Sitzung: 27.09.2018 Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag:
Es ergeht der Empfehlungsbeschluss, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Bereitstellung der von Haushaltmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen, dem SV Hinrichsfehn einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € (2.Priorität) und dem VfL Mullberg einen Zuschuss in Höhe von 1.300,00 € (1.Priorität) für die von ihnen beantragten Maßnahmen zu gewähren.
Der Verwaltung liegen zwei Förderanträge auf Bezuschussung baulicher
Maßnahmen nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor vor. Da für
derartige Fördermaßnahmen, sofern eine Bewilligung überhaupt erfolgt, eine
Prioritätenliste zu erstellen ist, sind die Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2
gemeinsam zu erörtern.
Der SV Hinrichsfehn beantragt eine Bezuschussung zum Bau einer
Beregnungsanlage sowie einer Einzäunung des Sportplatzes. Im Jahre 2010 wurde
der ehemalige Tennenplatz der früheren Bundeswehrsportanlage in einen
Rasensportplatz umgewandelt. Durch den vorhandenen Untergrund und die derzeit
hervorragende Drainage trocknet der Platz in den Sommermonaten allerdings viel
zu schnell aus, so dass die Rasenfläche erheblich leidet. Nur durch sehr
umfangreiches und zeitintensives Sprengen konnte diesem vorgebeugt werden. Aus
diesem Grunde ist eine automatische Beregnungsanlage eingebaut worden. Des
Weiteren soll noch eine Zaunanlage errichtet werden. Insgesamt sind hierfür
Kosten in Höhe von rd. 25.000,00 € abzüglich eines Zuschusses des
Kreissportbundes in Höhe von 6.600,00 € entstanden. Die restlichen Mittel hat
der Verein im Rahmen von Eigenmitteln und eigener Arbeitsleistung beigesteuert.
Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig nach der Sportförderrichtlinie
der Stadt Wiesmoor. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass der Anteil für die
Zaunanlage außer Acht gelassen werden sollte, da ähnliche Sportanlagen in
Wiesmoor ebenfalls nicht eingezäunt sind. Vorbehaltich der Verfügbarkeit und
Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsberatung wird daher
vorgeschlagen, einen Zuschuss von 5.000,00 € zu gewähren. Dieses entspricht in
etwa der Maximalförderung von 40 % nach der Sportförderrrichtlinie auf den
Anteil der Beregnungsanlage. Die zusätzlich begehrte Bürgschaft seitens der
Stadt Wiesmoor ist lt. Verein nicht mehr nötig.
Der VfL Mullberg hat eine Sanierung der Drainageanlage auf dem Sportplatz
am Birkhahnweg/Waldweg durchgeführt. Nicht zuletzt aufgrund der lang
anhaltenden Regenfälle im letzten Jahr war diese Maßnahme dringend
erforderlich. Hierfür sind Kosten in Höhe von 3.200,00 € entstanden. Auch diese
Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig nach der Sportförderrichtlinie der Stadt
Wiesmoor. Empfohlen wird auch hier eine nach der Sportförderrichtlinie mögliche
Maximalförderung in Höhe von etwa 40 % der Ausgaben. Es wird daher
vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 1.300,00 € zu gewähren.
Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung, vorbehaltlich der
Verfügungbarkeit und Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der
Haushaltsberatungen, beide Maßnahme zu befürworten, wobei dem Antrag des VfL
Mullberg nicht zuletzt aufgrund der relativ überschaubaren Ausgabehöhe die
höhere Priorität eingeräumt werden sollte. Entsprechende Haushaltsmittel sollten
dafür im Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt werden.
Zu erwähnen ist, dass die Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor auch
eine nachträgliche Förderung von Maßnahmen ermöglicht, wenn, so wie hier in
beiden Fällen geschehen, ein Zuschussantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt
worden ist. Dieses bedeutet, dass eine Bezuschussung, sofern die
Haushaltsmittel für 2019 nicht bereitgestellt werden können, auch in den
Folgejahren berücksichtigt werden könnte.
Nach kurzer Aussprache lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: