Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 25.03.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes B7. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes B 7 u. a. entlang der Schulstraße in einer durchschnittlichen Tiefe von etwa 55 m ab dem Hausgrundstück Schulstraße 10 bis zum Sonnenblumenweg. Im Planbereich soll zukünftig eine bessere Ausnutzung der Dachräume zulässig sein. Die Berechnung der Geschossflächenzahl soll daher zukünftig nur in den Vollgeschossen erfolgen. Weiterhin wird eine im Plan festgesetzte Grünfläche dem tatsächlichen Bestand angepasst und zukünftig als Baufläche im Mischgebiet festgesetzt werden. Alle weiteren Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes B 7 bleiben bestehen.

 

Da die Bebauungsplanänderung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 7 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 12.07.2019 bis einschließlich 16.08.2019.

 

58 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. Stellungnahmen zur Planung wurden vorgetragen. In der Sitzung wird diesbezüglich ausführlich berichtet. Von dritter Seite liegen bis zur Erstellung der Vorlage keine Stellungnahmen vor. Die Unterlagen wurden bislang von keiner Person im Rathaus eingesehen.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Satzungsentwurf und Begründungsentwurf) sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.

 

Um hier das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird aufgrund der noch laufenden öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur Vorlage nachgereicht und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu b) Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen wird aufgrund der noch laufenden öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur Vorlage nachgereicht und wird Bestandteil der Niederschrift.

 

Zu c) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27.03.2019 (Nds. GVBL. S. 70), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 7, bestehend aus der Satzung, gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die Begründung ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Ergänzend zur Vorlage weist die Verwaltung darauf hin, dass sich noch als Träger öffentlicher Belange die IHK am 15.08.2019 und die Telekom am 16.08.2019 mit einer Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 7 gemeldet haben. Beide Institutionen haben jedoch keine Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes.

 

Innerhalb des Rates entsteht eine Diskussion darüber, ob eine vorherige Beratung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 7 im zuständigen Fachausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau hätte erfolgen müssen.

 

Nach ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die Beschlussvorschläge a) bis c) einzeln abstimmen:

 

Zu a): Mehrheitlich (25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen), werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Zu b): Mehrheitlich (25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) werden die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen beschlossen.

 

Zu c): Mehrheitlich (25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) fasst der Rat den Beschluss, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 7 gem. § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.   


Abstimmungsergebnis: