Sitzung: 08.06.2020 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/024/2020
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am
17.06.2019 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Flächennutzungsplan in
einem 54. Änderungsverfahren zu ändern und den Bebauungsplan C 15 aufzustellen.
Beide Planungen dienen der Entwicklung weiterer Flächen für den Wohnungsbau in
zentralörtlicher Lage. Die einzelnen Plangebiete des Flächennutzungsplanes und
des Bebauungsplanes sind identisch und liegen
nordöstlich der Kreisstraße 105 – Neuer Weg zwischen den Siedlungsgebieten
Wacholderstraße im Südosten und Am Wildbach im Nordwesten. Nordöstlich grenzt
der Landschaftspark an die Planungsfläche heran. Auf die anliegenden Unterlagen
wird verwiesen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9,05 ha, an
Nettowohnbauland verbleiben ca. 5,48 ha. Im Plangebiet werden ein Allgemeines
Wohngebiet in eingeschossiger abweichender Bauweise, Verkehrsflächen,
Wasserflächen und Grünflächen festgesetzt. Der Bebauungsplan C 15 enthält
örtliche Bauvorschriften und textliche Festsetzungen. Im Änderungsbereich des
Flächennutzungsplanes werden eine Wohnbaufläche und eine Grünfläche dargestellt.
Die Planung wird in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung
vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan,
Planentwurf B-Plan, Umweltbericht, Begründung zum F-Plan und zum B-Plan,
Schalltechnische Stellungnahme, umweltrelevante Stellungnahmen) sind allen
Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden. Alle Unterlagen sind am 19.12.2019
in das Ratsinformationssystem “SessionNet” eingestellt worden. Ebenfalls haben
alle im Rat vertretenen Fraktionen/Gruppen mit Schreiben vom 19.12.2019 eine
Ausfertigung der Planunterlagen in Papierform erhalten. Es wird um
Kenntnisnahme gebeten.
Das Planverfahren wurde mit der frühzeitigen Anhörung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. 55 Träger öffentlicher
Belange und Sonstige wurden mit Schreiben vom 20.06.2018 mit Fristsetzung zum
31.07.2018 gehört. Eine Beschlussfassung im Rat hierzu ist nicht erforderlich.
Die Eckdaten der frühzeitigen Anhörung wurden aber im öffentlichen Ausschuss
für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 18.09.2019 und im
Verwaltungsausschuss am 17.06.2019 vorgestellt.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 15.10.2019
im Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren 10 Bürgerinnen und Bürger der
Stadt Wiesmoor anwesend. Hier wurden verschiedene Standpunkte vorgetragen.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom
20.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020. 57 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden mit Schreiben vom 09.12.2019 über die Auslegung informiert.
Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4
Abs. 2 BauGB gebeten. Mehrere Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
liegen vor. Von dritter Seite wurden die Planunterlagen von drei Personen im
Rathaus eingesehen. Drei Stellungnahmen/Einwendungen von dritter Seite liegen
vor.
Um das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind jeweils die
entsprechenden Beschlüsse erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Zu a): Die Niederschrift über die am 15.10.2019 stattgefundene
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung
vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und
erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben
werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen ist
dieser Ratsvorlage als Anlage beigefügt.
Zu b): Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden
in der Sitzung durch die Verwaltung ausführlich erläutert bzw. vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen sind dieser Ratsvorlage als Anlage beigefügt und werden
Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.
Zu c): Die
eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der öffentlichen
Auslegung seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten
sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen werden in
der Sitzung von der Verwaltung vorgetragen bzw. erläutert. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung
der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
sind dieser Ratsvorlage als Anlage beigefügt und werden Bestandteil der jeweiligen
Niederschriften.
Zu d): Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I 2017 Seite 3634)
und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz-
und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
24.10.2019 (Nds. GVBL. S. 309), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 54.
Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung,
beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und
seinen Anlagen ist zur Kenntnis zu nehmen.
Um 20:31 Uhr
nehmen BGM Völler und Ratsmitglied Ewa Gall, SPD, wieder an der Sitzung teil.
Eine
ausführliche Darstellung der TOP 11 und TOP 12 wird von der Verwaltung gemeinsam
vorgetragen.
Innerhalb
des Rates gibt es unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die Notwendigkeit
des geplanten Neubaugebietes.
Nach
ausführlicher Aussprache lässt der Ratsvorsitzende über die Beschlussvorschläge
abstimmen.
Zu a) Mit 24 Ja-Stimmen,
4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen werden die Niederschrift über die am
15.10.2019 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Zu b) Mit 24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2
Enthaltungen werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den
entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zu c) Mit 24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2
Enthaltungen werden die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von
dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen beschlossen.
Zu d) Mit 24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen fasst der Rat den Beschluss, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes – Wohnbaugebiet Neuer Weg als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: