Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Stadt Wiesmoor hat mittlerweile 30 Kinderspielplätze in Baugebieten und an sonstigen geeigneten Plätzen. Hinzu kommen 12 Spielplätze bei Schulen und Kindergärten. Die öffentlichen Spielplätze sind größtenteils mit der Erschließung der Baugebiete entstanden. Ausgestattet sind sie mit unterschiedlichen Spielgeräten.

Für den Betrieb von Spielplätzen sind Unterhaltungsarbeiten zur Platzerhaltung und eine Kontrolle und Wartung der Spielgeräte erforderlich. Diese Arbeiten werden vom Baubetriebshof durchgeführt. Für die Grünpflege der Plätze werden teilweise auch Fremdfirmen eingesetzt.

Im Folgenden ist die Organisation zur Kontrolle der Spielplätze aufgeführt, aus der die Aufgabenstellung erkennbar ist. Des Weiteren ist weiter unten eine Liste der Spielplätze angefügt. Diese zeigt die einzelnen Spielplätze, deren Nutzung sowie den Bedarf an Haushaltsmitteln, welcher fortlaufend überarbeitet und ergänzt wird. Hieraus wird in jedem Jahr der Haushaltsansatz für die Sanierung und Ergänzung gebildet. Zurzeit werden ebenfalls Ermittlungen durchgeführt, inwieweit einige Spielplätze überhaupt noch genutzt werden. Diese sollen als Grundlage für weitere Entscheidungen zur Ausstattung etc. dienen.

Organisation/Spielplatzmanagement im Zuständigkeitsbereich des Baubetriebshofes Wiesmoor

Allgemeines

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Spielplatzeigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die technische Sicherheit auf ihren Anlagen verantwortlich sind. Nach der Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176 wird der Aufbau eines Sicherheitsmanagements gefordert. Dazu gehören die regelmäßige Spielplatzkontrolle bzw. Spielplatzprüfung.

Die Spielplatzkontrollen werden zurzeit von der sachkundigen Person für Spielplätze und Spielgeräte, Jürgen Büscher, durchgeführt.

Geprüft werden die öffentlichen Kinderspiel- und Bolzplätze sowie die Spielplätze im Bereich der Kindergärten. Des Weiteren die Spielplätze des Campingplatzes, am Moorfreibad und sonstige Spielplätze im Stadtgebiet ( z.B. Erlebnisgolf, Tiddeltopp).

Kontrollaufgaben und –umfang

Die Spielplätze werden monatlich geprüft. Es wird unterschieden nach:

Visuelle Routine-Inspektion (Sicht- und Funktionskontrolle, monatlich)

• Erfassen bzw. Beseitigen aller offensichtlichen Gefahrenquellen durch z. B. Vandalismus, Witterungseinflüsse oder Benutzung

• Inspektionsinhalte sind u.a. Sauberkeit der Anlage, Bodenfreiheit, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende oder vorstehende Teile, übermäßiger Verschleiß beweglicher Teile, Stabilität der Geräte

 Operative Inspektion (Verschleißkontrolle, alle 3 Monate)

• Detaillierte Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage

• Überprüfung der Verschleißteile

• Überprüfung der Verbindungsteile, Schrauben und Gelenke

 Jährliche Hauptinspektion bzw. Spielplatzprüfung (alle 12 Monate)

• Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der Geräte, Fundamente und Oberflächen und des gesamten Platzes

• Hauptaugenmerk liegt auf korrekter Umsetzung aller im Laufe des Jahres erbrachten Leistungen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen) bezüglich der Anlagensicherheit

• Erfassung aller Veränderungen an der Anlagensicherheit durch Witterungseinflüsse, Vorliegen von Korrosion oder Verrottung.

Sanierungsbedarf / Zustand der öffentlichen Spielplätze:

 

Objekt

Zustand                     ( Schulnoten 1-6)

Bedarf in €              (Materialkosten)

Nutzung

Bemerkungen

1.

60.02 Am Park

 3

500 € 

gering 

  Federtier

2.

60.03 Am Wildbach

 

mittel 

 

3.

60.04 A.d.F´kirche

3 - 4 

500 € 

mittel 

 Federtier

4.

60.05 A.d.Schleuse

 3

1.500 € 

hoch 

Sanierung Spielkombination, Schaukel

5.

60.06 Anthurien

 3

 1.000 €

 mittel

 Schaukel

6.

60.07 Borkumer Str.

 3

 

 gering

 

7.

60.08 Buchenw.

 3

 

 gering

 

8.

60.09 DGH H´fehn

 3

 

mittel  

 Neue Geräte bereits bestellt

9.

60.11 DGH Hauptwieke

 2

 

hoch 

 

10.

60.12 Efeuweg

2 - 3 

 

 mittel

 

11.

60.13 Fuchsweg

 3

mittel 

 Podest Rutsche erneuern

12.

60.14 Klootsch´ring

 2

 

 mittel

 

13.

60.15 Hunteweg

 

 mittel

 

14.

60.16 Marder+Bolz

 

 mittel

 

15.

60.18 Pockholter Weg

 

mittel 

 

16.

60.19 Rittersporn

4

 

Sehr gering 

 Kaum Spielwert, keine Nutzung

17.

60.20 Roggenweg

 1.000 €

mittel 

 Neue Zaunanlage

18.

60.21 Schlehdornweg

 3

 

 mittel

 

19.

60.22 Wacholderweg

 

gering 

 

20.

60.23 Wolfsweg

 3

 1.500 €

mittel 

 Sanierung Spielkombi, Wippe, Federtier

21.

60.24 DGH Zw´bergen

 3

 

mittel 

 

22.

60.26 Gersten/Dinkel

 2

 

mittel - hoch 

 

23.

60.27 Weidenweg

 2

 

mittel - hoch 

 

24.

60.70 Skaterplatz

 3

 

hoch 

 

25.

55.07 Otterm. Strand

 3 - 4

 

 

 Neugestaltung 2019 (Vorbehaltlich der Förderung)

 

         

 

Summe

6.000 €

 

Sanierungsbedarf / Zustand der Spielplätze bei den Schulen, Kindergärten etc.

 

Objekt

Zustand                     ( Schulnoten 1-6)

Bedarf in €              (Materialkosten)

Nutzung

Bemerkungen

1.

Kindergarten Mitte

3

 

hoch

 

2.

Krippe Mitte

3

 

hoch

 

3.

Kindergarten Mullberg

3

 

hoch

 

4.

Krippe Mullberg

2

 

hoch

 

5.

Kindergarten H´fehn

3

 

hoch

 

6.

Krippe H´fehn

2

 

hoch

 

7.

Kindergarten Voßbarg

3

 

hoch

 

8.

KGS

3

 

hoch

 

9.

KGS „Sandforum“

3

 

hoch

 

10.

Grundschule Mitte

3

2.000 €

hoch

„Sandspiel“ marode

11.

Grundschule H´fehn

3

 

hoch

 

12.

Grundschule Ottermeer

3

500 €

hoch

Sanierung Spielkombination + Schaukel

13.

Moorkolonat

3

 

mittel

 

14.

Kiga Tiddeltopp

3

 

hoch

 

15.

Erlebnisgolf

2

 

mittel

 

16.

Campingplatz „alt“

3 - 4

 

hoch

Neugestaltung 2019 (Vorbehaltlich der Förderung)

17.

Campingplatz „neu“

3

 

hoch

 

 

 

Die benötigten Mittel werden jährlich für den Haushalt angemeldet.

 

Nach kurzer Einführung durch die Ausschussvorsitzende trägt Baubetriebshofleiter Johann Burlager anhand eines Situationsbericht die Thematik “Kinderspielplätze im Stadtgebiet” vor.

 

Nach kurzer Aussprache nehmen die Ausschussmitglieder diese Informationen so zur Kenntnis. Die Mitglieder sprechen sich dafür aus, dass bei einer der nächsten Sitzungen  (z.B. Frühjahr 2019) eine Begehung vor der Sitzung durchgeführt werden solle.

Bis dahin wird durch die Verwaltung auch die baurechtliche Frist geprüft, wie lange z.B. in einem Baugebiet ein Spielplatz vorgehalten werden muss.

 

 


Abstimmungsergebnis: