Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Aufwandsspaltungsbeschluss zu fassen, damit der Straßenausbaubeitrag selbständig für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung des Hortensienweges erhoben werden kann.


Sachverhalt:

 

Entlang des Hortensienweges ist es erforderlich, die Oberflächenentwässerungsleitung zu erneuern.

 

Die vorhandene, größtenteils privat verlegte, Entwässerungsleitung beidseitig des Hortensienweges ist abgängig. Die Leitungen sind zu klein dimensioniert, zum Teil brüchig und teilweise von Baumwurzeln durchwachsen.

 

In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Entwässerungsproblemen gekommen, sowohl bei der Straßenentwässerung als auch bei der Grundstücksentwässerung.

 

In einer Anliegerversammlung am 24.07.2018 wurden die Anlieger über die geplante Ausbaumaßnahme informiert. Hier zeigte sich seitens der Anlieger eine positive Resonanz.

 

Die neu zu verlegene Leitung, die südwestlich des Hortensienweges eingebaut werden soll, wird sowohl das Oberflächenwasser der Straße als auch das der anliegenden Grundstücke aufnehmen.

 

Bei der Oberflächenentwässerungsleitung handelt es sich um eine Teileinrichtung der Straße.

Diese Maßnahme ist insoweit gemäß den Bestimmungen der Straßenausbaubeitragssatzung    

beitragspflichtig, wie sie der Entwässerung der Straße dient.

 

Voraussetzung für die selbständige Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung der öffentlichen Einrichtung (Hortensienweg) ist ein Aufwandsspaltungsbeschluss gem. § 8 Ziffer 7 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: