Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

 


 

Stv. Ausschussvorsitzender Reder gibt zu diesem Tagesordnungspunkt eine kurze Einleitung und verliest den Antrag des Ratsherren Weiss vom 14. Mai 2014.

Anhand von verschiedenen Bildern dokumentiert Herr Weiss den Ablauf der Arbeiten entlang der Kanalpromenade westlich des Nordgeorgsfehnkanals zwischen Resedawegbrücke und Bundesstraßenbrücke. Die Kosten für die Maßnahme kann er nicht nachvollziehen, da Ansätze in den Haushalten der Jahre 2012 (40.000 €), 2013 (240.000 €) und 2014 (256.000 €) enthalten sind. Des Weiteren weist er darauf hin, dass die 50 – 60 Jahre alte Kanalpromenade denkmalgeschützt ist.
Im Rahmen der Bauarbeiten wurden dort zahlreiche ursprünglich gepflanzte Bäume gefällt bzw. Bäume wurden erheblich ausgeästet. Er macht deutlich, dass man hier von keinem Wildwuchs sprechen kann. Er bemängelt, dass das Grün dort nun weg ist. Des Weiteren befürchtet er, dass die Baumreihe entlang der Wittmunder Straße im Bereich des Wurzelwerkes erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde. Er stellt sich die Frage ob die Linden entlang der L12 dauerhaft überleben werden. Herr Weiss stellt fest, dass der Eingriff in die Natur dort in dem Maße nicht notwendig gewesen sei. Schäden werden sicherlich in einigen Jahren sichtbar. Der überdimensionale Betonstein, der dort nunmehr gesetzt worden ist, zeigt, dass keine Fachplanung im Gegensatz zu den Sanierungsarbeiten im Nielsenpark vorgenommen wurde. Er fragt sich ob hier der Baubetriebshof, der die Arbeiten begleitet und beaufsichtigt hat, eigenmächtig gehandelt hat.

Herr Burlager betont, dass der Bauhof hier nicht eigenmächtig gehandelt hat, sondern im Rahmen der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb (Baubetriebshof Wiesmoor) tätig gewesen ist. Des Weiteren ist die Maßnahme mehrfach in den Gremien vorgestellt worden. Die Problematik war, dass Wasser, kommend von der Böschung zur L12, über den Weg in Richtung Kanal gelaufen ist. Der Weg war dadurch dauerhaft in einem schlechten Zustand. Um diesen Betonstein dort setzen zu können, war eine Ideallinie zu ermitteln, die jedoch teilweise durch Aufwuchs beeinträchtigt war. Dieser Aufwuchs wurde zurückgeschnitten. Wurzelschäden im Bereich der Linden entlang der L12 werde es nicht geben. Auf Nachfrage teilt Herr Burlager mit, dass eine naturschutzfachliche Begleitung für die Maßnahme nicht in Anspruch genommen worden ist.

Herr Grohn macht deutlich, dass die fertige Maßnahme im Endergebnis als sehr gut zu bezeichnen ist. Er kann die Aussagen von Herrn Weiss nicht nachvollziehen.

Herr Weiss erläutert noch einmal, dass er nicht bewertet habe was entstanden ist, sondern dass was entfernt und kaputt gemacht worden ist. Man muss insgesamt mit der Natur in Wiesmoor sensibler umgehen.

Ausschussmitglied Dirks kann sich ebenfalls mit der fertiggestellten Anlage sehr gut anfreunden. Es kann nicht sein, dass diese Anlage nunmehr kaputtgeredet werde.

Bezüglich der genannten Kosten macht  Bürgermeister Meyer noch einmal deutlich, dass die Haushaltsansätze aus den Jahren 2012 bis 2014 nicht zusammengerechnet werden dürfen, da die Gelder, die in einem Jahr nicht ausgegeben worden sind, im nächsten Jahr wieder veranschlagt wurden. Im Haushalt 2014 sind daher lediglich 256.600 € veranschlagt. Es müsse deutlich gemacht werden, dass für die Maßnahme keine 536.000 € ausgegeben worden sind.

Nach weiterer kurzer Diskussion ist erkennbar, auch auf Nachfrage, dass keine weiteren Wortmeldungen zum diesem Thema vorliegen.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit, es ist mittlerweile 17:23 Uhr, wird aus der Mitte des Ausschusses angemerkt, dass die Höchstdauer einer Sitzung gemäß §  4 Absatz  2 der Geschäftsordnung 2,5 Stunden beträgt und diese Sitzungszeit nunmehr fast erreicht ist. In einer kurzen Diskussion, wo es darum geht ob man die Sitzung verkürzen, einige Tagesordnungspunkte überspringen und die Einwohnerfragestunde ermöglichen sollte, kommt der Ausschuss mit 8 „Ja“-Stimmen und einer Enthaltung zu dem Ergebnis, dass die Tagesordnungspunkte 9, 10, 11  und 12 nicht mehr behandelt werden und die Einwohnerfragestunde nunmehr vorgezogen werden soll. Man ist sich einig, dass die Sitzung nach der Sommerpause fortgeführt werden soll.