Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die grundsätzliche Zustimmung zum Bauvorhaben sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit der Baumaßnahme einschließlich der Gewährung einer Bürgschaft werden beschlossen. Dem Verein wird jedoch aufgegeben, nach einem Alternativstandort unter Berücksichtigung der baurechtlichen Zulässigkeit und der Entwicklungsmöglichkeiten des benachbarten Kindergartens, zu suchen. Eine definitive Förderzusage erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht. Insofern wird auf die anstehenden Haushaltsberatungen verwiesen.

 


Sachverhalt:

 

Der SV Hinrichsfehn plant die Erstellung eines Multifunktionsraumes am Sportplatz Hinrichsfehn an der Oldenburger Straße. Der neue Raum soll der Durchführung von Sportangeboten sowie auch als Vereins- und Besprechungsraum dienen. Als Standort ist derzeit die Fläche der jetzigen Grillhütte, welche dann abgerissen werden soll, südlich des bestehenden Vereinsgebäudes vorgesehen.

 

Baukosten werden erwartet in Höhe von 250.000,00 €. Der Verein bittet um grundsätzliche Zustimmung zum Bauvorhaben, um einen Zuschuss von 75.000,00 € seitens der Stadt Wiesmoor und um Gewährung einer Bürgschaft.

 

Der Verein wird den Ausschussmitgliedern die grundsätzlichen Planungen vor Beginn der Sitzung in einem Ortstermin vorstellen.

 

Seitens der Verwaltung wird zum Bauvorhaben wie folgt Stellung genommen:

 

1. Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung die Aktivitäten des Vereins und befürwortet auch ein entsprechendes Bauvorhaben. Der geplante Standort südlich des jetzigen Vereinsgebäudes wird jedoch als nicht geeignet gesehen. Eine baurechtliche Zulässigkeit würde nur bei einem Mindestabstand von 6 m zum bestehenden Gebäude des Kindergartens gegeben sein. Unabhängig davon besteht für die Stadt Wiesmoor jedoch auch die Gefahr, in der Zukunft evtl. notwendig werdende Ausbauplanungen des Kindergartens Regenbogensteppkes unnötig zu blockieren. Aus diesem Grunde ist der Verein gebeten worden, auch Alternativplanungen nördlich des jetzigen Vereinsgebäudes anzustellen. Ergebnisse hierzu liegen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor.

 

2. Eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit eines weiteren Gebäudes an der Sportanlage besteht bei entsprechender Begründung und Nachweis der Notwendigkeit laut Auskunft des Bauamtes des Landkreises Aurich aber durchaus.

 

3. Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Wiesmoor. Der Höchstbetrag einer möglichen Förderung beträgt hiernach 30.000,00 €, über Ausnahmen entscheidet der VA. Ohnehin steht eine mögliche grundsätzliche Förderzusage unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Insofern ist auf die anstehenden Haushaltsberatungen hinzuweisen.

 

4. Die Übernahme einer Bürgschaft ist bei derartigen Vorhaben auf städtischem Grund durch Vereine üblich und sollte daher kein Problem darstellen.

 

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass dem Verein die grundsätzliche Zustimmung zu einem Bauvorhaben, die grundsätzliche Förderfähigkeit und die Übernahme einer Bürgschaft signalisiert werden sollte. Unabdingbare Voraussetzung für eine Realisierung ist jedoch die Klärung der Standortfrage, welche sowohl die baurechtliche Zulässigkeit als auch spätere Erweiterungsmöglichkeiten des Kindergartengebäudes berücksichtigen muss. Die Verwaltung hält eine Förderung mit dem Höchstbetrag von 30.000,00 € für angemessen. Eine endgültige Förderzusage sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht erfolgen. Vielmehr sollten hier die Haushaltsberatungen abgewartet werden.

 

Da sich der Vorsitzende des SV Hinrichsfehn, Herr Hilmar Ukena, im Mitwirkungsverbot befindet, bittet die Ausschussvorsitzende Elke-Marei Bauer um Abstimmung, ob Herr Ukena als Gast zu diesem TOP beitragen darf. Hierüber erheben sich seitens des Ausschusses keine Einwände.

 

Vorab erläutert Fachbereichleiter Schoon nochmals kurz die Vorlage.

 

Nach kurzer Aussprache, teilt Herr Ukena mit, dass der SV Hinrichsfehn den neuen Standort befürwortet, eine Realisierung sei aber eher 2021 der Fall. Lt. BGM Völler müsse man die Haushaltsberatungen abwarten. Die Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung.


Abstimmungsergebnis: