Sitzung: 19.07.2021 Rat
Beschluss: Verweisung
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3, Enthaltungen: 4
Vorlage: BV/174/2021
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in
seiner Sitzung am 21.09.2020 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den
Bebauungsplan A 17 im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In der Sitzung des Fachausschusses
für
Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau vom 10.09.2020
wurde unter TOP 14 hierzu ausführlich beraten und ein Empfehlungsbeschluss
gefasst.
Der
räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung liegt rund 130 m
südöstlich der Hauptstraße, grenzt südwestlich an den Bebauungsplan A 22 an und
reicht im Süden bis zum Grenzweg sowie im Südwesten bis zum Boßelweg. Der
Geltungsbereich umfasst hier insbesondere die noch unbebauten Flurstücke 114/3,
101/5 und 100/2, das mit einem abgängigen Gebäude bebaute Flurstück 101/2 und
einen Teilabschnitt des Boßelweges (Flurstücke 113/3 und 101/3), der mit
Fortfall des abgängigen Gebäudes nicht mehr als Erschließung benötigt wird. Des
Weiteren ist das von diesen Flurstücken dreiseitig umgrenzte, mit einem
Wohngebäude bebaute und genutzte Flurstück 101/4 in den Geltungsbereich
einbezogen, um hier eine durchgängige Bebaubarkeit zu ermöglichen. Ziel der
Planung ist es insbesondere, eine im Flächennutzungsplan bereits seit mehr als
40 Jahren als Wohnbaufläche dargestellte Teilfläche nun als solche
weiterzuentwickeln. Des Weiteren soll die Fläche infolge ihrer großen Nähe zur
Hauptstraße und der dort auch in verdichteterem Maße möglichen Bebauung dem
Bedarf entsprechend nicht nur für eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung
sondern auch für Mehrfamilienhäuser genutzt werden. Ziel ist es dabei, den zur
Verfügung stehenden Raum den in diesem Ortsbereich gegebenen Möglichkeiten
entsprechend möglichst umfassend zu nutzen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von
rd. 1,43 ha.
Da die Bebauungsplanaufstellung
der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die
Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, ohne Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.
Gemäß § 13a BauGB wurde neben den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit beteiligt.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 26. April 2021 bis einschließlich 28.
Mai 2021.
Durch die geplante Aufstellung
wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch
bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen
nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
55 Träger öffentlicher Belange und
Sonstige wurden über die Auslegung informiert. 20 Stellungnahmen sind innerhalb
der Frist eingegangen.
In der Sitzung wird diesbezüglich
berichtet.
Von dritter Seite liegen fünf
weitere Stellungnahmen vor.
Die Unterlagen der Beteiligung
(Satzungsentwurf und Begründungsentwurf) sind aus der Anlage zur Vorlage
ersichtlich.
Nach den
Ausführungen der Verwaltung wird vom Ratsvorsitzenden um 21.38 Uhr die
Einwohnerfragestunde eröffnet:
- Eine
Anwohnerin fragt an, womit begründet der Bauplan, dass das verträglich für
das Umfeld ist. Die Verwaltung antwortet, dass es sich um eine zentrale
Siedlungsfläche handelt. Das Baurecht wie auch das regionale
Raumordnungsprogramm sehen eine Verdichtung von derartigen Flächen vor.
Abschließend werden die umliegenden Bebauungsmöglichkeiten von der
Verwaltung per Beamer dargestellt.
- Ein
Anwohner fragt an, ob es stimmt, dass am Neuen Weg gleichartige Gebäude
abgelehnt wurden. Die Verwaltung fragt nach, woher diese Information
kommt. Der Einwohner antwortet, dass er dieses nicht preisgeben möchte.
- Ein
Anwohner fragt an, ob eine Beweissicherung für den Grenzweg im Falle einer
Bebauung vorgenommen wird. Des Weiteren möchte er wissen, über welchen Weg
die Anlieferung für die Bebauung erfolgt. Die Verwaltung antwortet, dass
bei einem derartigen Vorhaben selbstverständlich eine Beweissicherung
vorgenommen wird. Die Anlieferung von Baumaterialien wird über den
Heidelberger Weg erfolgen.
- Eine
Anwohnerin weist darauf hin, dass der Boßelweg 11 im Gutachten nicht
berücksichtigt wurde. Des Weiteren stellt sich die Frage, warum die
Investoren die Waldfläche im nördlichen Bereich bereits fällen durften, wo
es vor Jahren hieß, dass sich dort bereits ein Biotop gebildet hat. Des
Weiteren wird angefragt, ob es ein Konzept für die Bewegung des Fuß- und
Fahrradverkehrs gibt. Derzeit wird der gesamte Fuß- und Radverkehr über
die Planstraße erfolgen. Hier stellt sich die Frage, warum nicht eine Geh-
und Radwegverbindung zwischen dem Turnerweg und dem Plangebiet realisiert
wird. Abschließend wird die Frage gestellt, warum im hinteren Bereich des
Plangebietes im Bereich der Mehrfamilienhausbebauung ein Grenzabstand von
5 m gilt, obwohl in den übrigen Bereichen ein Grenzabstand von 3 m
vorgesehen ist. Die Verwaltung antwortet, dass sich der Grenzabstand von 5
m daraus ergibt, dass entsprechend Abstand zum dortigen Graben gehalten
werden muss. Des Weiteren hat die Planstraße eine übliche Breite. Der
Erschließungsträger sieht derzeit eine Verbindung für Fuß- und Radfahrer
zum Turnerweg nicht vor.
- Eine
Anwohnerin möchte wissen, in welchem Bereich für das Prädikat “staatlich
anerkannter Luftkurort” die Luftqualitätsmessungen vorgenommen wurden. Die
Verwaltung antwortet, dass eine Messstelle für Groß- und Feinstäube an der
Hauptstraße im Bereich der Stadtbibliothek gestanden hat. Eine weitere
Messstelle für Grobstäube hat sich im Freilichtbühnenwald befunden. Die Messungen
wurden über ein Jahr durchgeführt.
- Eine
Anwohnerin möchte wissen, warum die alte Wohnbebauung in Wiesmoor
verdrängt wird. Die Verwaltung antwortet, dass es sich bei der geplanten
Bebauung um eine für die heutige Zeit übliche städtebauliche Entwicklung
handelt.
- Ein
Anwohner fragt an, warum die Fläche so stark bebaut wird. Er persönlich
fühlt sich durch die Bebauung dort nicht wohl.
- Es wird
angefragt, ob der Rat die Änderung des Bebauungsplanes ablehnen kann. Der
Ratsvorsitzende antwortet, dass diese Möglichkeit selbstverständlich
besteht.
- Eine
Einwohnerin fragt an, warum es nicht zu einer Durchmischung des Gebietes
kommt. Des Weiteren möchte sie wissen, wie man auf eine max. Höhe der
Gebäude von 13,5 m kommt. Die Verwaltung antwortet, dass man pro Geschoss
von einer Höhe von 3 m ausgeht. Auf 13,5 m kommt man bei den Gebäuden mit
2 Vollgeschossen mit zusätzlichem Staffelgeschoss und einem Dach mit 20
Grad Neigung. Eine Durchmischung hält die Verwaltung nicht für förderlich.
Dieses wird u.a. damit begründet, dass man vom Bereich der Hauptstraße in
den rückwärtigen Bereich bereits eine Abstufung der möglichen Geschosse
berücksichtigt hat.
Ratsmitglied Edgar Weiss, FBW, verlässt die Sitzung um 22.06
Uhr und kehrt um 22.08 Uhr zurück.
- Ein
Anwohner fragt an, ob es nicht verkehrt war, in der Vergangenheit am
Kastanienpark eine so hohe Bebauung zuzulassen. Warum macht man diesen
Fehler im Bereich des Grenzweges noch einmal.
Ratsmitglied
Elke-Marei Bauer, SPD, beantragt, die Sitzung für eine 10-minütige Beratungspause
in den Fraktionen zu unterbrechen.
Vom
Ratsvorsitzenden wird zunächst darauf hingewiesen, dass die nach der
Geschäftsordnung festgelegte Sitzungsdauer für Sitzungen von 2,5 Stunden
erreicht ist. Bevor er über die Sitzungspause beschließen lassen möchte, sollte
zunächst über eine Fortsetzung der Ratssitzung beschlossen werden.
Mit 19 Ja-Stimmen, 4
Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen wird die Fortsetzung der Ratssitzung beschlossen.
Danach lässt
der Ratsvorsitzende über den Antrag der Sitzungspause abstimmen.
Mit 22 Ja-Stimmen, 2
Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen wird die Ratssitzung um 22.15 Uhr für eine
10-minütige Beratungspause unterbrochen.
Um 22.33 Uhr
wird die Ratssitzung vom Ratsvorsitzenden wieder aufgenommen.
Da keine
weiteren Anfragen der Anwohner des Grenzweges vorliegen, wird die
Einwohnerfragestunde zeitlich geschlossen.
Benjamin
Feiler, SPD, stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den TOP zu vertagen.
Klaus-Dieter
Reder, CDU, stellt den weitergehenden Antrag zur Geschäftsordnung, dass der TOP
für heute vertagt und zur weiteren Beratung in den zuständigen Fachausschuss
für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau verwiesen wird.
Sodann lässt
der Ratsvorsitzende über den weitergehenden Geschäftsordnungsantrag abstimmen.
Nach ausführlicher Aussprache wird der TOP mit 21 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen vertagt und zur weiteren Beratung in den zuständigen Fachausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau verwiesen.
Abstimmungsergebnis: