Sitzung: 14.08.2018 Rat
Beschluss: Nichtbefassung
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/129/2018
Sachverhalt:
Der Antragsteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu
begründen, warum
Der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.
Ein Anspruch des Antragstellers auf
Sachbehandlung (inhaltliche) und Beschlussfassung des Rates besteht nicht.
Der Rat kann nach der Einbringung und Begründung
folglich auch über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss (z.B.
Nichtbefassung, Verweisung) entscheiden.
Über die Angelegenheit mehrfach in den
entsprechenden Gremien ausführlich berichtet und es wurden entsprechende
Beschlüsse gefasst.
Durch die Antragstellerin wird der Antrag
eingebracht.
Danach wird ein aus der Ratsmitte gestellter Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung mehrheitlich mit 25 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen angenommen.
Abstimmungsergebnis: