Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Um eine Bauleitplanung auf den Weg zu bringen, sollte ein Änderungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB für die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden.


Sachverhalt:

 

Mehrfach wurde der Wunsch nach Wohnbauflächen im Ortsteil Marcardsmoor an die Verwaltung herangetragen. Derzeit sind dort keine Baugrundstücke für eine Wohnbebauung verfügbar.

Um die Entwicklung des Ortes zu fördern und dem demographischen Wandel entgegenzuwirken, ist eine Bauleitplanung in Form der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Kennziffer C 16 erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine Fläche von ca.13 ha westlich der Wittmunder Straße L12 und nördlich der Zweiten Reihe als Wohnbauflächen auszuweisen.

Zudem ist als Bestandteil des am 05.04.2017 genehmigten Integrierten Gebietsentwicklungskonzeptes (IGEK) auf diesen Flächen eine Wohnbebauung vorgesehen. 

Der Geltungsbereich ist der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, diesen und den nächsten Tagesordungspunkt zusammen zu behandeln, da es sich bei der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung sowie Aufstellung des Bebauungsplanes um die gleichen Flächen handelt. Dem wurde seitens der Ausschussmitglieder zugestimmt.

 

Nach hinreichender Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Reder, CDU, über die Beschlussvorschläge abstimmen.


Abstimmungsergebnis: