Sitzung: 10.09.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorlage: BV/182/2020
Beschlussvorschlag:
Um hier eine Bauleitplanung auf den Weg zu bringen, sollte ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplan B 15 gefasst werden.
Sachverhalt:
Hinter den
Gebäuden Hauptstraße 96 und 98 a sowie Siebelsburger Weg befindet sich eine ca.
1,5 ha große private Grünfläche, die die Eigentümer Groß seit längerer Zeit
veräußern möchten.
Eine
Bebauung ist jedoch derzeit nicht möglich, da es sich hier um einen
Außenbereich nach § 35 BauGB handelt. Um eine Bebauung und Erschließung zu
realisieren, ist eine Bauleitplanung seitens der Stadt Wiesmoor erforderlich.
Die Kosten der Planung sind durch dem Vorhabenträger zu tragen.
Derzeit
gibt es einen Interessenten, der die Fläche mit verschiedenen Gebäuden für eine
private Wohnnutzung bebauen möchte. In diesem Zuge ist auch die
Oberflächenentwässerung für
den
Planbereich und die angrenzenden Flächen zu regeln. Hierzu wird in der Sitzung
eine Erläuterung durch die Verwaltung erfolgen
Die Lage
der Fläche ist der Übersicht zu entnehmen.
Verwaltungsmitarbeiter
Dietmar Schoon führt in die Vorlage ein und erläutert den Lageplan anhand
Darstellung per Beamer.
Ausschussvorsitzender
Reder, CDU, lässt nach kurzer Aussprache über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: