Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Es ergeht der Empfehlungsbeschluss, die Einführung der Landkreis-Card in der beantragten Form, d.h. unter der Beteiligung der Stadt Wiesmoor am Verwaltungsverfahren, abzulehnen. Im Falle der Einführung durch den Landkreis selbst wird eine Berücksichtigung einzelner städtischer Einrichtungen angestrebt.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadtratsgruppe „Gemeinsam für Wiesmoor“ (GfW) beantragt mit Schreiben vom 24.05.2014 die Einführung einer „Landkreis-Card“. Mit der kreisweiten Einführung einer derartigen Karte soll Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen der Besuch ausgewählter kultureller, sozialer und sportlicher Einrichtungen im Landkreis Aurich sowie die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel zu vergünstigten Bedingungen ermöglicht werden.

 

Die Einführung einer Landkreis-Card wird auf Kreisebene bereits seit längerem diskutiert.
Die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Aurich stehen der Einführung aufgrund des nicht absehbaren Nutzens und des nicht unerheblichen Verwaltungsaufwandes bislang ablehnend gegenüber. Der Sozialausschuss des Landkreises hat sich ein Votum der kommunalen Vertretungen der Städte und Gemeinden erbeten. Über die Art und die Form der Beteiligung des Landkreises steht eine Entscheidung noch aus.
Landkreisweit ist mit rund 18.000 berechtigten Personen zu rechnen.


Bei der Nutzung einiger städtischer Einrichtungen, wie etwa dem Hallenbad oder der Bibliothek gibt es bereits jetzt die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Vergünstigungen für Bezieher von SGB II Leistungen.  Die Einbeziehung weiterer touristischer Einrichtungen wäre denkbar. Die Stadt Wiesmoor hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob dritte Anbieter oder Vereine sich beteiligen.

In ihrem Musterantrag geht die GfW davon aus, dass sich die Kommunen am Verwaltungsverfahren, wie etwa der Ausgabe und Bearbeitung von Anträgen beteiligen. Dieses würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen, welcher nicht zu rechtfertigen und seitens der Stadt Wiesmoor nicht leistbar wäre. Sollte eine kreisweite Einführung gewünscht sein, wird hier vielmehr der Landkreis selbst in der Pflicht gesehen.

 

Ein Meinungsbild anderer Kommunen ist derzeit noch nicht feststellbar. Diese halten sich allesamt sehr bedeckt.

Die Verwaltung ist der Ansicht, die Landkreis-Card aus den o.a. Gründen in der seitens der GfW beantragten Form nicht einzuführen. Sofern der Landkreis selbst eine kreisweite Einführung anstrebt, können seitens der Stadt Wiesmoor dagegen gewisse Angebote beigesteuert werden.

 

Fachbereichsleiter Horst-Dieter Schoon von der Verwaltung beleuchtete das Thema anhand zweier Teilbereiche. Zum einen werden bereits einige Ermäßigungen angeboten. Zum anderen ist der Verwaltungsaufwand nicht zu unterschätzen. Eine Kommune könnte die Herausgabe der Karten zeitlich gar nicht leisten.

 

Ausschussmitglied Friederike Dirks berichtet aus dem Kreistag, wo alle Hauptverwaltungsbeamten zu verstehen gegeben haben, dass die Kommunen den mit der Herausgabe der Karten verbundenen Verwaltungaufwand nicht leisten können. Der Landkreis möchte das Management nicht übernehmen. Dirks stellt in Frage, ob der Aufwand mit dem Nutzen im Verhältnis steht.

 

Ausschussmitglied Klaus-Dieter Reder stuft die Landkreis-Card als heikles Thema ein, da viele Ermäßigungen bereits von der Kommune abgefedert werden. Zudem hätten andere Familien auch den Bedarf, liegen aber kurz überhalb der Bedarfsgrenze.

 


Abstimmungsergebnis: