Sitzung: 12.09.2018 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Im Bereich der Straßen „Am Stadion“
und „Mohnblumenweg“ innerhalb des Geltungsbereiches des verbindlichen
Bebauungsplanes C 2 - 2. Änderung aus dem Jahre 1978 wurden in der
Vergangenheit innerhalb ausgewiesener Gewerbeflächen verschiedene Wohngebäude
als Betriebsleiterwohnungen errichtet. Zwischenzeitlich wurden jedoch einige
Betriebe veräußert oder sind erloschen, so dass die vereinzelte aktuelle
Wohnnutzung nicht mehr mit den planungsrechtlichen Vorgaben übereinstimmt.
Ebenso ist es denkbar, dass in kleineren Grundstücksbereichen weitere
Wohnnutzungen entstehen könnten.
Um die Folgenutzung für den
genannten Bereich zu ermöglichen und um Leerstände zu vermeiden, schlägt die
Verwaltung vor, den verbindlichen Bebauungsplan C2 2. Änderung für diesen
Teilbereich entsprechend zu ändern. Der Verwaltungsausschuss fasste in seiner
Sitzung am 11.06.2018 hierzu einen entsprechenden Änderungsbeschluss gem. § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Planungsabsichten für eine 7.
Änderung des Bebauungsplanes C 2 werden nunmehr intensiv mittels einer
Beamerpräsentation anhand eines Planentwurfes seitens der Verwaltung
vorgestellt. Demnach werden festgesetzte Industriegebiete in Gewerbegebiete und
festgesetzte Gewerbegebiete in Mischgebiete umgewandelt. Die Geschossigkeit nimmt
in Richtung Nordwesten ab und wird von einer III – Geschossigkeit auf eine II –
geschossige bzw. I – geschossige Bauweise zurückgeführt. Die Grund- und
Geschossflächenzahlen sowie die Bauweise entsprechen der dortigen Bausubstanz.
Die Lärmthematik muss noch in Form eines Gutachtens abgearbeitet werden, jedoch
werden hier aufgrund einer Prognose keine Probleme gesehen.
Auf Nachfrage macht die Verwaltung
deutlich, dass nur noch ein sehr kleiner Bereich in einem neu ausgewiesenen
Mischgebiet evtl. mit einer Wohnbebauung versehen werden kann. Der größte
Planbereich lässt nach wie vor nur gewerbliche Anlagen gem. § 8
Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu.
Die vorgetragenen Planabsichten werden so in der Form vom Ausschuss befürwortend zur Kenntnis genommen.