Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Der Verwaltung liegt seitens der Gebrüder Decker GmbH ein Antrag für eine Bauleitplanung für den Bereich Wittmunder Straße L 12/Schützenweg mit Datum vom 11.11.2021 vor.

Die Firma Decker betreibt an der Wittmunder Straße 224 bis 226 ein Autohaus, eine Schlosserei sowie eine Tankstelle.

Die Firma Decker hat inzwischen die Gaststätte T. Schrage, Wittmunder Straße/Ecke Schützenweg erworben, um weitere Ausstellungs- und Betriebsflächen zu realisieren.

 

Zudem ist geplant, in einem Teil der bestehenden Gebäude neuen, altersgerechten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.  

Auf dem Grundstück 56/17, welches ebenfalls erworben wurde, soll ferner eine Betriebsleiterwohnung errichtet werden.

 

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan B16 sowie die erforderliche 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor ist der der Vorlage beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

 

Um die erforderliche Bauleitplanung einzuleiten, wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.01.2022 ein entsprechender Beschluss gefasst.

 

Sven Lübbers sowie Marika Timker, SPD, betreten um 17:40 Uhr wieder den Raum.

 

Edgar Weiss, FBW, stellt den Antrag, den seitens der Verwaltung vorgetragenen Beschlussvorschlag beim Punkt b) mit dem Hinweis zum Erhalt der Fassade der Gaststätte zu ergänzen.

 

Nach weiterer Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, über den Beschlussvorschlag einschließlich des Antrages von Edgar Weiss, FBW, abstimmen.


Beschlussvorschlag:

 

a) Für die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor wird gemäß § 2 Abs. 1 ein Änderungsbeschluss gefasst.

 

b) Für den zukünftigen Bebauungsplan B 16 der Stadt Wiesmoor wird gemäß § 2 Abs.1 ein Aufstellungsbeschluss gefasst, mit dem Hinweis zum Erhalt der Fassade der Gastwirtschaft.

 

Zu a): Einstimmig (9 Ja-Stimmen) beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz den Empfehlungsbeschluss an den Verwaltungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Änderungsbeschluss für die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.

 

Zu b): Einstimmig (9 Ja-Stimmen) beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz den Empfehlungsbeschluss an den Verwaltungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Aufstellungsbeschluss für den zukünftigen Bebauungsplan B 16, mit dem Hinweis zum Erhalt der Fassade der Gastwirtschaft, zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis: