Sitzung: 20.07.2021 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/163/2021
Beschlussvorschlag:
a)
Es wird ein Änderungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB gefasst.
b) Es wird der Auslegungsbeschluss gem. § 3
Absatz 2 BauGB gefasst.
Sachverhalt:
Der
Verwaltung liegt seitens des Eigentümers des Grundstückes Marktstraße 14 ein
der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes A7 vor. Derzeit sieht der
Bebauungsplan A 7 der Stadt Wiesmoor dort eine „Allgemeinbedarfsfläche
Marktplatz“ vor.
Der
Eigentümer des Grundstückes Marktstraße 14, Flurstück 11/6, Flur 5 der
Gemarkung Wiesmoor möchte das dort vorhandene Wohnhaus abbrechen und ein
Mehrfamilienhaus errichten. Die Planungen sowie der Geltungsbereich der
erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes A 7 sind den Anlagen zur Vorlage zu
entnehmen. Die Planungen des Antragstellers entsprechen jedoch in den
Dimensionen nicht den Vorstellungen der Verwaltung, da die ausreichende Anzahl
der notwenigen Einstellplätze angezweifelt wird. Die Planungen sind
entsprechend anzupassen.
Seitens der
Verwaltung wird die Änderung des Bebauungsplanes A 7 für das Flurstück 11/6 zu
einem Mischgebiet mit zweigeschossiger Bauweise und einer Gebäudelänge bis zu
24 m empfohlen. Zudem sollen zwei Einstellplätze je Wohneinheit festgesetzt
werden. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
erfolgen, da sie der Innenentwicklung dient.
Die Kosten
trägt der Antragsteller.
Nach kurzer Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Reder, CDU, über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: