Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2017, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2017 und die dazu erarbeitete Stellungnahme wurden, soweit
sie in Papierform zur Verfügung gestellt wurden, gesondert verschickt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
beschließt der Rat über den Jahresabschluss, die Zuführung zu bzw. die Entnahme
aus den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
BGM Völler verlässt um 19:52 die Sitzung und wechselt in den
Zuschauerraum.
Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die
einzelnen Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor,
a) den Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2017 zu beschließen,
Einstimmig (22 Ja-Stimmen, 0 Nein- Stimmen und
0 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag zu.
b) 1. den Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 189.007,59 € in die Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen,
2. den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von
1.249.473,50 € in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zuzuführen,
und
Einstimmig (20 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
2 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag zu.
c)
die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Einstimmig (22 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen) stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag zu.
Der Gesamtüberschuss aus 2017 beträgt damit 1.438.481,09 €.
Abstimmungsergebnis: