Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Erstellung eines Baumkatasters gem. dem obigen Konzept mit den etwaigen Konkretisierungen wird beschlossen.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Sachverhalt:

 

Seitens der Verwaltung wurde bereits am 11.04.2018 im Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt- und Feuerschutz deutlich gemacht, wie die Stadt zur Thematik der Baumerhaltung steht. Danach werden Bäume im öffentlichen Bereich nur noch dann gefällt, wenn es unbedingt erforderlich ist u.a. aufgrund der Verkehrssicherheit ist. Stets werden derartige Massnahmen von einem anerkannten Baumgutachter begleitet. Die Vorgaben des Artenschutzes werden hierbei beachtet. Die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf eine Verhinderung von Baumfällungen auf Privatgrundstücken fehlen der Stadt. Soweit die artenschutzrechtlichen Vorgaben und die sonstigen Vorschriften der Naturschutzgesetze eingehalten werden, hat auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich keine Möglichkeiten hier einzugreifen. Um der Bedeutung der Wertigkeit unseres Baumbestandes im Bereich der Stadt Wiesmoor sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Grundstücken gerecht zu werden, ist es evtl. sinnvoll sämtliche wertvollen Bäume in einem Kataster aufzunehmen. Hierzu könnte z.B. anhand des nachstehenden Konzeptes vorgegangen werden. Zielsetzung eines solchen Konzeptes ist es, das die Bedeutung vom Grün in der Stadt einen noch höheren Stellenwert bei allen Beteiligten bekommt. Vor allem tragen Bäume heute in unserem Umfeld erheblich zur Wohn- und Lebensqualität bei. In Wohnquatieren senken Bäume und Sträucher die Stressbelastung und verbessern die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus binden Pflanzen CO 2 und Luftschadstoffe, sie tragen so auf natürliche Weise zum Klimaschutz bei. Die Thematik wurde im aktuellen o.a. Ausschuss am 06.09.2018 erneut diskutiert. Tenor war hier, dass anstatt einer Baumschutzsatzung ein Baumkataster gem. dem nachstehenden Konzept aufgestellt werden sollte. Das nachstehende Konzept sollte in einigen Teilbereichen auch in Abstimmung mit Fachbehörden / Fachleuten noch konkretisiert werden. Der NABU bot an, die Massnahme fachlich mit Rat und Tat zu unterstützen.

 

Konzept

zur Erstellung eines Katasters für ortsbildprägende Bäume

in der Stadt Wiesmoor

 


Die Stadt Wiesmoor verfolgt das Ziel, ortsbildprägende Bäume als Bestandteil des historisch gewachsenen Siedlungsbildes der Stadt und ihrer Ortschaften zu erhalten. Die Stadt möchte die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zur Erhaltung und zur Pflege ortsbildprägender Bäume unterstützen. Dies soll in folgenden Schritten erfolgen:

 

1. Erfassung der ortsbildprägenden Bäume

Die das Ortsbild prägenden Bäume auf privaten wie öffentlichen Flächen sollen in einem Kataster erfasst werden. Das Kataster besteht aus einer Karte sowie einer Liste mit Angaben über Art, Stammumfang, Zustand, Standort und Eigentümer des Baumes. Für die Aufnahme in das Kataster sollen folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:

1.1   Es sollen insbesondere heimische Gehölzarten wie z.B. Eiche, Linde, Buche      und Kastanie erfasst werden.

1.2   Der Standort des Baumes soll eine hohe Bedeutung für das Ortsbild haben. Kriterien hierfür sind insbesondere

 

·         Der Standort des Baumes soll von öffentlichen Flächen (z.B. Straßen und Plätze) ersichtlich sein (z.B. Standort im Vorgartenbereich).

 

·         Der Baum sollte aufgrund seines Alters und der Größe eine besonders prägende Wirkung für den öffentlichen Raum haben.

 

Die Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin sollen bei der Festlegung, welche Bäume in das Baumkataster aufgenommen werden, im Rahmen einer Ortsbegehung beteiligt werden.

 

2. Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege ortsbildprägender Bäume

Die betreffenden privaten Grundstückseigentümer sollen schriftlich über den besonderen Wert ihrer Bäume für das Ortsbild und die Allgemeinheit sowie über Unterstützungsmöglichkeiten, die sich aus diesem Konzept ergeben, informiert werden.

In diesem Schreiben werden sie zudem über die Bestimmungen des BNSCHG (Artenschutz) sowie ggf. bauleitplanerische Festlegungen informiert.

 

Die Eigentümer sollen gebeten werden, vor größeren Rückschnitten oder der Entfernung des Baumes zunächst das Gespräch mit der Stadt zu suchen.

 

Seitens der Stadt soll bis zu einem gewissen Rahmen Hilfestellung bei der Pflege der Bäume geleistet werden, soweit es den Eigentümern nicht zugemutet werden kann, unverhältnismäßig hohen Aufwand zum Erhalt des Baumes zu betreiben oder sie dieses nicht leisten können. Über eine mögliche Hilfestellung und weitergehende Unterstützung soll in jedem Einzelfall entschieden werden.

Die Hilfestellung soll grundsätzlich folgende Leistungen umfassen:

·         Beratung durch Gartenfachleute des BBH

·         Vermittlung von Baumsachverständigen

·         Abnahme und Entsorgung des Baumschnitts

·         ggfs. kurzfristige Straßensperrungen.