Sitzung: 26.09.2018 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/147/2018
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Aufwandsspaltungsbeschluss zu fassen, damit der Straßenausbaubeitrag selbständig für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung des Hortensienweges erhoben werden kann.
Sachverhalt:
Entlang des
Hortensienweges ist es erforderlich, die Oberflächenentwässerungsleitung zu
erneuern.
Die
vorhandene, größtenteils privat verlegte, Entwässerungsleitung beidseitig des
Hortensienweges ist abgängig. Die Leitungen sind zu klein dimensioniert, zum
Teil brüchig und teilweise von Baumwurzeln durchwachsen.
In der
Vergangenheit ist es immer wieder zu Entwässerungsproblemen gekommen, sowohl
bei der Straßenentwässerung als auch bei der Grundstücksentwässerung.
In einer
Anliegerversammlung am 24.07.2018 wurden die Anlieger über die geplante
Ausbaumaßnahme informiert. Hier zeigte sich seitens der Anlieger eine positive
Resonanz.
Die neu zu
verlegene Leitung, die südwestlich des Hortensienweges eingebaut werden soll,
wird sowohl das Oberflächenwasser der Straße als auch das der anliegenden
Grundstücke aufnehmen.
Bei der
Oberflächenentwässerungsleitung handelt es sich um eine Teileinrichtung der
Straße.
Diese
Maßnahme ist insoweit gemäß den Bestimmungen der
Straßenausbaubeitragssatzung
beitragspflichtig,
wie sie der Entwässerung der Straße dient.
Voraussetzung
für die selbständige Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die Erneuerung
der Oberflächenentwässerung der öffentlichen Einrichtung (Hortensienweg) ist
ein Aufwandsspaltungsbeschluss gem. § 8 Ziffer 7 der
Straßenausbaubeitragssatzung.
Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: