Sitzung: 22.11.2018 Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/231/2018
Beschlussvorschlag:
Die in der Sitzung des Fachausschusses am 21.08.2018 vorgestellten Maßnahmen zur Umsetzung der Raumbedarfsplanung der KGS Wiesmoor hinsichtlich der Erstellung von Klassen-, Kurs-, Differenzierungs- und Sammlungsräumen werden beschlossen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 1.500.000,- Mio. Euro sind im Haushalt für das Jahr 2019 bereitzustellen.
Sachverhalt:
Die Raumbedarfsplanung der KGS Wiesmoor wegen der Rückkehr des Landes
Niedersachsen zum alten Schulsystem mit der Ablegung des Abiturs nach neun
Jahren wurde zuletzt im Fachausschuss am 21.08.2018 erörtert. Bedingt durch die
hierdurch wieder steigenden Schülerzahlen werden bekanntlich zusätzliche
Unterrichtsräume nötig werden.
Bekanntlich sind ein zusätzlicher Klassenraum im Jahrgang 10, drei neue
Kurssräume, Differenzierungsräume und Sammlungsräume durch Umbaumaßnahmen im
Bestand sowie eine Aufstockung des Gebäudes 700 geplant. Insofern wird auf die
vorliegende Präsentation vom 21.08.2018 verwiesen. Für die Gesamtmaßnahme sind
Kosten in Höhe von 1.500.000,- Mio. Euro ermittelt, welche im Haushalt für das
Jahr 2019 zu veranschlagen sind.
Da die geplante Aufstockung auf dem Gebäude 700 im Rohbau nur in den
Sommerferien 2019 erfolgen kann und hierfür noch umfangreiche Vorarbeiten zu
leisten sind, ist nunmehr eine grundsätzliche Beschlussfassung nötig. Die
Verwaltung empfiehlt, die in der Sitzung am 21.08.2018 vorgestellten baulichen
Maßnahmen umzusetzen und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im
Haushaltsjahr 2019 bereitzustellen.
Die
Verwaltung führt in die Thematik ein. Nach kurzer Aussprache lässt die
Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Hinweis des Protokollführers:
Aus der
Kreisschulbaukasse können Schulträger in den Sekundarbereichen Zuwendungen in
Höhe der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten im Sinne des § 117 Abs. 1 und 2
NSchG erhalten. Zuwendungen werden ausschließlich in Form von zinslosen
Darlehen gewährt.
Abstimmungsergebnis: