Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Es ergeht der Empfehlungsbeschluss, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Bereitstellung der von Haushaltmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen, dem SV Hinrichsfehn einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € (2.Priorität) und dem VfL Mullberg einen Zuschuss in Höhe von 1.300,00 € (1.Priorität) für die von ihnen beantragten Maßnahmen zu gewähren.  


Der Verwaltung liegen zwei Förderanträge auf Bezuschussung baulicher Maßnahmen nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor vor. Da für derartige Fördermaßnahmen, sofern eine Bewilligung überhaupt erfolgt, eine Prioritätenliste zu erstellen ist, sind die Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2 gemeinsam zu erörtern.

 

Der SV Hinrichsfehn beantragt eine Bezuschussung zum Bau einer Beregnungsanlage sowie einer Einzäunung des Sportplatzes. Im Jahre 2010 wurde der ehemalige Tennenplatz der früheren Bundeswehrsportanlage in einen Rasensportplatz umgewandelt. Durch den vorhandenen Untergrund und die derzeit hervorragende Drainage trocknet der Platz in den Sommermonaten allerdings viel zu schnell aus, so dass die Rasenfläche erheblich leidet. Nur durch sehr umfangreiches und zeitintensives Sprengen konnte diesem vorgebeugt werden. Aus diesem Grunde ist eine automatische Beregnungsanlage eingebaut worden. Des Weiteren soll noch eine Zaunanlage errichtet werden. Insgesamt sind hierfür Kosten in Höhe von rd. 25.000,00 € abzüglich eines Zuschusses des Kreissportbundes in Höhe von 6.600,00 € entstanden. Die restlichen Mittel hat der Verein im Rahmen von Eigenmitteln und eigener Arbeitsleistung beigesteuert.

 

Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass der Anteil für die Zaunanlage außer Acht gelassen werden sollte, da ähnliche Sportanlagen in Wiesmoor ebenfalls nicht eingezäunt sind. Vorbehaltich der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsberatung wird daher vorgeschlagen, einen Zuschuss von 5.000,00 € zu gewähren. Dieses entspricht in etwa der Maximalförderung von 40 % nach der Sportförderrrichtlinie auf den Anteil der Beregnungsanlage. Die zusätzlich begehrte Bürgschaft seitens der Stadt Wiesmoor ist lt. Verein nicht mehr nötig.

 

Der VfL Mullberg hat eine Sanierung der Drainageanlage auf dem Sportplatz am Birkhahnweg/Waldweg durchgeführt. Nicht zuletzt aufgrund der lang anhaltenden Regenfälle im letzten Jahr war diese Maßnahme dringend erforderlich. Hierfür sind Kosten in Höhe von 3.200,00 € entstanden. Auch diese Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor. Empfohlen wird auch hier eine nach der Sportförderrichtlinie mögliche Maximalförderung in Höhe von etwa 40 % der Ausgaben. Es wird daher vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 1.300,00 € zu gewähren.

 

Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung, vorbehaltlich der Verfügungbarkeit und Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsberatungen, beide Maßnahme zu befürworten, wobei dem Antrag des VfL Mullberg nicht zuletzt aufgrund der relativ überschaubaren Ausgabehöhe die höhere Priorität eingeräumt werden sollte. Entsprechende Haushaltsmittel sollten dafür im Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt werden.

 

Zu erwähnen ist, dass die Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor auch eine nachträgliche Förderung von Maßnahmen ermöglicht, wenn, so wie hier in beiden Fällen geschehen, ein Zuschussantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt worden ist. Dieses bedeutet, dass eine Bezuschussung, sofern die Haushaltsmittel für 2019 nicht bereitgestellt werden können, auch in den Folgejahren berücksichtigt werden könnte.

 

Nach kurzer Aussprache lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: