Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

Sachverhalt:

 

a)       Allgemeines – Beitragsfreiheit, Schuleintritt, Sprachförderung

 

In Niedersachsen sollen künftig alle drei Jahre des Kitabesuchs beitragsfrei sein. Bislang war dieses nur für das letzte Jahr vor der Einschulung so. Jedes Kind ist ab dem Tage, an welchem es drei Jahre alt wird, zukünftig beitragsfrei zu stellen. Dies gilt auch für die Kinder in der Krippe. Eine Beitragsfreiheit ist im Rahmen in Höhe von bis zu 8 Stunden möglich. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bleibt auf vier Stunden pro Tag begrenzt.

 

Bekanntlich hat der Landtag eine Stichtagsregelung für den Einschulungstermin eingeführt. Danach haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder, welche zwischen dem 01.07. und 30.09. sechs Jahre alt werden, weiterhin ein Jahr im Kindergarten zu lassen. Die Mitteilung der Eltern muss bis zum 01.05. eines jeden Schuljahres vorliegen.

 

Ab dem 01.08.2018 sollen Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung in Verantwortung der Tageseinrichtung durchgeführt werden. Aufbauend auf dieser Verpflichtung werden im KiTaG Regelungen zur Sprachbildung und Sprachförderung verankert, so dass die in einer Tageseinrichtung betreuten Kinder systematisch vorschulische Sprachförderung erhalten. Künftig wird die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung aller Kinder Bestandteil des pädagogischen Konzeptes einer Tageseinrichtung sein. Mit Beginn des Kindergartenjahres, das der Schulpflicht gem. § 64 Abs. 1 Nds. Schulgesetz unmittelbar vorausgeht, ist die Sprachkompetenz der Kinder zu erfassen und die Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf sind bedarfsgerecht zu fördern. Die Sprachentwicklung ist entsprechend zu dokumentieren und mit den Erziehungsberechtigten zu kommunizieren. Bislang wurde diese Aufgabe durch die Grundschulen vorgenommen. Der Gesetzesentwurf sieht den finanziellen Ausgleich für die Beschäftigung zusätzlicher Fach- und Betreuungskräfte sowie für die Fachberatung und die Qualifizierung des pädagogischen Personals in den Tageseinrichtungen für die örtlichen Träger und die Gemeinden, die die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen nach § 13 Abs. 1 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des 8. Buches des Sozialgesetzbuches wahrnehmen, vor.

 

Durch die Änderungen des Nds. Schulgesetzes sowie des Nds. KiTaG kommen erhebliche finanzielle und organisatorische Auswirkungen auf die Kommunen zu. Weitere Details werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen.

 

b)       Betreuungs- und Belegungssituation

 

Bekanntlich stehen in neun verschiedenen Kindertagesstätten Betreuungsplätze zur Verfügung. Neben den vier städtischen Kindergärten gibt es einen privat betriebenen Waldkindergarten, zwei Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft sowie einen Kindergarten der Lebenshilfe und einen Spielkreis. Bei den Zuweisungen im Frühjahr d.J. zeichnete sich schnell ab, dass die Anzahl der Plätze im Vormittags- und Ganztagsbereich in dem Kindergarten Kinnerhuus sowie im Kindergarten Mullbarger Nüst bei weitem nicht ausreichen werden. Seinerzeit fehlten im Kinnerhuus im Vormittagsbereich ca. 18 bis 20 Plätze und im Ganztagsbereich ca. 8 bis 10 Plätze. Weiterhin fehlten im Mullbarger Nüst ca. 7 bis 8 Plätze. Diese relativ hohe Zahl an Fehlplätzen konnte zum einen damit begründet werden, dass durch die Schaffung von Krippenplätzen viele Kinder bis zu fünf Jahren die Kindertagesstätte besuchen und es somit in den einzelnen Jahren dazu führen kann, dass sehr wenige Kinder in die Schule wechseln. Auch die flexible Einschulungsstichtagsregelung sowie die bereits erwähnte geplante Beitragsfreiheit hat die Anzahl der Anmeldungen nochmals steigen lassen.

Durch Vermittlung vereinzelter alternativer Nachmittagsplätze im Kinnerhuus sowie Vormittagsplätze in den Kindergärten Regenbogensteppkes und Muuskestuuv konnte die Anzahl der Fehlplätze auf ca. 20 reduziert werden. Um dem Bedarf für das Kindergartenjahr 2018/2019 gerecht zu werden, sah sich die Verwaltung gezwungen, nach Alternativen zu suchen. Wie bereits durch den VA in der Sitzung am 09.04.2018 beschlossen, wird der Kindergarten Mullbarger Nüst um eine Regelgruppe erweitert. Für die Erweiterung am Standort Mulllberg sprachen fehlende Erweiterungsmöglichkeiten am Standort des Kinnerhuuses und die Tatsache, dass viele Eltern als Zweitwunsch aus Wiesmoor-Mitte ohnehin den Kindergarten Mullberg favorisieren. Außerdem lässt die städtische Entwicklung im Südosten der Stadtmitte einen höheren Bedarf im Bereich Wiesmoor-Mitte/Mullberg für die Zukunft erwarten. Mit dem Anbau eines Gruppenraumes an Stelle des ohnehin geplanten Schlafraumes wird in in diesen Tagen begonnen.

 

Durch diese Neuschaffung der Regelgruppe in Mullberg kann der Bedarf für das Kindergartenjahr 2018/19 nunmehr abgedeckt werden.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung die genauen Belegzahlen der vier städtischen Kindergärten vorstellen.

 

c)       Ausblick/Zukunftsprognose

 

Allein durch die Neuregelungen der Beitragsfreiheit kann man davon ausgehen, dass die Anmeldezahlen weiter steigen werden. Unter anderem ist zu erwarten, dass im Kindergarten Regenbogensteppkes Hinrichsfehn die derzeitige Kleingruppe mit 10 Kindern wieder auf eine Regelgruppe mit 25 Kindern aufgestockt werden muss. Weiterhin ist auch eine Erweiterung der Kleingruppe im Kindergarten Muuskestuuv in Voßbarg denkbar.

 

Auch im Kindergarten Tiddeltopp unter Trägerschaft der LEiLA gGmbH (ehemals Lebenshilfe) sind bauliche Veränderungen notwendig. Bei einer Begehung mit der Fachaufsicht des MK Niedersachsen wurde festgestellt, dass die Räumlichkeiten den Anforderungen des Kita-Gesetzes nicht mehr entsprechen. So muss z.B. ein Gruppenraum mit einer Größe von mindestens 54 qm vorhanden sein, um eine Gruppengröße von 18 Kindern (Integrationsgruppe) zuzulassen. Diese Größe wird derzeit im Tiddeltopp nicht erreicht. Bei der Begehung wurde auch festgestellt, dass auch zusätzliche bauliche Verbesserungen für den weiteren Betrieb nötig sind. Die Betriebserlaubnis wurde daraufhin derzeit nur befristet erteilt. Inzwischen haben erste Vorgespräche mit der LEiLA gGmbH stattgefunden, um die zukünftigen Planungen und Ziele zu besprechen. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese in einer der nächsten Sitzungen dem Fachausschuss vorgestellt werden.

 

d)       Bedarfsplanung des Landkreises Aurich

 

Im Frühjahr d. J. hat der Landkreis Aurich eine Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes zum Kindergartenjahr 2017/2018 für das gesamte Kreisgebiet fertiggestellt. Die Bemühungen der Stadt Wiesmoor in den zurückliegenden Jahren zur Verbesserung der Versorungssituation sowohl der unter Dreijährigen (U 3, Krippe) als auch der über Dreijährigen (Ü 3, Kinder) werden durch den Landkreis Aurich ausdrücklich gewürdigt. Auch die Ermittlung des tatsächlichen Betreuungsbedarfes mittels Elternumfragen und auch die hieraus resultierende kontinuierliche Anpassung der Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen werden positiv dargestellt. Die Stadt Wiesmoor sei nicht nur durch ihre verkehrstechnische günstige Lage ein attraktiver Lebensort für junge Familien. Die aktive Wohnraumförderung für Familien sowie die gute Verkehrsanbindung an das Oberzentrum Oldenburg seien Faktoren, die Einfluss auf die Bevölkerungsentwicklung in Wiesmoor haben. Insgesamt sei die Stadt in einer guten Ausgangslage, um die Anforderungen des demografischen Wandels positiv zu bewältigen. Positiv sei festzustellen, dass die Stadt Wiesmoor mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Kindergärten voran geht. Die nach wie vor steigende Nachfrage nach einer Ganztagsbetreuung sei auch weiterhin zu beachten. Im Bereich der Krippen wird in der Bedarfsplanung u.a. festgehalten, dass außer den Städten Aurich und Wiesmoor keine Mitgliedskommune des Landkreises weitere Ganztagsplätze geschaffen habe. Ab dem Kitajahr 2020/2021 bestünde der Bedarf für eine neue Krippengruppe in der Stadt Wiesmoor.

 

Die Verwaltung wird den Kindertagesstättenbedarfsplan in der Sitzung näher erläutern.      

 

Nach Vortrag durch die Verwaltung und Zusage, dass die Präsentationen zur Beitragsfreiheit und Betreuungs- und Belegungssituation dem Protokoll beigefügt werden, nehmen die Ausschussmitglieder nach kurzer Aussprache diese Informationen so zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis: