Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Im Bereich der Straßen „Am Stadion“ und „Mohnblumenweg“ innerhalb des Geltungsbereiches des verbindlichen Bebauungsplanes C 2 - 2. Änderung aus dem Jahre 1978 wurden in der Vergangenheit innerhalb ausgewiesener Gewerbeflächen verschiedene Wohngebäude als Betriebsleiterwohnungen errichtet. Zwischenzeitlich wurden jedoch einige Betriebe veräußert oder sind erloschen, so dass die vereinzelte aktuelle Wohnnutzung nicht mehr mit den planungsrechtlichen Vorgaben übereinstimmt. Ebenso ist es denkbar, dass in kleineren Grundstücksbereichen weitere Wohnnutzungen entstehen könnten.

Um die Folgenutzung für den genannten Bereich zu ermöglichen und um Leerstände zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, den verbindlichen Bebauungsplan C2 2. Änderung für diesen Teilbereich entsprechend zu ändern. Der Verwaltungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 11.06.2018 hierzu einen entsprechenden Änderungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Planungsabsichten für eine 7. Änderung des Bebauungsplanes C 2 werden nunmehr intensiv mittels einer Beamerpräsentation anhand eines Planentwurfes seitens der Verwaltung vorgestellt. Demnach werden festgesetzte Industriegebiete in Gewerbegebiete und festgesetzte Gewerbegebiete in Mischgebiete umgewandelt. Die Geschossigkeit nimmt in Richtung Nordwesten ab und wird von einer III – Geschossigkeit auf eine II – geschossige bzw. I – geschossige Bauweise zurückgeführt. Die Grund- und Geschossflächenzahlen sowie die Bauweise entsprechen der dortigen Bausubstanz. Die Lärmthematik muss noch in Form eines Gutachtens abgearbeitet werden, jedoch werden hier aufgrund einer Prognose keine Probleme gesehen.

 

Auf Nachfrage macht die Verwaltung deutlich, dass nur noch ein sehr kleiner Bereich in einem neu ausgewiesenen Mischgebiet evtl. mit einer Wohnbebauung versehen werden kann. Der größte Planbereich lässt nach wie vor nur gewerbliche Anlagen gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu.

 

Die vorgetragenen Planabsichten werden so in der Form vom Ausschuss befürwortend zur Kenntnis genommen.