Sitzung: 21.11.2018 Ausschuss für Haushalt und Finanzen
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/215/2018
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird in die Fraktionen verwiesen und in die anstehenden
Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019 mit aufgenommen. Zur nächsten
Ausschussitzung wird der Punkt im Zuge der Haushaltsberatungen wieder auf die
Tagesordnung genommen.
Sachverhalt:
Die Gruppe FDP/ödp beantragt, für die Sanierung des Birkhahnweges 2,5
Mio. € im Haushalt 2019 bereit zu stellen. Da kein Finanzierungsvorschlag
gemacht wurde, muss die Maßnahme fast vollständig durch Kredite finanziert
werden. Der durch Straßenausbaubeiträge zu finanzierende Anteil kann noch nicht
bestimmt werden.
Ausschussmitlgied Sievers, FDP/öpd, trägt seinen Antrag kurz vor.
Nach ausführlicher Diskussion stellt sich u.a. die Frage, bis wann
entsprechende Fördergelder beantragt werden müssen. Vor einer Antragstellung
muss jedoch geklärt werden, in welchem Umfang eine Straße ausgebaut werden soll
und welche Kosten hierfür entstehen. Außerdem sind vor Einplanung der
beantragten Mittel für den Ausbau des Birkhahnweges die Anlieger zu informieren.
Hierfür sind aber vorher die Kosten und die Förderungsmöglichkeiten zu
ermitteln. Des Weiteren wird die Frage gestellt, ob die anliegenden Torfabbauer
durch den Torfabbau mit in die Kostenpflicht genommen werden können. Während
der Beratung wird auch festgestellt, dass es sich hier um eine Baumaßnahme für
den kompletten Birkhahweg, d.h., vom dicken Stein bis zur Bentstreeker Straße
handelt.
Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die Torfabbauer aufgrund des
Torfabbaues nicht in die Kostenpflicht genommen werden können, da seinerzeit in
den Verträgen keine entsprechenden Regelungen getroffen worden sind. Außerdem
wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Birkhahnweg für die Berechnung
der Anliegerbeiträge um zwei Abrechnungsgebiete handelt. Die Finanzierung muss
über GVFG-Mittel, Anliegerbeiträge und Kredite erfolgen. Die Verwaltung wird
beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen vorzubereiten. Die entsprechenden
Planungskosten sind bis zur nächsten Haushaltsberatung ausreichend zu ermitteln.
Der gestellte Antrag wird mit einer Ja-Stimme und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.
Der vorgenannte Auftrag an die Verwaltung wird einstimmig mit 9 Ja-Stimmen beschlossen.
Abstimmungsergebnis: