Sitzung: 12.09.2018 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: IV/132/2018
Sachverhalt:
In den Verwaltungsausschusssitzungen am 22.05.2018 und am
13.08.2018 wurde darüber berichtet, dass es für den Erhalt der mittelzentralen
Teilfunktion Einzelhandel für die Stadt Wiesmoor im Rahmen der Neuaufstellung
des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Aurich unumgänglich
sei, dass ein aktuelles Einzelhandelskonzept vorliegt (mittlerweile vom Rat am
26.02.2018 beschlossen) und zusätzlich mit den Gemeinden Friedeburg, Großefehn
und Uplengen eine Vereinbarung zur Raumordnung geschlossen wird. Dieser
Vereinbarung wurde vom VA in der Sitzung am 13.08.2018 zugestimmt, wo
gleichzeitig beschlossen wurde, dass in der nächsten Sitzung des
Fachausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau über den
Abschluss der Vereinbarung mit den Nachbarkommunen berichtet wird.
Mit den betroffenenen Nachbargemeinden wurden
zwischenzeitlich Abstimmungsgespräche geführt. Die abschließenden
Entscheidungen müssen in den jeweiligen dortigen politischen Gremien gefällt
werden.
In der gut zweiseitigen Vereinbarung werden die
raumordnerischen Vorgaben aus den gesetzlichen Grundlagen nochmals dokumentiert
und an den landesplanerischen Auftrag aus der Landesraumordnung Niedersachsen
erinnert, wonach jede
Kommune ausschließlich die eigene Bevölkerung
mit den Gütern des periodischen Bedarfs zu versorgen hat. Mit dem Status einer mittelzentralen Teilfunktion
kann die Stadt Wiesmoor den Einzelhandel in Sortimenten stärken, die der
Versorgung der Bevölkerung mit mittelzentralen langfristigen Gütern auch
außerhalb der Stadtgrenzen im sogenannten Verflechtungsraum dienen und welche
bisher nicht oder nur in unzureichendem Maße vorhanden sind.
Die Verwaltung stellt die
Raumordnerische Vereinbarung mit den Nachbarkommunen Friedeburg, Großefehn und
Uplengen nochmals intensiv vor. Mit den jeweiligen Verwaltungen und mit dem
Landkreis Aurich ist diese Vereinbarung abgestimmt. Die politischen Gremien in
den drei Gemeinden werden sich mit der Thematik noch abschließend beschäftigen
müssen.
Der Verwaltungsvortrag und die
Raumordnerische Vereinbarung werden einhellig zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: