das letzte Jahr vor der Einschulung so. Jedes Kind
ist ab dem Tage, an welchem es drei Jahre alt wird, zukünftig beitragsfrei zu
stellen. Dies gilt auch für die Kinder in der Krippe. Eine Beitragsfreiheit ist
im Rahmen in Höhe von bis zu 8 Stunden möglich. Der Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz bleibt auf vier Stunden pro Tag begrenzt.
Bekanntlich
hat der Landtag eine Stichtagsregelung für den Einschulungstermin eingeführt.
Danach haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder, welche zwischen dem 01.07.
und 30.09. sechs Jahre alt werden, weiterhin ein Jahr im Kindergarten zu
lassen. Die Mitteilung der Eltern muss bis zum 01.05. eines jeden Schuljahres
vorliegen.
Ab dem
01.08.2018 sollen Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung in Verantwortung
der Tageseinrichtung durchgeführt werden. Aufbauend auf dieser Verpflichtung
werden im KiTaG Regelungen zur Sprachbildung und Sprachförderung verankert, so
dass die in einer Tageseinrichtung betreuten Kinder systematisch vorschulische
Sprachförderung erhalten. Künftig wird die alltagsintegrierte Sprachbildung und
Sprachförderung aller Kinder Bestandteil des pädagogischen Konzeptes einer
Tageseinrichtung sein. Mit Beginn des Kindergartenjahres, das der Schulpflicht
gem. § 64 Abs. 1 Nds. Schulgesetz unmittelbar vorausgeht, ist die
Sprachkompetenz der Kinder zu erfassen und die Kinder mit besonderem
Sprachförderbedarf sind bedarfsgerecht zu fördern. Die Sprachentwicklung ist
entsprechend zu dokumentieren und mit den Erziehungsberechtigten zu
kommunizieren. Bislang wurde diese Aufgabe durch die Grundschulen vorgenommen.
Der Gesetzesentwurf sieht den finanziellen Ausgleich für die Beschäftigung
zusätzlicher Fach- und Betreuungskräfte sowie für die Fachberatung und die
Qualifizierung des pädagogischen Personals in den Tageseinrichtungen für die
örtlichen Träger und die Gemeinden, die die Förderung der Kinder in
Tageseinrichtungen nach § 13 Abs. 1 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des 8.
Buches des Sozialgesetzbuches wahrnehmen, vor.
Durch die
Änderungen des Nds. Schulgesetzes sowie des Nds. KiTaG kommen erhebliche
finanzielle und organisatorische Auswirkungen auf die Kommunen zu. Weitere
Details werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen.
b) Betreuungs- und
Belegungssituation
Bekanntlich
stehen in neun verschiedenen Kindertagesstätten Betreuungsplätze zur Verfügung.
Neben den vier städtischen Kindergärten gibt es einen privat betriebenen
Waldkindergarten, zwei Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft sowie einen
Kindergarten der Lebenshilfe und einen Spielkreis. Bei den Zuweisungen im
Frühjahr d.J. zeichnete sich schnell ab, dass die Anzahl der Plätze im
Vormittags- und Ganztagsbereich in dem Kindergarten Kinnerhuus sowie im
Kindergarten Mullbarger Nüst bei weitem nicht ausreichen werden. Seinerzeit
fehlten im Kinnerhuus im Vormittagsbereich ca. 18 bis 20 Plätze und im Ganztagsbereich
ca. 8 bis 10 Plätze. Weiterhin fehlten im Mullbarger Nüst ca. 7 bis 8 Plätze.
Diese relativ hohe Zahl an Fehlplätzen konnte zum einen damit begründet werden,
dass durch die Schaffung von Krippenplätzen viele Kinder bis zu fünf Jahren die
Kindertagesstätte besuchen und es somit in den einzelnen Jahren dazu führen
kann, dass sehr wenige Kinder in die Schule wechseln. Auch die flexible
Einschulungsstichtagsregelung sowie die bereits erwähnte geplante
Beitragsfreiheit hat die Anzahl der Anmeldungen nochmals steigen lassen.
Durch
Vermittlung vereinzelter alternativer Nachmittagsplätze im Kinnerhuus sowie
Vormittagsplätze in den Kindergärten Regenbogensteppkes und Muuskestuuv konnte
die Anzahl der Fehlplätze auf ca. 20 reduziert werden. Um dem Bedarf für das
Kindergartenjahr 2018/2019 gerecht zu werden, sah sich die Verwaltung
gezwungen, nach Alternativen zu suchen. Wie bereits durch den VA in der Sitzung
am 09.04.2018 beschlossen, wird der Kindergarten Mullbarger Nüst um eine
Regelgruppe erweitert. Für die Erweiterung am Standort Mulllberg sprachen
fehlende Erweiterungsmöglichkeiten am Standort des Kinnerhuuses und die
Tatsache, dass viele Eltern als Zweitwunsch aus Wiesmoor-Mitte ohnehin den
Kindergarten Mullberg favorisieren. Außerdem lässt die städtische Entwicklung
im Südosten der Stadtmitte einen höheren Bedarf im Bereich
Wiesmoor-Mitte/Mullberg für die Zukunft erwarten. Mit dem Anbau eines
Gruppenraumes an Stelle des ohnehin geplanten Schlafraumes wird in in diesen
Tagen begonnen.
Durch diese
Neuschaffung der Regelgruppe in Mullberg kann der Bedarf für das
Kindergartenjahr 2018/19 nunmehr abgedeckt werden.
Die
Verwaltung wird in der Sitzung die genauen Belegzahlen der vier städtischen
Kindergärten vorstellen.
c) Ausblick/Zukunftsprognose
Allein durch
die Neuregelungen der Beitragsfreiheit kann man davon ausgehen, dass die
Anmeldezahlen weiter steigen werden. Unter anderem ist zu erwarten, dass im
Kindergarten Regenbogensteppkes Hinrichsfehn die derzeitige Kleingruppe mit 10
Kindern wieder auf eine Regelgruppe mit 25 Kindern aufgestockt werden muss.
Weiterhin ist auch eine Erweiterung der Kleingruppe im Kindergarten Muuskestuuv
in Voßbarg denkbar.
Auch im
Kindergarten Tiddeltopp unter Trägerschaft der LEiLA gGmbH (ehemals
Lebenshilfe) sind bauliche Veränderungen notwendig. Bei einer Begehung mit der
Fachaufsicht des MK Niedersachsen wurde festgestellt, dass die Räumlichkeiten
den Anforderungen des Kita-Gesetzes nicht mehr entsprechen. So muss z.B. ein
Gruppenraum mit einer Größe von mindestens 54 qm vorhanden sein, um eine
Gruppengröße von 18 Kindern (Integrationsgruppe) zuzulassen. Diese Größe wird
derzeit im Tiddeltopp nicht erreicht. Bei der Begehung wurde auch festgestellt,
dass auch zusätzliche bauliche Verbesserungen für den weiteren Betrieb nötig
sind. Die Betriebserlaubnis wurde daraufhin derzeit nur befristet erteilt.
Inzwischen haben erste Vorgespräche mit der LEiLA gGmbH stattgefunden, um die
zukünftigen Planungen und Ziele zu besprechen. Sobald Ergebnisse vorliegen,
werden diese in einer der nächsten Sitzungen dem Fachausschuss vorgestellt
werden.
d) Bedarfsplanung des
Landkreises Aurich
Im Frühjahr
d. J. hat der Landkreis Aurich eine Fortschreibung des
Kindertagesstättenbedarfsplanes zum Kindergartenjahr 2017/2018 für das gesamte
Kreisgebiet fertiggestellt. Die Bemühungen der Stadt Wiesmoor in den
zurückliegenden Jahren zur Verbesserung der Versorungssituation sowohl der
unter Dreijährigen (U 3, Krippe) als auch der über Dreijährigen (Ü 3, Kinder)
werden durch den Landkreis Aurich ausdrücklich gewürdigt. Auch die Ermittlung
des tatsächlichen Betreuungsbedarfes mittels Elternumfragen und auch die
hieraus resultierende kontinuierliche Anpassung der Betreuungszeiten in den
einzelnen Einrichtungen werden positiv dargestellt. Die Stadt Wiesmoor sei
nicht nur durch ihre verkehrstechnische günstige Lage ein attraktiver Lebensort
für junge Familien. Die aktive Wohnraumförderung für Familien sowie die gute
Verkehrsanbindung an das Oberzentrum Oldenburg seien Faktoren, die Einfluss auf
die Bevölkerungsentwicklung in Wiesmoor haben. Insgesamt sei die Stadt in einer
guten Ausgangslage, um die Anforderungen des demografischen Wandels positiv zu
bewältigen. Positiv sei festzustellen, dass die Stadt Wiesmoor mit dem Ausbau
der Ganztagsbetreuung in den Kindergärten voran geht. Die nach wie vor
steigende Nachfrage nach einer Ganztagsbetreuung sei auch weiterhin zu
beachten. Im Bereich der Krippen wird in der Bedarfsplanung u.a. festgehalten,
dass außer den Städten Aurich und Wiesmoor keine Mitgliedskommune des Landkreises
weitere Ganztagsplätze geschaffen habe. Ab dem Kitajahr 2020/2021 bestünde der
Bedarf für eine neue Krippengruppe in der Stadt Wiesmoor.
Die
Verwaltung wird den Kindertagesstättenbedarfsplan in der Sitzung näher
erläutern.
Nach Vortrag durch die Verwaltung und Zusage, dass die Präsentationen zur Beitragsfreiheit und Betreuungs- und Belegungssituation dem Protokoll beigefügt werden, nehmen die Ausschussmitglieder nach kurzer Aussprache diese Informationen so zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: