Sitzung: 26.09.2018 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/133/2018
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Stadt Wiesmoor die Mitgliedschaft im OOWV beantragt und ihr Einvernehmen zur Übertragung der Aufgabe der Trinkwasserversorgung auf den OOWV erteilt. Ferner soll dem Begleitvertrag zur Mitgliedschaft für den Bereich Trinkwasser zugestimmt werden. Der Bürgermeister wird im Zusammenhang mit der angestrebten Mitgliedschaft mit dem Vollzug der erforderlichen Maßnahmen beauftragt.
Sachverhalt:
Die
Trinkwasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge nach Art. 28 Abs. 2
GG und fällt damit in die Zuständigkeit der Gemeinden/Städte.
Zwischen den
Gemeinden/Städten und dem OOWV bestehen Konzessionsverträge über die Wasserversorgung.
Diese laufen zum 31. Dezember 2018 aus und können nicht per Ratsbeschluss
verlängert werden.
Mit diesem
Hintergrund haben sich die Gemeinden und der OOWV unter Beteiligung der
kommunalen Spitzenverbände (NST/NSGB/NLT) auf eine Zusammenarbeit im Rahmen
einer gemeinsam gebildeten Satzungskommission verständigt und als Ergebnis
daraus einen Entwurf zur Satzungsänderung im Bereich des OOWV erarbeitet und
abgestimmt.
Im Rahmen
einer außerordentlichen Verbandsversammlung des OOWV am 01. März 2018 wurde
diese Satzungsänderung in dem Umfang beschlossen, dass zukünftig die bisher im
Verband vertretenen Landkreise ihre Anteile auf 25 % reduzieren.
Dadurch
besteht u.a. für die Stadt Wiesmoor ab dem 01. Januar 2019 die Möglichkeit der
Direktmitgliedschaft im Trinkwasserbereich des OOWV mit entsprechenden
Mitspracherechten. Eine Mitgliedschaft muss dabei durch die Stadt beantragt
werden.
Die Wahrung
der Mitspracherechte der Stadt Wiesmoor erfolgt über die Entsendung von 2
Vertretern in die Verbandsversammlung (die Entsendung erfolgt im Rahmen eines
gesonderten Beschlusses).
Begleitend
zur Mitgliedschaft ist ein in der Satzungskommission erarbeiteter
Begleitvertrag (Anlage) abzuschließen, der in wesentlichen Teilen auf den
bestehenden Trinkwasservertrag aus dem Jahr 1998 basiert. Ferner sind weitere
Informationen zum Verband und zur Mitgliedschaft aus der Anlage zu entnehmen.
Durch die
Mitgliedschaft der Stadt Wiesmoor im OOWV ist beabsichtigt, auch weiterhin die
öffentliche Trinkwasserversorgung durch den OOWV sicherzustellen.
Mit dem
Beitritt der Stadt Wiesmoor wird sichergestellt, dass die Aufgabe der
öffentlichen Wasserversorgung dem OOWV obliegt. Mit der Übertragung der Aufgabe
wird der OOWV Träger aller mit der Erfüllung der Aufgabe verbundenen Rechte und
Pflichten einschließlich der Befugnis, für die Aufgabe Satzungen und
Verordnungen zu erlassen. Die Stadt Wiesmoor ist damit von der Pflicht zur
Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung befreit.
Im Rahmen
der Mitgliedschaft fallen keine Mitgliedsbeiträge an.
Eine
theoretisch mögliche Alternative wäre der Abschluss einer Zweckvereinbarung zur
Aufgabenübertragung auf den OOWV. In der Abstimmung des MU (Aufsichtsbehörde
des OOWV) mit dem MI wird allerdings der § 5 Abs. 2 NKomZG kritisch gesehen,
eine Rechtssicherheit ist womöglich nicht gegeben. Dieser Auffassung ist auch
die Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich und rät von einer Zweckvereinbarung
ab.
Zudem ist
eine Zweckvereinbarung nur möglich, wenn mindestens zwei Gemeinden beteiligt
sind und die Aufgabe zunächst, bevor sie auf den OOWV übertragen wird, von
einer Gemeinde auf die andere übertragen wird. Dies ist in der Praxis kaum
durchführbar.
Um 19:53 Uhr
nimmt BGM Völler wieder an der Sitzung teil.
Innerhalb
des Rates ist man sich darüber einig, dass eine Mitgliedschaft beim OOWV das
richtige Signal ist, um das wichtige Gut Trinkwasser auch weiterhin zu erhalten
und zu schützen.
Nach kurzer Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis;