Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag ist zur Kenntnis zu nehmen.

 


Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegt hinsichtlich des Planungsstandes des zukünftigen Bebauungsplanes B 15 „Hauptstraße/Siebelsburger Weg“ ein Antrag der Gruppe FDP/ödp vom 09.03.2021 vor.

Zum Sachverhalt  wurde in Sitzungen dieses Ausschusses bereits durch die Verwaltung mehrfach ausführlich informiert.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes B 15 „Hauptstraße/Siebelsburger Weg“ wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 21.09.2020 ein Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Im nächsten Verfahrensschritt wurde durch den Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 08.03.2021 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von 30 Tagen wird der Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan B 15 der Stadt Wiesmoor ist der der Vorlage beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Die Verwaltung teilt auf Nachfrage der Antragsteller mit, dass ein städtebaulicher Vertrag für das Gebiet geschlossen wurde, in dem auch das Regenrückhaltebecken enthalten ist. Der Stadt Wiesmoor entstehen keine Kosten in Bezug auf das Regenrückhaltebecken. Die Bauleitplanunterlagen liegen in der Zeit vom 26.04.2021 bis einschließlich dem 28.05.2021 öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus.

 


Abstimmungsergebnis: