Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

 


Die neu zu berufene Schülervertreterin im Fachausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur, Frau Jule Jänsch ist mit § 71 Abs.7 NKomVG über ihre Pflichten gemäß § 43 NKomVG zu belehren. Die Verpflichtung wird durch den BGM Friedrich Völler vorgenommen.


Abstimmungsergebnis: