Sitzung: 13.12.2021 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/265/2021
Beschlussvorschlag:
a): Die Niederschrift über die am
22.06.2021 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der
Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen ist dieser Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt
b) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB
Die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs.
2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die
Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der jeweiligen Niederschriften.
c)
Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Die eingegangenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung
ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen
mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil
der jeweiligen Niederschriften.
d) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I
Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021
(BGBl.I S. 1802) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom
17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds. GVBL. S. 368), sollte der Rat / VA
der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan A27 “Mullberger Straße Ost” -, bestehend
aus der Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und Anlagen und den
textlichen Festsetzungen sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung
beschließen. Die Anlagen Schalltechnische Stellungnahme sowie Staubgutachten
sind zur Kenntnis zu nehmen.
Zu a): Die Niederschrift über die
am 22.06.2021 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden
einstimmig beschlossen.
Zu b): Die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. §
4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden einstimmig beschlossen.
Zu c): Die
Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen
Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. §
3 Absatz 2 BauGB werden einstimmig beschlossen.
Zu d): Der Rat fasst den einstimmigen Beschluss über den Bebauungsplan A27 “Mullberger Straße Ost” -, bestehend aus der Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und Anlagen und den textlichen Festsetzungen sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Auch nach Ausweisung des
Baugebietes A 25 „Amselweg Süd“ lässt die Nachfrage nach geeigneten
Baugrundstücken für die Einfamilienhausbebauung und für die
Mehrfamilienhausbebauung nicht nach. Aufgrund der Grundlagenerarbeitung für den
Bebauungsplan A 25 im Zusammenwirken mit der 53. Änderung des
Flächennutzungsplanes schien es sinnvoll und zweckmäßig, das
Bebauungsplangebiet A 27 „Mullberger Straße Ost“ ab der Mullberger Straße in
östlicher Richtung bis zum derzeit querenden Gewässer „Am Wildpark“ auf einer Fläche
von ca. 7,5 ha zu entwickeln. Der notwendige Torfabbau und die entsprechende
Sandverfüllung sind nahezu abgeschlossen
Für die erforderliche
Bauleitplanung in Form der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes und der
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Kennziffer A 27 “Mullberger Straße
Ost” wurde durch den Verwaltungsausschuss gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der Sitzung
vom 03.06.2020 ein erforderlicher Aufstellungsbeschluss bzw. Änderungsbeschluss
gefasst. Die denkbaren Geltungsbereiche für die F-Planänderung und für den
B-Plan wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 03.06.2020
vorgestellt. Der zukünftige Bebauungsplan A 27 sieht sowohl Wohnbauflächen als
auch gemischte Bauflächen vor.
Zur Einleitung des
Planverfahrens sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu
unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Diese
Beteiligung hat im Zeitraum vom 22.01.2021 bis zum 26.02.2021 stattgefunden.
Eine Beschlussfassung im Rat/VA
hierzu ist nicht erforderlich. Die Eckdaten der frühzeitigen Anhörung wurden im
öffentlichen Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau am
27.05.2020 und im Verwaltungsausschuss am 03.06.2020 vorgestellt
Der Entwurf des zukünftigen
Bebauungsplanes A 27 “Mullberger Straße Ost” nebst Begründung mit Umweltbericht
sowie Schalltechnischer Stellungnahme und Staubgutachten ist der Anlage zur
Vorlage zu entnehmen.
Die Planung wird in der Sitzung
ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen
Auslegung (Planentwurf F-Plan, Planentwurf B-Plan, Staubgutachtend,
Umweltbericht, Begründung zum F-Plan und zum B-Plan, Schalltechnisches
Gutachten sowie Stellungnahmen nach Beteiligung gem. § 4.1 BauGB) sind allen
Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden. Alle Unterlagen sind am 19.11.2021 in
das Ratsinformationssystem “SessionNet” eingestellt worden. Es wird um
Kenntnisnahme gebeten.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 22.06.2021 im Forum der KGS Wiesmoor statt. Hier
waren 3 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor anwesend. Die Planungen
wurden seitens der Verwaltung ausführlich dargestellt. Die Fragen wurden
ausführlich beantwortet.
Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 06.08.2021 bis einschließlich
06.09.2021. 59 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden mit Schreiben
vom 27.07.2021 über die Auslegung informiert. Ebenfalls wurden die Träger
öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. 13
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen vor. Von dritter Seite
wurden die Planunterlagen von keiner Person im Rathaus eingesehen. Eine
Stellungnahme/Einwendung von dritter Seite liegt nicht vor.
Die Verwaltung erläutert kurz den
Sachverhalt und verliest die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs.
2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungen.
Der Ratsvorsitzende lässt über die
Beschlussvorschläge abstimmen.
Abstimmungsergebnis: