Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
a) den Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2017 zu beschließen,
b) 1. den Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 189.007,59 € in die Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen,
2. den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von
1.249.473,50 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zuzuführen,
und
c)
die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Gesamtüberschuss aus 2017
beträgt damit 1.438.481,09 €.
BGM Völler verlässt mit dem TOP die Sitzungsrunde und setzt sich in den
Zuschauerraum.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2017, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2017 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit
sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme
aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Ausschussmitglied Jens Peter Grohn, SPD, verlässt um 16.10
Uhr die Sitzung.
Über den Beschlussvorschlag a) und b) wird en bloc abgestimmt. Der Beschluss ergeht mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. Der Abschnitt c) “Entlastung des BGM” wird mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: