Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

a)       Es wird ein Änderungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB gefasst.

      b)    Es wird der Auslegungsbeschluss gem. § 3 Absatz 2 BauGB gefasst.

 


Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegt seitens des Eigentümers des Grundstückes Marktstraße 14 ein der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes A7 vor. Derzeit sieht der Bebauungsplan A 7 der Stadt Wiesmoor dort eine „Allgemeinbedarfsfläche Marktplatz“ vor.

Der Eigentümer des Grundstückes Marktstraße 14, Flurstück 11/6, Flur 5 der Gemarkung Wiesmoor möchte das dort vorhandene Wohnhaus abbrechen und ein Mehrfamilienhaus errichten. Die Planungen sowie der Geltungsbereich der erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes A 7 sind den Anlagen zur Vorlage zu entnehmen. Die Planungen des Antragstellers entsprechen jedoch in den Dimensionen nicht den Vorstellungen der Verwaltung, da die ausreichende Anzahl der notwenigen Einstellplätze angezweifelt wird. Die Planungen sind entsprechend anzupassen.

 

Seitens der Verwaltung wird die Änderung des Bebauungsplanes A 7 für das Flurstück 11/6 zu einem Mischgebiet mit zweigeschossiger Bauweise und einer Gebäudelänge bis zu 24 m empfohlen. Zudem sollen zwei Einstellplätze je Wohneinheit festgesetzt werden. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen, da sie der Innenentwicklung dient.

Die Kosten trägt der Antragsteller.

 

Nach kurzer Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Reder, CDU, über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: