Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wiesmoor betreibt derzeit 1029 Lichtpunkte im gesamten Stadtgebiet,

verteilt an Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie öffentlichen Plätzen, wie KGS, Grundschulen oder der Blumenhalle.

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung wurde zwischen 2011 und  2015 von herkömmlichen HQL-Leuchten auf LED-Beleuchtung im Stadtgebiet vollzogen.

Einzig die Beleuchtung des Nielsenparks als geförderte Maßnahme sowie der Camping- und Bungalowplatz Ottermeer sind nicht umgerüstet. Hier sind noch 32 Lichtpunkte als Koffer- oder Pilzleuchte umzurüsten.

Die Straßenbeleuchtung des Stadt Wiesmoor befindet sich in einem sehr guten Allgemeinzustand.

 

Zum vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 01.02.2019 geht die Verwaltung wie folgt ein:

 

Schulwegsicherung:

 

Im Rahmen der Schulwegsicherung sollte der Weg zwischen Freilichtbühnenstraße – Tennisplatz bis zum Resedaweg mit einer Straßenbeleuchtung ergänzt werden. Ferner ist eine Straßenbeleuchtung am Neuen Weg wünschenswert.

Zudem sind derzeit im Bereich der Hauptstraße einige, wenig bis gar nicht frequentierte Bushaltepunkte nicht ausgeleuchtet.

 

Verkehrssicherheit:

 

Über eine Straßenbeleuchtung am Neuen Weg K 105 kann nachgedacht werden.

Das erforderliche Beleuchtungskabel ist bereits vorhanden. Vorhandene Schaltschränke

der Nebenstraßen Borkumer Straße, Freilichtbühnenstraße oder Dahlienstraße können genutzt werden.

Weiter ist eine Beleuchtung der Kastanienstraße zu empfehlen, vor allem in Hinblick

auf die vorhandene Wohnsituation (altengerechte Wohnungen).

 

Kreuzungsbereiche:

 

Der Mündungsbereich Schulstraße – Klingerweg ist derzeit nicht ausgeleuchtet.

 

Weitere Standorte:

 

Der Fuß- und Radweg zwischen Dahlienstraße, Landschaftspark entlang des Gewässers und der Tennisplätze bis zur Freilichtbühnenstraße ist ein zu jeder Tageszeit oft genutzter Fuß- und Radweg. Hier ist jedoch derzeit keine Beleuchtung vorhanden.

 

Der Mitarbeiter des Bauamtes, Herr Schoon trägt den Sachstandsbericht vor und erläutert im Wesentlichen das Beleuchtungskataster.

 

Nach ausführlicher Aussprache stellt sich die Frage, ob es seitens der Kommune eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung einer Straßenbeleuchtung gibt.

 

Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses die gesetzlichen Grundlagen prüfen und hierzu weiter berichten.

 

Abstimmungsergebnis: