Beschluss: Nichtbefassung

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Der Antragsteller wird gebeten, seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum

Der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.

 

Ein Anspruch des Antragstellers auf Sachbehandlung (inhaltliche) und Beschlussfassung des Rates besteht nicht.

 

Der Rat kann nach der Einbringung und Begründung folglich auch über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss (z.B. Nichtbefassung, Verweisung) entscheiden.

 

Über die Angelegenheit mehrfach in den entsprechenden Gremien ausführlich berichtet und es wurden entsprechende Beschlüsse gefasst.

 

Durch die Antragstellerin wird der Antrag eingebracht.

 

Danach wird ein aus der Ratsmitte gestellter Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung mehrheitlich mit 25 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen angenommen. 


Abstimmungsergebnis: