Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Es wird ein Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.


Sachverhalt:

 

Die Wiesmoorer Maklergemeinschaft plant die Entwicklung von Wohnbauflächen auf einer ca. 1 ha großen zwischen Grenzweg und Klootschießering befindlichen privaten Grünfläche in ein- und zweigeschossiger Bauweise. Hierzu wurde bereits ausführlich seitens der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am 10.09.2020 sowie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 21.09.2020 berichtet.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 21.09.2021 wurde für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 17 der Stadt Wiesmoor ein entsprechender Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

Die Planungen zum Bebauungsplan A 17 sind der Anlage zu entnehmen.

 

Im nächsten Verfahrensschritt soll über den Auslegungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von 30 Tagen wird der Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

 

Herr Weiss, WB, bittet darum, dass bei zukünftigen Bauleitplanverfahren geprüft wird, ob Bäume in den jeweiligen Geltungsbereichen erhaltenswert und somit im Bebauungsplan festzusetzen sind.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen, nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen.