Sitzung: 10.02.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/298/2021/1
Sachverhalt:
Der Verwaltung
liegt seitens der Gebrüder Decker GmbH ein Antrag für eine Bauleitplanung für
den Bereich Wittmunder Straße L 12/Schützenweg mit Datum vom 11.11.2021 vor.
Die Firma
Decker betreibt an der Wittmunder Straße 224 bis 226 ein Autohaus, eine
Schlosserei sowie eine Tankstelle.
Die Firma
Decker hat inzwischen die Gaststätte T. Schrage, Wittmunder Straße/Ecke
Schützenweg erworben, um weitere Ausstellungs- und Betriebsflächen zu
realisieren.
Zudem ist
geplant, in einem Teil der bestehenden Gebäude neuen, altersgerechten und
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Auf dem Grundstück 56/17, welches ebenfalls erworben
wurde, soll ferner eine Betriebsleiterwohnung errichtet werden.
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan B16 sowie
die erforderliche 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor ist
der der Vorlage beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Um die erforderliche Bauleitplanung einzuleiten, wurde
in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.01.2022 ein entsprechender
Beschluss gefasst.
Sven Lübbers sowie Marika Timker, SPD, betreten um
17:40 Uhr wieder den Raum.
Edgar Weiss, FBW, stellt den Antrag, den seitens der
Verwaltung vorgetragenen Beschlussvorschlag beim Punkt b) mit dem Hinweis zum
Erhalt der Fassade der Gaststätte zu ergänzen.
Nach weiterer Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, über den Beschlussvorschlag einschließlich des Antrages von Edgar Weiss, FBW, abstimmen.
Beschlussvorschlag:
a)
Für die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor wird gemäß §
2 Abs. 1 ein Änderungsbeschluss gefasst.
b)
Für den zukünftigen Bebauungsplan B 16 der Stadt Wiesmoor wird gemäß § 2 Abs.1
ein Aufstellungsbeschluss gefasst, mit dem Hinweis zum Erhalt der Fassade der
Gastwirtschaft.
Zu a): Einstimmig (9
Ja-Stimmen) beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und
Umweltschutz den Empfehlungsbeschluss an den Verwaltungsausschuss, gemäß § 2
Abs. 1 BauGB einen Änderungsbeschluss für die 63. Änderung des
Flächennutzungsplanes zu beschließen.
Zu b): Einstimmig (9 Ja-Stimmen) beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz den Empfehlungsbeschluss an den Verwaltungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Aufstellungsbeschluss für den zukünftigen Bebauungsplan B 16, mit dem Hinweis zum Erhalt der Fassade der Gastwirtschaft, zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: