Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

 


 

Sachverhalt:

 

Bekanntlich hat der VfB Germania Wiesmoor im Jahre 2016 einen Antrag auf Kostenübernahme bzw. Bezuschussung für den Bau eines Kunstrasenplatzes im Wiesmoorer Stadion gestellt. Nach eingehender Diskussion im Fachausschuss (21.09.2016) und im Verwaltungsausschuss (20.03.2017) wurde der Antrag letztlich abgelehnt. Grundsätzlich wurde jedoch in den politischen Gremien sowohl die Notwendigkeit für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes in Wiesmoor als auch die Sanierung des Sportstadions gesehen. Aus diesem Grunde erging an die Verwaltung die Bitte, bei geänderter Sachlage die Thematik ggf. neu vorzutragen.

 

Während man bislang bei der Realisierung eines derartigen Projektes durch den Verein selbst von Fördermaßnahmen im Rahmen der Sportförderung ausging, ist eine Förderung nunmehr auch für kommunale Antragsteller möglich. Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) ist eine Förderung für derartige Maßnahmen von bis zu 63 % bei einem Höchstbetrag von 500.000,00 € je Maßnahme möglich. Eine darüber hinausgehende Sportstättenförderung ist dann ausgeschlossen. Das für eine Förderung zuständige Amt für Regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Aurich hat in einem Gespräch die grundsätzliche Förderfähigkeit einer Maßnahme “Sanierung Sportzentrum inkl. Bau eines Kunstrasenplatzes” bestätigt. Denkbar wäre hierbei ein Konzept für eine Gesamtmaßnahme, welche dann in drei Bauabschntiten zunächst den Bau eines Kunstrasenplatzes vorsieht und danach in möglichen weiteren Bauabschnitten die Herstellung einer wettkampfgerechten Laufbahn und die Sanierung der Sportfläche insgesamt vorsehen könnte.

 

Die Verwaltung hat in der zurückliegenden Zeit mehrere Gespräche mit den drei fußballspielenden Vereinen u.a. wegen der grundsätzlichen Notwendigkeit, des Standortes und der Nutzung eines Kunstrasenplatzes geführt. Auch mit der TG Wiesmoor und der KGS Wiesmoor fanden Beratungen hinsichtlich der Notwendigkeit einer wettkampfgerechten Laufbahn im Ortszentrum statt. Nach einem intensiven und sehr konstruktivem Meinungsaustausch zwischen allen Beteiligten wird das Gesamtkonzept als zukunftsweisendes Projekt ausdrücklich befürwortet. Derzeitiger Konsens ist, dass zunächst der Bau eines Kunstrasenplatzes mit der anschließenden Nutzung für alle Wiesmoorer fußballspielenden Sportvereine gewünscht wird und danach in weiteren Bauabschnitten die Herstellung einer wettkampfgerechten Laufbahn im Stadion und die damit einhergehende Sanierung des Spielfeldes im Stadion als notwendig erachtet wird.

 

Parallel zu den Vereinsgesprächen wurde mit der Vorplanung und der Konzeptherstellung das Planungsbüro Richter Sportstättenkonzepte GmbH, Büro für Sportanlagen und Freiraumplanung aus Hermsdorf/Thüringen beauftragt. Das Büro, vertreten durch Herrn Uwe Richter, ist ein anerkanntes Planungsbüro für Sportstätten im gesamten nord- und mitteldeutschen Raum. Mit der Vorgabe zur Schaffung eines zukunftsweisenden Sportzentrums im Ortszentrum hat Herr Richter drei Planungsvarianten inkl. Konzeptplanung und Folgekostenberechnungen erstellt, wobei diese sich in drei Bauabschnitte gliedern lässt. Das Gesamtvolumen einer solchen Maßnahme beträgt rd. 2.400.000,00 € wobei der erste Bauabschnitt (Kunstrasenplatz) rd. 900.000,00 € betragen wird.

 

In der Sitzung werden die Planungen durch Herrn Richter und die Verwaltung näher erläutert.

 

Die Verwaltung erwartet eine grundlegende Diskussion, wie weiter verfahren soll und geht von einer Verweisung in die Fraktionen aus.

 

Nach Vorstellung durch die Vorsitzende und Einführung durch die Verwaltung trägt Herr Richter die Präsentation über die Neugestaltung des Sportzentrums Wiesmoor vor. Auf Bitten der Ausschussmitglieder sagt die Verwaltung im Anschluss daran zu, dem Protokoll sowohl die Präsentation als auch das Schreiben aller drei fußballspielenden Vereine über deren Einigung und Zustimmung zu den Planungen beizufügen. Ebenfalls soll den Vereinen noch einmal Gelegenheit zur Äußerung im Fachausschuss gegeben werden.

 

Nach intensiver Aussprache und Hinweis der Verwaltung hinsichtlich der Dringlichkeit aufgrund von Antragsfristen lässt die Vorsitzende sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Thematik “Sanierung Sportzentrum inkl. Bau eines Kunstrasenplatzes” wird zur weiteren zeitnahen Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis: