Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor
beschloss in seiner Sitzung am 25.03.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes B7. Der räumliche Geltungsbereich
der Bebauungsplanänderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des
ursprünglichen Bebauungsplanes B 7 u. a. entlang der Schulstraße in einer
durchschnittlichen Tiefe von etwa 55 m ab dem Hausgrundstück Schulstraße 10 bis
zum Sonnenblumenweg. Im Planbereich soll zukünftig eine bessere Ausnutzung der Dachräume
zulässig sein. Die Berechnung der Geschossflächenzahl soll daher zukünftig nur
in den Vollgeschossen erfolgen. Weiterhin wird eine im Plan festgesetzte
Grünfläche dem tatsächlichen Bestand angepasst und zukünftig als Baufläche im
Mischgebiet festgesetzt werden. Alle weiteren Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes B 7 bleiben bestehen.
Da die Bebauungsplanänderung der Nachverdichtung
oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Änderung im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Durch die geplante Änderung wird nicht die
Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe
b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50
Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 die
öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 7 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte
in der Zeit vom 12.07.2019 bis einschließlich 16.08.2019.
58 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung
informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird
diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen bis zur
Erstellung der Vorlage keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden bislang
von keiner Person im Rathaus eingesehen.
Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Satzungsentwurf und
Begründungsentwurf) sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.
Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden
Beschlüsse erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem
Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen wird aufgrund der noch laufenden öffentlichen Auslegung
der Planunterlagen zur Vorlage nachgereicht und wird Bestandteil der
Niederschrift.
Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der
Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen
Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird
aufgrund der noch laufenden öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur
Vorlage nachgereicht und wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58
des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
27.03.2019 (Nds. GVBL. S. 70), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 7, bestehend aus der Satzung, gem. § 10
BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Ergänzend
zur Vorlage weist die Verwaltung darauf hin, dass sich noch als Träger
öffentlicher Belange die IHK am 15.08.2019 und die Telekom am 16.08.2019 mit
einer Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 7 gemeldet haben.
Beide Institutionen haben jedoch keine Bedenken gegen die Änderung des
Bebauungsplanes.
Innerhalb
des Rates entsteht eine Diskussion darüber, ob eine vorherige Beratung zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 7 im zuständigen Fachausschuss für
Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau hätte erfolgen müssen.
Nach
ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die Beschlussvorschläge
a) bis c) einzeln abstimmen:
Zu a): Mehrheitlich (25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen),
werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zu b): Mehrheitlich (25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
werden die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der
Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter
Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen beschlossen.
Zu c): Mehrheitlich (25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) fasst der Rat den Beschluss, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 7 gem. § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: