Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Stadt Wiesmoor die Mitgliedschaft im OOWV beantragt und ihr Einvernehmen zur Übertragung der Aufgabe der Trinkwasserversorgung auf den OOWV erteilt. Ferner soll dem Begleitvertrag zur Mitgliedschaft für den Bereich Trinkwasser zugestimmt werden. Der Bürgermeister wird im Zusammenhang mit der angestrebten Mitgliedschaft mit dem Vollzug der erforderlichen Maßnahmen beauftragt.


Sachverhalt:

 

Die Trinkwasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge nach Art. 28 Abs. 2 GG und fällt damit in die Zuständigkeit der Gemeinden/Städte.

Zwischen den Gemeinden/Städten und dem OOWV bestehen Konzessionsverträge über die Wasserversorgung. Diese laufen zum 31. Dezember 2018 aus und können nicht per Ratsbeschluss verlängert werden.

 

Mit diesem Hintergrund haben sich die Gemeinden und der OOWV unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände (NST/NSGB/NLT) auf eine Zusammenarbeit im Rahmen einer gemeinsam gebildeten Satzungskommission verständigt und als Ergebnis daraus einen Entwurf zur Satzungsänderung im Bereich des OOWV erarbeitet und abgestimmt.

 

Im Rahmen einer außerordentlichen Verbandsversammlung des OOWV am 01. März 2018 wurde diese Satzungsänderung in dem Umfang beschlossen, dass zukünftig die bisher im Verband vertretenen Landkreise ihre Anteile auf 25 % reduzieren.

 

Dadurch besteht u.a. für die Stadt Wiesmoor ab dem 01. Januar 2019 die Möglichkeit der Direktmitgliedschaft im Trinkwasserbereich des OOWV mit entsprechenden Mitspracherechten. Eine Mitgliedschaft muss dabei durch die Stadt beantragt werden.

 

Die Wahrung der Mitspracherechte der Stadt Wiesmoor erfolgt über die Entsendung von 2 Vertretern in die Verbandsversammlung (die Entsendung erfolgt im Rahmen eines gesonderten Beschlusses).

 

Begleitend zur Mitgliedschaft ist ein in der Satzungskommission erarbeiteter Begleitvertrag (Anlage) abzuschließen, der in wesentlichen Teilen auf den bestehenden Trinkwasservertrag aus dem Jahr 1998 basiert. Ferner sind weitere Informationen zum Verband und zur Mitgliedschaft aus der Anlage zu entnehmen.

 

Durch die Mitgliedschaft der Stadt Wiesmoor im OOWV ist beabsichtigt, auch weiterhin die öffentliche Trinkwasserversorgung durch den OOWV sicherzustellen.

 

Mit dem Beitritt der Stadt Wiesmoor wird sichergestellt, dass die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung dem OOWV obliegt. Mit der Übertragung der Aufgabe wird der OOWV Träger aller mit der Erfüllung der Aufgabe verbundenen Rechte und Pflichten einschließlich der Befugnis, für die Aufgabe Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Die Stadt Wiesmoor ist damit von der Pflicht zur Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung befreit.

 

Im Rahmen der Mitgliedschaft fallen keine Mitgliedsbeiträge an.

 

Eine theoretisch mögliche Alternative wäre der Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Aufgabenübertragung auf den OOWV. In der Abstimmung des MU (Aufsichtsbehörde des OOWV) mit dem MI wird allerdings der § 5 Abs. 2 NKomZG kritisch gesehen, eine Rechtssicherheit ist womöglich nicht gegeben. Dieser Auffassung ist auch die Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich und rät von einer Zweckvereinbarung ab.

Zudem ist eine Zweckvereinbarung nur möglich, wenn mindestens zwei Gemeinden beteiligt sind und die Aufgabe zunächst, bevor sie auf den OOWV übertragen wird, von einer Gemeinde auf die andere übertragen wird. Dies ist in der Praxis kaum durchführbar.

 

Um 19:53 Uhr nimmt BGM Völler wieder an der Sitzung teil.

 

Innerhalb des Rates ist man sich darüber einig, dass eine Mitgliedschaft beim OOWV das richtige Signal ist, um das wichtige Gut Trinkwasser auch weiterhin zu erhalten und zu schützen.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis;