Sitzung: 26.09.2019 Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Soziales und Kultur
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: AN/187/2019
Beschlussvorschlag:
Die grundsätzliche Zustimmung zum Bauvorhaben sowie die grundsätzliche
Förderfähigkeit der Baumaßnahme einschließlich der Gewährung einer Bürgschaft
werden beschlossen. Dem Verein wird jedoch aufgegeben, nach einem
Alternativstandort unter Berücksichtigung der baurechtlichen Zulässigkeit und
der Entwicklungsmöglichkeiten des benachbarten Kindergartens, zu suchen. Eine
definitive Förderzusage erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht.
Insofern wird auf die anstehenden Haushaltsberatungen verwiesen.
Sachverhalt:
Der SV Hinrichsfehn plant die Erstellung eines Multifunktionsraumes am
Sportplatz Hinrichsfehn an der Oldenburger Straße. Der neue Raum soll der
Durchführung von Sportangeboten sowie auch als Vereins- und Besprechungsraum
dienen. Als Standort ist derzeit die Fläche der jetzigen Grillhütte, welche
dann abgerissen werden soll, südlich des bestehenden Vereinsgebäudes
vorgesehen.
Baukosten werden erwartet in Höhe von 250.000,00 €. Der Verein bittet um
grundsätzliche Zustimmung zum Bauvorhaben, um einen Zuschuss von 75.000,00 €
seitens der Stadt Wiesmoor und um Gewährung einer Bürgschaft.
Der Verein wird den Ausschussmitgliedern die grundsätzlichen Planungen
vor Beginn der Sitzung in einem Ortstermin vorstellen.
Seitens der Verwaltung wird zum Bauvorhaben wie folgt Stellung genommen:
1. Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung die Aktivitäten des Vereins und
befürwortet auch ein entsprechendes Bauvorhaben. Der geplante Standort südlich
des jetzigen Vereinsgebäudes wird jedoch als nicht geeignet gesehen. Eine
baurechtliche Zulässigkeit würde nur bei einem Mindestabstand von 6 m zum
bestehenden Gebäude des Kindergartens gegeben sein. Unabhängig davon besteht
für die Stadt Wiesmoor jedoch auch die Gefahr, in der Zukunft evtl. notwendig
werdende Ausbauplanungen des Kindergartens Regenbogensteppkes unnötig zu
blockieren. Aus diesem Grunde ist der Verein gebeten worden, auch
Alternativplanungen nördlich des jetzigen Vereinsgebäudes anzustellen.
Ergebnisse hierzu liegen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht
vor.
2. Eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit eines weiteren Gebäudes an
der Sportanlage besteht bei entsprechender Begründung und Nachweis der
Notwendigkeit laut Auskunft des Bauamtes des Landkreises Aurich aber durchaus.
3. Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig nach der
Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor. Der Höchstbetrag einer möglichen
Förderung beträgt hiernach 30.000,00 €, über Ausnahmen entscheidet der VA.
Ohnehin steht eine mögliche grundsätzliche Förderzusage unter dem Vorbehalt der
Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Insofern ist auf die anstehenden
Haushaltsberatungen hinzuweisen.
4. Die Übernahme einer Bürgschaft ist bei derartigen Vorhaben auf
städtischem Grund durch Vereine üblich und sollte daher kein Problem
darstellen.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass dem Verein die grundsätzliche
Zustimmung zu einem Bauvorhaben, die grundsätzliche Förderfähigkeit und die
Übernahme einer Bürgschaft signalisiert werden sollte. Unabdingbare
Voraussetzung für eine Realisierung ist jedoch die Klärung der Standortfrage,
welche sowohl die baurechtliche Zulässigkeit als auch spätere
Erweiterungsmöglichkeiten des Kindergartengebäudes berücksichtigen muss. Die
Verwaltung hält eine Förderung mit dem Höchstbetrag von 30.000,00 € für
angemessen. Eine endgültige Förderzusage sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt
jedoch noch nicht erfolgen. Vielmehr sollten hier die Haushaltsberatungen
abgewartet werden.
Da sich der Vorsitzende des SV Hinrichsfehn, Herr Hilmar Ukena, im
Mitwirkungsverbot befindet, bittet die Ausschussvorsitzende Elke-Marei Bauer um
Abstimmung, ob Herr Ukena als Gast zu diesem TOP beitragen darf. Hierüber
erheben sich seitens des Ausschusses keine Einwände.
Vorab erläutert Fachbereichleiter Schoon nochmals kurz die Vorlage.
Nach kurzer Aussprache, teilt Herr Ukena mit, dass der SV Hinrichsfehn den neuen Standort befürwortet, eine Realisierung sei aber eher 2021 der Fall. Lt. BGM Völler müsse man die Haushaltsberatungen abwarten. Die Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: