Beschluss: Verweisung

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3, Enthaltungen: 4

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 21.09.2020 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan A 17 im beschleunigten  Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In der Sitzung des Fachausschusses für

Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau vom 10.09.2020 wurde unter TOP 14 hierzu ausführlich beraten und ein Empfehlungsbeschluss gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung liegt rund 130 m südöstlich der Hauptstraße, grenzt südwestlich an den Bebauungsplan A 22 an und reicht im Süden bis zum Grenzweg sowie im Südwesten bis zum Boßelweg. Der Geltungsbereich umfasst hier insbesondere die noch unbebauten Flurstücke 114/3, 101/5 und 100/2, das mit einem abgängigen Gebäude bebaute Flurstück 101/2 und einen Teilabschnitt des Boßelweges (Flurstücke 113/3 und 101/3), der mit Fortfall des abgängigen Gebäudes nicht mehr als Erschließung benötigt wird. Des Weiteren ist das von diesen Flurstücken dreiseitig umgrenzte, mit einem Wohngebäude bebaute und genutzte Flurstück 101/4 in den Geltungsbereich einbezogen, um hier eine durchgängige Bebaubarkeit zu ermöglichen. Ziel der Planung ist es insbesondere, eine im Flächennutzungsplan bereits seit mehr als 40 Jahren als Wohnbaufläche dargestellte Teilfläche nun als solche weiterzuentwickeln. Des Weiteren soll die Fläche infolge ihrer großen Nähe zur Hauptstraße und der dort auch in verdichteterem Maße möglichen Bebauung dem Bedarf entsprechend nicht nur für eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung sondern auch für Mehrfamilienhäuser genutzt werden. Ziel ist es dabei, den zur Verfügung stehenden Raum den in diesem Ortsbereich gegebenen Möglichkeiten entsprechend möglichst umfassend zu nutzen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von rd. 1,43 ha.

 

Da die Bebauungsplanaufstellung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.

 

Gemäß § 13a BauGB wurde neben den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit beteiligt.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 28. Mai 2021.

 

Durch die geplante Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

55 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die Auslegung informiert. 20 Stellungnahmen sind innerhalb der Frist eingegangen.

 

In der Sitzung wird diesbezüglich berichtet.

 

Von dritter Seite liegen fünf weitere Stellungnahmen vor.

 

Die Unterlagen der Beteiligung (Satzungsentwurf und Begründungsentwurf) sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.

 

Nach den Ausführungen der Verwaltung wird vom Ratsvorsitzenden um 21.38 Uhr die Einwohnerfragestunde eröffnet:

 

  1. Eine Anwohnerin fragt an, womit begründet der Bauplan, dass das verträglich für das Umfeld ist. Die Verwaltung antwortet, dass es sich um eine zentrale Siedlungsfläche handelt. Das Baurecht wie auch das regionale Raumordnungsprogramm sehen eine Verdichtung von derartigen Flächen vor. Abschließend werden die umliegenden Bebauungsmöglichkeiten von der Verwaltung per Beamer dargestellt.
  2. Ein Anwohner fragt an, ob es stimmt, dass am Neuen Weg gleichartige Gebäude abgelehnt wurden. Die Verwaltung fragt nach, woher diese Information kommt. Der Einwohner antwortet, dass er dieses nicht preisgeben möchte.
  3. Ein Anwohner fragt an, ob eine Beweissicherung für den Grenzweg im Falle einer Bebauung vorgenommen wird. Des Weiteren möchte er wissen, über welchen Weg die Anlieferung für die Bebauung erfolgt. Die Verwaltung antwortet, dass bei einem derartigen Vorhaben selbstverständlich eine Beweissicherung vorgenommen wird. Die Anlieferung von Baumaterialien wird über den Heidelberger Weg erfolgen.
  4. Eine Anwohnerin weist darauf hin, dass der Boßelweg 11 im Gutachten nicht berücksichtigt wurde. Des Weiteren stellt sich die Frage, warum die Investoren die Waldfläche im nördlichen Bereich bereits fällen durften, wo es vor Jahren hieß, dass sich dort bereits ein Biotop gebildet hat. Des Weiteren wird angefragt, ob es ein Konzept für die Bewegung des Fuß- und Fahrradverkehrs gibt. Derzeit wird der gesamte Fuß- und Radverkehr über die Planstraße erfolgen. Hier stellt sich die Frage, warum nicht eine Geh- und Radwegverbindung zwischen dem Turnerweg und dem Plangebiet realisiert wird. Abschließend wird die Frage gestellt, warum im hinteren Bereich des Plangebietes im Bereich der Mehrfamilienhausbebauung ein Grenzabstand von 5 m gilt, obwohl in den übrigen Bereichen ein Grenzabstand von 3 m vorgesehen ist. Die Verwaltung antwortet, dass sich der Grenzabstand von 5 m daraus ergibt, dass entsprechend Abstand zum dortigen Graben gehalten werden muss. Des Weiteren hat die Planstraße eine übliche Breite. Der Erschließungsträger sieht derzeit eine Verbindung für Fuß- und Radfahrer zum Turnerweg nicht vor.
  5. Eine Anwohnerin möchte wissen, in welchem Bereich für das Prädikat “staatlich anerkannter Luftkurort” die Luftqualitätsmessungen vorgenommen wurden. Die Verwaltung antwortet, dass eine Messstelle für Groß- und Feinstäube an der Hauptstraße im Bereich der Stadtbibliothek gestanden hat. Eine weitere Messstelle für Grobstäube hat sich im Freilichtbühnenwald befunden. Die Messungen wurden über ein Jahr durchgeführt.
  6. Eine Anwohnerin möchte wissen, warum die alte Wohnbebauung in Wiesmoor verdrängt wird. Die Verwaltung antwortet, dass es sich bei der geplanten Bebauung um eine für die heutige Zeit übliche städtebauliche Entwicklung handelt.
  7. Ein Anwohner fragt an, warum die Fläche so stark bebaut wird. Er persönlich fühlt sich durch die Bebauung dort nicht wohl.
  8. Es wird angefragt, ob der Rat die Änderung des Bebauungsplanes ablehnen kann. Der Ratsvorsitzende antwortet, dass diese Möglichkeit selbstverständlich besteht.
  9. Eine Einwohnerin fragt an, warum es nicht zu einer Durchmischung des Gebietes kommt. Des Weiteren möchte sie wissen, wie man auf eine max. Höhe der Gebäude von 13,5 m kommt. Die Verwaltung antwortet, dass man pro Geschoss von einer Höhe von 3 m ausgeht. Auf 13,5 m kommt man bei den Gebäuden mit 2 Vollgeschossen mit zusätzlichem Staffelgeschoss und einem Dach mit 20 Grad Neigung. Eine Durchmischung hält die Verwaltung nicht für förderlich. Dieses wird u.a. damit begründet, dass man vom Bereich der Hauptstraße in den rückwärtigen Bereich bereits eine Abstufung der möglichen Geschosse berücksichtigt hat.

 

Ratsmitglied Edgar Weiss, FBW, verlässt die Sitzung um 22.06 Uhr und kehrt um 22.08 Uhr zurück.

 

  1. Ein Anwohner fragt an, ob es nicht verkehrt war, in der Vergangenheit am Kastanienpark eine so hohe Bebauung zuzulassen. Warum macht man diesen Fehler im Bereich des Grenzweges noch einmal.

 

Ratsmitglied Elke-Marei Bauer, SPD, beantragt, die Sitzung für eine 10-minütige Beratungspause in den Fraktionen zu unterbrechen.

 

Vom Ratsvorsitzenden wird zunächst darauf hingewiesen, dass die nach der Geschäftsordnung festgelegte Sitzungsdauer für Sitzungen von 2,5 Stunden erreicht ist. Bevor er über die Sitzungspause beschließen lassen möchte, sollte zunächst über eine Fortsetzung der Ratssitzung beschlossen werden.

 

Mit 19 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen wird die Fortsetzung der Ratssitzung beschlossen.

 

Danach lässt der Ratsvorsitzende über den Antrag der Sitzungspause abstimmen.

 

Mit 22 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen wird die Ratssitzung um 22.15 Uhr für eine 10-minütige Beratungspause unterbrochen.

 

Um 22.33 Uhr wird die Ratssitzung vom Ratsvorsitzenden wieder aufgenommen.

 

Da keine weiteren Anfragen der Anwohner des Grenzweges vorliegen, wird die Einwohnerfragestunde zeitlich geschlossen.

 

Benjamin Feiler, SPD, stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den TOP zu vertagen.

 

Klaus-Dieter Reder, CDU, stellt den weitergehenden Antrag zur Geschäftsordnung, dass der TOP für heute vertagt und zur weiteren Beratung in den zuständigen Fachausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau verwiesen wird.

 

Sodann lässt der Ratsvorsitzende über den weitergehenden Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

 

Nach ausführlicher Aussprache wird der TOP mit 21 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen vertagt und zur weiteren Beratung in den zuständigen Fachausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau verwiesen.


Abstimmungsergebnis: