Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

Um hier eine Bauleitplanung auf den Weg zu bringen, sollte ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplan B 15 gefasst werden.


Sachverhalt:

 

Hinter den Gebäuden Hauptstraße 96 und 98 a sowie Siebelsburger Weg befindet sich eine ca. 1,5 ha große private Grünfläche, die die Eigentümer Groß seit längerer Zeit veräußern möchten.

 

Eine Bebauung ist jedoch derzeit nicht möglich, da es sich hier um einen Außenbereich nach § 35 BauGB handelt. Um eine Bebauung und Erschließung zu realisieren, ist eine Bauleitplanung seitens der Stadt Wiesmoor erforderlich. Die Kosten der Planung sind durch dem Vorhabenträger zu tragen.

 

Derzeit gibt es einen Interessenten, der die Fläche mit verschiedenen Gebäuden für eine private Wohnnutzung bebauen möchte. In diesem Zuge ist auch die Oberflächenentwässerung für

den Planbereich und die angrenzenden Flächen zu regeln. Hierzu wird in der Sitzung eine Erläuterung durch die Verwaltung erfolgen

 

Die Lage der Fläche ist der Übersicht zu entnehmen.

 

Verwaltungsmitarbeiter Dietmar Schoon führt in die Vorlage ein und erläutert den Lageplan anhand Darstellung per Beamer.

 

Ausschussvorsitzender Reder, CDU, lässt nach kurzer Aussprache über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: