Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Ein Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird gefasst.


Sachverhalt:

 

Das Alten- und Pflegeheim Haus Büsing, Hauptstraße 213 in Wiesmoor beabsichtigt ihr Gebäude in Richtung Südwesten zu erweitern. Zielsetzung ist u.a. die Schaffung von Wohnungen für das Betreute Wohnen. Weiterhin ist die Schaffung von gemischten Bauflächen bis zur Ritterspornstraße geplant. Hierfür ist die Bauleitplanung in Form der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Kennziffer D 12 erforderlich ist. Die denkbaren Geltungsbereiche für die F-Planänderung und für den B-Plan  wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 14.01.2020 vorgestellt.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 14.01.2020 wurde gemäß § 2 Absatz 1 BauGB für den zukünftigen Bebauungsplan D12 ein erforderlicher Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann,

entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.  Diese Beteiligung hat im Zeitraum vom 17.12.2020 bis zum 22.01.2021 stattgefunden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplan D12 der Stadt Wiesmoor ist der Anlage zu entnehmen.

 

Es gab keine wesentlichen Anforderungen bezüglich des weiteren Verfahrens.

 

Im nächsten Verfahrensschritt soll über den Auslegungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von 30 Tagen wird der Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

 

Dietmar Schoon merkt an, dass das seitens der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geforderte Gutachten über die Leistungsfähigkeit des Kreuzungsbereiches Neuer Weg / Hauptstraße / herzustellende Straße in Auftrag gegeben wurde und nach Fertigstellung mit öffentlich ausgelegt wird.

Herr Bürgermeister Friedrich Völlers macht deutlich darauf aufmerksam, dass in dem Bebauungsplanentwurf die Verkehrsfläche zur Anbindung der geplanten Nordtangente im Bereich der ARAL-Tankstelle enthalten ist. Die Nordtangente ist als Verlängerung des Neuen Weges bis zum ehemaligen TÜV-Gebäude an die Oldenburger Straße geplant.

 

Herr Weiss, WB, bittet zukünftig auch fußläufige Anbindungen zu berücksichtigen.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion u.a. über die Festsetzungen des Bebauungsplanes lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.   


Abstimmungsergebnis: