Sitzung: 25.02.2019 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: AN/042/2019
Beschlussvorschlag:
Da der Antrag die bekannte und behandelte Thematik wieder aufnimmt und
bereits erteilte Aufträge an die Verwaltung wiederholt vergeben möchte, wird
die Notwendigkeit für eine weitere Behandlung des Antrages nicht gesehen. Die
Verwaltung wird sich derzeit zum Sachstand nicht weiter äußern.
Sachverhalt:
Der Antrag wird in der Sitzung seitens der Fraktion WB vorgestellt.
Die Thematik ist bereits in mehreren Sitzungen, auch öffentlichen
Sitzungen, behandelt worden. Aus diesen Sitzungen heraus ist die Verwaltung
beauftragt worden, Schadensersatzansprüche in dieser Angelegenheit zu prüfen.
Die Verwaltung hat daher eine Rechtsanwaltskanzlei für Bau- und
Architektenrecht mit der Prüfung der Thematik beauftragt.
Der Antrag wird durch den Antragssteller eingebracht.
Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende zunächst über den
Beschlussvorschlag aus dem Antrag der Fraktion WB abstimmen.
Eine Stellungnahme der Verwaltung
sowie den Beschluss zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen und einer
Vorstellung der Ergebnisse in öffentlicher Sitzung wird mit 4 Ja-Stimmen, 20
Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt.
Danach lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: