Beschluss: Nichtbefassung

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Der Antragssteller wird gebeten seinen Antrag einzubringen und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.

 

Einen Anspruch des Antragsstellers auf Sachbehandlung (inhaltliche) und Beschlussfassung des Rates besteht nicht. Eine Beschlussfassung ist auch aufgrund der fehlenden Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss nicht möglich.

 

Der Rat kann nach der Einbringung und Begründung folglich auch über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss (z. B. Nichtbefassung, Verweisung) entscheiden.

 

Durch den Antragsteller wird der Antrag eingebracht.

 

Danach wird ein aus der Ratsmitte gestellter Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung mehrheitlich mit 24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.


Abstimmungsergebnis: