Sitzung: 11.03.2021 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/058/2021
Beschlussvorschlag:
Ein Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird gefasst.
Sachverhalt:
Das Alten- und Pflegeheim Haus Büsing, Hauptstraße 213 in Wiesmoor
beabsichtigt ihr Gebäude in Richtung Südwesten zu erweitern. Zielsetzung ist
u.a. die Schaffung von Wohnungen für das Betreute Wohnen. Weiterhin ist die
Schaffung von gemischten Bauflächen bis zur Ritterspornstraße geplant. Hierfür
ist die Bauleitplanung in Form der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und
der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Kennziffer D 12 erforderlich ist.
Die denkbaren Geltungsbereiche für die F-Planänderung und für den B-Plan wurden in der Sitzung des
Verwaltungsausschusses vom 14.01.2020 vorgestellt.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom
14.01.2020 wurde gemäß § 2 Absatz 1 BauGB für den
zukünftigen Bebauungsplan D12 ein erforderlicher
Aufstellungsbeschluss gefasst.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann,
entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Diese Beteiligung hat im Zeitraum vom
17.12.2020 bis zum 22.01.2021 stattgefunden.
Der Entwurf des Bebauungsplan D12 der Stadt Wiesmoor ist der Anlage zu
entnehmen.
Es gab keine wesentlichen
Anforderungen bezüglich des weiteren Verfahrens.
Im nächsten
Verfahrensschritt soll über den Auslegungsentwurf sowie über die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen
Auslegung für die Dauer von 30 Tagen wird der Öffentlichkeit Gelegenheit
geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.
Dietmar
Schoon merkt an, dass das seitens der niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr geforderte Gutachten über die Leistungsfähigkeit des
Kreuzungsbereiches Neuer Weg / Hauptstraße / herzustellende Straße in Auftrag
gegeben wurde und nach Fertigstellung mit öffentlich ausgelegt wird.
Herr
Bürgermeister Friedrich Völlers macht deutlich darauf aufmerksam, dass in dem
Bebauungsplanentwurf die Verkehrsfläche zur Anbindung der geplanten
Nordtangente im Bereich der ARAL-Tankstelle enthalten ist. Die Nordtangente ist
als Verlängerung des Neuen Weges bis zum ehemaligen TÜV-Gebäude an die
Oldenburger Straße geplant.
Herr Weiss,
WB, bittet zukünftig auch fußläufige Anbindungen zu berücksichtigen.
Nach einer ausführlichen Diskussion u.a. über die Festsetzungen des Bebauungsplanes lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: