Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 11.02.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes B 13. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes überplant Teilflächen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne B1 1. Änderung, B6 1. Änderung sowie des Bebauungsplanes B12.
Mit der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. B 13 treten diese im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B13 liegenden Teilflächen der Bebauungspläne B1 1. Änderung, B6 1. Änderung sowie des Bebauungsplanes B12 außer Kraft.
Der Bebauungsplan B13 umfasst einen Bereich in einer Tiefe von ca. 210 m nordwestlich der Hauptstraße zwischen den Häusern 128 und 134 sowie einen Bereich nordwestlich des Tulpenweges mit einer Tiefe von ca. 90 m und umfasst in erster Linie den Standort des geplanten Aldi-Marktes sowie vorhandene Parkplatzflächen des Einkaufszentrums Behrends.
Da die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. B13 der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der
Innenentwicklung dient, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13
a Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Durch diese
Planung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch
bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen
nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Gemäß § 13 BauGB wurde neben den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit beteiligt.
Die erste öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 16.10.2020 bis einschließlich
20.11.2020.
60 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. 19 Stellungnahmen sind innerhalb
der Frist eingegangen.
Die zweite öffentliche Auslegung
der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 26.04.2021 bis einschließlich
28.05.2021.
60 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. 14 Stellungnahmen sind von den
Trägern öffentlicher Belange und Sonstige sowie Dritter innerhalb der Frist
eingegangen.
In der Sitzung wird diesbezüglich
berichtet.
Die Unterlagen wurden von keiner
Person im Rathaus eingesehen.
Die Unterlagen der Beteiligung
(Satzungsentwurf, Begründungsentwurf, Wirkungsanalyse, Schalltechnische Stellungnahme)
sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.
Ratsmitglied Heinz Saathoff, SPD,
verlässt die Sitzung um 20.22 Uhr und kehrt um 20.24 Uhr zurück.
Der Verwaltung wird vom
Ratsmitglied Benjamin Feiler, SPD, ein Antrag für den Fachausschuss Wirtschaft,
Fremdenverkehr, Planung und Bau überreicht, in dem die Vorstellung der Planung
des Knotenpunktes im Bereich B 436/Kornblumenweg/Kaufhaus Behrends vorgestellt
werden soll.
Nach kurzer Aussprache lässt der
Ratsvorsitzende über die Beschlussvorschläge abstimmen:
Beschlussvorschlag:
Um hier das Planverfahren nunmehr
voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:
a) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB
Die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs.
2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die
Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss
erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der
Niederschrift.
b)
Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Die eingegangenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung
ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der Niederschrift.
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 14.06.2021 (BGBl.I S. 1802) und des § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds.
GVBL. S. 368), sollte der VA / Rat der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan B13
“Aldi” -, bestehend aus der Planzeichnung, Begründung und den textlichen
Festsetzungen sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen. Die
Schalltechnische Stellungnahme sowie die Wirkungsanalyse zu
Einzelhandelsvorhaben im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes B13
sind zur Kenntnis zu nehmen
Zu a): Mehrheitlich (26 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimme, 1 Enthaltung) werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Zu b): Mehrheitlich (26 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimme, 1 Enthaltung) werden die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3
Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
beschlossen.
Zu c): Mehrheitlich (26 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen) fasst der Rat den Beschluss, über den Bebauungsplan B 13 als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: