Sitzung: 06.09.2018 Ausschuss für Wege, Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt- und Feuerschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/162/2018
Beschlussvorschlag:
Die Erstellung eines Baumkatasters gem. dem obigen Konzept mit den
etwaigen Konkretisierungen wird beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Seitens der Verwaltung wurde bereits am 11.04.2018 im Ausschuss für Wege,
Straßenverkehr, Entwässerung, Umwelt- und Feuerschutz deutlich gemacht, wie die
Stadt zur Thematik der Baumerhaltung steht. Danach werden Bäume im öffentlichen
Bereich nur noch dann gefällt, wenn es unbedingt erforderlich ist u.a. aufgrund
der Verkehrssicherheit ist. Stets werden derartige Massnahmen von einem
anerkannten Baumgutachter begleitet. Die Vorgaben des Artenschutzes werden
hierbei beachtet. Die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf eine Verhinderung
von Baumfällungen auf Privatgrundstücken fehlen der Stadt. Soweit die
artenschutzrechtlichen Vorgaben und die sonstigen Vorschriften der
Naturschutzgesetze eingehalten werden, hat auch die Untere Naturschutzbehörde
des Landkreises Aurich keine Möglichkeiten hier einzugreifen. Um der Bedeutung
der Wertigkeit unseres Baumbestandes im Bereich der Stadt Wiesmoor sowohl auf
öffentlichen als auch auf privaten Grundstücken gerecht zu werden, ist es evtl.
sinnvoll sämtliche wertvollen Bäume in einem Kataster aufzunehmen. Hierzu
könnte z.B. anhand des nachstehenden Konzeptes vorgegangen werden. Zielsetzung
eines solchen Konzeptes ist es, das die Bedeutung vom Grün in der Stadt einen
noch höheren Stellenwert bei allen Beteiligten bekommt. Vor allem tragen Bäume
heute in unserem Umfeld erheblich zur Wohn- und Lebensqualität bei. In
Wohnquatieren senken Bäume und Sträucher die Stressbelastung und verbessern die
Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus binden Pflanzen CO 2
und Luftschadstoffe, sie tragen so auf natürliche Weise zum Klimaschutz bei.
Die Thematik wurde im aktuellen o.a. Ausschuss am 06.09.2018 erneut diskutiert.
Tenor war hier, dass anstatt einer Baumschutzsatzung ein Baumkataster gem. dem
nachstehenden Konzept aufgestellt werden sollte. Das nachstehende Konzept
sollte in einigen Teilbereichen auch in Abstimmung mit Fachbehörden /
Fachleuten noch konkretisiert werden. Der NABU bot an, die Massnahme fachlich
mit Rat und Tat zu unterstützen.
Konzept
zur
Erstellung eines Katasters für ortsbildprägende Bäume
in der
Stadt Wiesmoor
Die Stadt Wiesmoor verfolgt das Ziel, ortsbildprägende Bäume als Bestandteil
des historisch gewachsenen Siedlungsbildes der Stadt und ihrer Ortschaften zu
erhalten. Die Stadt möchte die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zur Erhaltung
und zur Pflege ortsbildprägender Bäume unterstützen. Dies soll in folgenden
Schritten erfolgen:
1. Erfassung der ortsbildprägenden Bäume
Die das Ortsbild prägenden Bäume auf privaten wie öffentlichen
Flächen sollen in einem Kataster erfasst werden. Das Kataster besteht aus
einer Karte sowie einer Liste mit Angaben über Art, Stammumfang, Zustand,
Standort und Eigentümer des Baumes. Für die Aufnahme in das Kataster sollen
folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:
1.1 Es sollen insbesondere heimische Gehölzarten
wie z.B. Eiche, Linde, Buche und
Kastanie erfasst werden.
1.2 Der Standort des Baumes soll eine hohe
Bedeutung für das Ortsbild haben. Kriterien hierfür sind insbesondere
·
Der Standort des Baumes soll von öffentlichen
Flächen (z.B. Straßen und Plätze) ersichtlich sein (z.B. Standort im
Vorgartenbereich).
·
Der Baum sollte aufgrund seines Alters und der
Größe eine besonders prägende Wirkung für den öffentlichen Raum haben.
Die Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin sollen bei der Festlegung,
welche Bäume in das Baumkataster aufgenommen werden, im Rahmen einer
Ortsbegehung beteiligt werden.
2. Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege ortsbildprägender Bäume
Die betreffenden privaten Grundstückseigentümer sollen schriftlich über
den besonderen Wert ihrer Bäume für das Ortsbild und die Allgemeinheit sowie
über Unterstützungsmöglichkeiten, die sich aus diesem Konzept ergeben,
informiert werden.
In diesem Schreiben werden sie zudem über die Bestimmungen des BNSCHG
(Artenschutz) sowie ggf. bauleitplanerische Festlegungen informiert.
Die Eigentümer sollen gebeten werden, vor größeren Rückschnitten oder
der Entfernung des Baumes zunächst das Gespräch mit der Stadt zu suchen.
Seitens der Stadt soll bis zu einem gewissen Rahmen Hilfestellung bei
der Pflege der Bäume geleistet werden, soweit es den Eigentümern nicht
zugemutet werden kann, unverhältnismäßig hohen Aufwand zum Erhalt des Baumes zu
betreiben oder sie dieses nicht leisten können. Über eine mögliche
Hilfestellung und weitergehende Unterstützung soll in jedem Einzelfall
entschieden werden.
Die Hilfestellung soll grundsätzlich folgende Leistungen umfassen:
·
Beratung durch Gartenfachleute des BBH
·
Vermittlung von Baumsachverständigen
·
Abnahme und Entsorgung des Baumschnitts
·
ggfs. kurzfristige Straßensperrungen.