Sitzung: 21.04.2021 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/073/2021
Beschlussvorschlag:
Der Antrag ist zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt hinsichtlich des Planungsstandes des
zukünftigen Bebauungsplanes B 15 „Hauptstraße/Siebelsburger Weg“ ein Antrag der
Gruppe FDP/ödp vom 09.03.2021 vor.
Zum Sachverhalt wurde
in Sitzungen dieses Ausschusses bereits durch die Verwaltung mehrfach
ausführlich informiert.
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes B 15
„Hauptstraße/Siebelsburger Weg“ wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses
vom 21.09.2020 ein Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Im nächsten Verfahrensschritt wurde durch den
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 08.03.2021 die öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die
Dauer von 30 Tagen wird der Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen
vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4
Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.
Der Entwurf zum Bebauungsplan B 15
der Stadt Wiesmoor ist der der Vorlage beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Verwaltung teilt auf Nachfrage der Antragsteller mit,
dass ein städtebaulicher Vertrag für das Gebiet geschlossen wurde, in dem auch
das Regenrückhaltebecken enthalten ist. Der Stadt Wiesmoor entstehen keine
Kosten in Bezug auf das Regenrückhaltebecken. Die Bauleitplanunterlagen liegen
in der Zeit vom 26.04.2021 bis einschließlich dem 28.05.2021 öffentlich gemäß §
3 Abs. 2 BauGB aus.
Abstimmungsergebnis: