Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In den Verwaltungsausschusssitzungen am 22.05.2018 und am 13.08.2018 wurde darüber berichtet, dass es für den Erhalt der mittelzentralen Teilfunktion Einzelhandel für die Stadt Wiesmoor im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Aurich unumgänglich sei, dass ein aktuelles Einzelhandelskonzept vorliegt (mittlerweile vom Rat am 26.02.2018 beschlossen) und zusätzlich mit den Gemeinden Friedeburg, Großefehn und Uplengen eine Vereinbarung zur Raumordnung geschlossen wird. Dieser Vereinbarung wurde vom VA in der Sitzung am 13.08.2018 zugestimmt, wo gleichzeitig beschlossen wurde, dass in der nächsten Sitzung des Fachausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau über den Abschluss der Vereinbarung mit den Nachbarkommunen berichtet wird.

Mit den betroffenenen Nachbargemeinden wurden zwischenzeitlich Abstimmungsgespräche geführt. Die abschließenden Entscheidungen müssen in den jeweiligen dortigen politischen Gremien gefällt werden.

 

In der gut zweiseitigen Vereinbarung werden die raumordnerischen Vorgaben aus den gesetzlichen Grundlagen nochmals dokumentiert und an den landesplanerischen Auftrag aus der Landesraumordnung Niedersachsen erinnert, wonach jede Kommune ausschließlich die eigene Bevölkerung  mit den Gütern des periodischen Bedarfs zu versorgen hat. Mit dem Status einer mittelzentralen Teilfunktion kann die Stadt Wiesmoor den Einzelhandel in Sortimenten stärken, die der Versorgung der Bevölkerung mit mittelzentralen langfristigen Gütern auch außerhalb der Stadtgrenzen im sogenannten Verflechtungsraum dienen und welche bisher nicht oder nur in unzureichendem Maße vorhanden sind.

 

Die Verwaltung stellt die Raumordnerische Vereinbarung mit den Nachbarkommunen Friedeburg, Großefehn und Uplengen nochmals intensiv vor. Mit den jeweiligen Verwaltungen und mit dem Landkreis Aurich ist diese Vereinbarung abgestimmt. Die politischen Gremien in den drei Gemeinden werden sich mit der Thematik noch abschließend beschäftigen müssen.

 

Der Verwaltungsvortrag und die Raumordnerische Vereinbarung werden einhellig zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis: