Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Antragssteller wird gebeten seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.

 

Einen Anspruch des Antragsstellers auf Sachbehandlung (inhaltliche) und Beschlussfassung des Rates besteht nicht.

 

Der Rat kann nach der Einbringung und Begründung folglich auch über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss (z. B. Nichtbefassung, Verweisung) entscheiden.

 

Die Verwaltung verweist bzgl. einer Erklärung auf den TOP 9.3 der heutigen Sitzung (Vorlage: IV/100/2018/1).

 

Durch den Antragsteller wird der Antrag eingebracht.

 

Eine ausführliche Aussprache der Thematik findet unter TOP 9.3 statt.  


Abstimmungsergebnis: