Sachverhalt:
Der
Geltungsbereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das unter
dem folgenden Tagesordnungspunkt behandelte Baugebiet A 25 Amselweg - Süd. Ziel
dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Baulandausweisung im zentralen Bereich der Stadt Wiesmoor. Hierbei wird
südlich des Geltungsbereiches der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes (das
heutige Baugebiet A 24 südlich des Amselweges – Kiebitzweg und Möwenweg) eine
Fläche von gut 7,9 ha umgewandelt von im gültigen F-Plan dargestellte
landwirtschaftliche Nutzfläche in eine Wohnbaufläche. Südöstlich der
vorhandenen Erdgashochdruckleitung wird eine ca. 1,3 ha große Fläche als
Grünfläche dargestellt (derzeit im rechtswirksamen F-Plan als
landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt).
Weiterhin werden aufgrund der Berücksichtigung des Immissionsschutzes
(Lärm und Staub) zwei Flächen in einer Tiefe von 30 m im westlichen Teil des
Geltungsbereiches als Flächen für Nutzungsbeschränkungen nach Ziffer 15.6 der
Planzeichenverordnung (PlanZV 90) dargestellt. Soweit der Torfabbau in einem
Streifen 30 m westlich des Baugebietes abgeschlossen ist, gibt es für das
Baugebiet selbst keine Nutzungseinschränkungen bezgl. Lärm und Staub mehr. Ebenso
werden am westlichen Rand des Änderungsbereiches zwei Flächen für die
Wasserwirtschaft (Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken sowie Gewässer)
dargestellt.
Die Planung wird in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung
vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan,
Umweltbericht, Begründung, Aussagen zu Lärm und Schall, umweltrelevante
Stellungnahmen) sind allen Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden. Es wird
um Kenntnisnahme gebeten.
Das Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. 53 Träger öffentlicher
Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 18.04.2017 mit Fristsetzung zum
22.05.2017 gehört. Eine Beschlussfassung im Rat / VA hierzu ist nicht
erforderlich.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 30.08.2017
im Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren lediglich drei Bürger der Stadt
Wiesmoor anwesend. Wesentliche Punkte wurden nicht vorgetragen.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom
07.06.2018 bis einschließlich 13.07.2018. 55 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger
öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.
Einige Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter
Seite wurden die Planunterlagen von keiner Person eingesehen. Stellungnahmen /
Einwendungen von dritter Seite liegen nicht vor.
Aufgrund der Zusammengehörigkeit schlägt die Verwaltung vor, die TOP 7
und TOP 8 gemeinsam zu behandeln, aber eine Beschlussfassung getrennt
durchzuführen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch, so dass entsprechend
verfahren werden kann. Die Verwaltung erläutert die Thematiken F-Plan und
B-Plan ausführlich. Die eingegangenen Anregungen wurden mit den
Beschlussvorlagen vorgetragen. Es wird berichtet, dass die Stellungnahme der
EWE Netz GmbH noch eingearbeitet und das im Rahmen einer
Betroffenheitsbeteiligung im F-Plan die Erdgashochdruckleitung nunmehr
nachrichtlich übernommen wurde. Der Bebauungsplan wurde ebenfalls noch um eine
örtliche Bauvorschrift im Hinblick auf die Gestaltung der Vorgärten im
Einvernehmen mit dem Landkreis erweitert.
Marion Fick-Tiggers, FDP/ödp, stellt nach Bemängelung des fehlenden
hydrologischen Gutachtens einen Antrag, dass bei der Abstimmung im Protokoll
eine namentliche Nennung erfolgen solle (§ 14 Abs. 4 der GO). Die Verwaltung
erklärt, dass die beiden Rückhaltebecken u.a. auch zur Belebung des Baugebiets dienen
und die Oberflächenentwässerung gesichert sei. Hierzu liegt die
wasserrechtliche Genehmigung des Landkreises vor. Auch auf Nachfrage wird noch
mal darauf hingewiesen, dass ein hydrologisches Gutachten nicht erforderlich
sei und es wird auf die vorliegende wasserrechtliche Genehmigung verwiesen.
Der Antrag auf namentliche Abstimmung wird mit 2 Ja-Stimmen, 26
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.
Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die
Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Zu a): Die Niederschrift über die
am 30.08.2017 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der
Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen war dieser Ratsvorlage als Anlage beigefügt und wird
Bestandteil der Niederschrift.
Mit 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen stimmt der Rat dem
Beschlussvorschlag zu.
Zu b): Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem
Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert bzw. vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen war dieser Ratsvorlage als Anlage
beigefügt und wird mit den entsprechnenden Ergänzungen Bestandteil der
Niederschrift.
Mit 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen stimmt der Rat dem
Beschlussvorschlag zu.
Zu c): Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während
der öffentlichen Auslegung seitens der Träger öffentlicher Belange und von
sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen werden in der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw.
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen war dieser Ratsvorlage als Anlage beigefügt
und wird mit den entsprechnenden Ergänzungen Bestandteil der Niederschrift.
Mit 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen stimmt der Rat dem
Beschlussvorschlag zu.
Zu d): Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I 2017 Seite 3634)
und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz-
und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
20.06.2018 (Nds. GVBL. S. 113), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 53.
Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung,
beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und
seinen Anlagen ist zur Kenntnis zu nehmen.
Mit 26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen stimmt der Rat dem Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis: