Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

BGM Völler verlässt um 19:52 die Sitzung und wechselt in den Zuschauerraum.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die einzelnen Beschlussvorschläge abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

a) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließen,

 

Einstimmig (22 Ja-Stimmen, 0 Nein- Stimmen und 0 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag zu.

 

b) 1.        den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 189.007,59 € in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

 2.        den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.249.473,50 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen,

 

und

 

Einstimmig (20 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag zu.

 

 c)        die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Einstimmig (22 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag  zu.

 

Der Gesamtüberschuss aus 2017 beträgt damit 1.438.481,09 €.


Abstimmungsergebnis: