Sitzung: 14.08.2018 Rat
Beschluss: Nichtbefassung
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: AN/140/2018
Sachverhalt:
Der Antragssteller wird gebeten seinen Antrag einzubringen
und zu begründen, warum der Rat sich mit der Angelegenheit befassen soll.
Einen Anspruch des Antragsstellers auf Sachbehandlung
(inhaltliche) und Beschlussfassung des Rates besteht nicht. Eine
Beschlussfassung ist auch aufgrund der fehlenden Vorbereitung durch den
Verwaltungsausschuss nicht möglich.
Der Rat kann nach der Einbringung und Begründung folglich
auch über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss (z. B. Nichtbefassung,
Verweisung) entscheiden.
Durch den Antragsteller wird der Antrag eingebracht.
Danach wird ein aus der Ratsmitte gestellter Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung mehrheitlich mit 24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
Abstimmungsergebnis: