Sitzung: 01.03.2022 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/048/2022
Beschlussvorschlag:
Um hier das
Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
a) Beschlussfassung über alle eingegangenen Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB im Rahmen der Beteiligung
sowie erneuten Beteiligung
Die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem ersten sowie erneuten Beteiligungsverfahren
werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert. Die entsprechenden
Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen sind dieser Vorlage beigefügt und werden Bestandteil der
Niederschrift.
b) Beschlussfassung über alle eingegangenen Anregungen seitens der Träger
öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im
Rahmen der ersten öffentlichen sowie erneuten Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen aus der ersten öffentlichen sowie erneuten Auslegung
werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die
entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die
Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den
Beschlussvorschlägen sind dieser Vorlage beigefügt und werden Bestandteil der
Niederschrift.
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl.I S. 1728) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.07.2020 (Nds. GVBL. S. 244), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor den Bebauungsplan A17 “Grenzweg / Boßelweg” -, bestehend aus der Planzeichnung, Begründung und den textlichen Festsetzungen sowie den Hinweisen gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in
seiner Sitzung am 21.09.2020 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den
Bebauungsplan A 17 im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. In der Sitzung des Fachausschusses
für
Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau vom 10.09.2020 wurde unter TOP 14 hierzu ausführlich beraten und ein Empfehlungsbeschluss gefasst.
Der
räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung liegt rund 130 m
südöstlich der Hauptstraße, grenzt südwestlich an den Bebauungsplan A 22 an und
reicht im Süden bis zum Grenzweg sowie im Südwesten bis zum Boßelweg. Der
Geltungsbereich umfasst hier insbesondere die noch unbebauten Flurstücke 114/3,
101/5 und 100/2, das mit einem abgängigen Gebäude bebaute Flurstück 101/2 und
einen Teilabschnitt des Boßelweges (Flurstücke 113/3 und 101/3), der mit
Fortfall des abgängigen Gebäudes nicht mehr als Erschließung benötigt wird. Des
Weiteren ist das von diesen Flurstücken dreiseitig umgrenzte, mit einem
Wohngebäude bebaute und genutzte Flurstück 101/4 in den Geltungsbereich
einbezogen, um hier eine durchgängige Bebaubarkeit zu ermöglichen. Ziel der
Planung ist es insbesondere, eine im Flächennutzungsplan bereits seit mehr als
40 Jahren als Wohnbaufläche dargestellte Teilfläche nun als solche
weiterzuentwickeln. Des Weiteren soll die Fläche infolge ihrer großen Nähe zur
Hauptstraße und der dort auch in verdichteterem Maße möglichen Bebauung dem
Bedarf entsprechend nicht nur für eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung
sondern auch für Mehrfamilienhäuser genutzt werden. Ziel ist es dabei, den zur
Verfügung stehenden Raum den in diesem Ortsbereich gegebenen Möglichkeiten
entsprechend möglichst umfassend zu nutzen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von
rd. 1,43 ha.
Da die
Bebauungsplanaufstellung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der
Innenentwicklung dient, wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. §
13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13 a BauGB wurde neben den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit beteiligt.
Die erste
öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 26. April
2021 bis einschließlich 28. Mai 2021.
Durch die geplante
Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei
der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von
schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu
beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB
wird abgesehen.
55 Träger
öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die erste öffentliche Auslegung
informiert. 20 Stellungnahmen sind innerhalb der o.g. Frist eingegangen.
Von dritter Seite
liegen fünf weitere Stellungnahmen vor.
Die eingegangenen
Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Sitzung
des Verwaltungsausschusses am 12.07.2021 sowie in der Sitzung des Rates am 19.07.2021
vorgetragen worden.
In der Sitzung des
Rates am 19.07.2021 ist der Beschluss gefasst worden, den Abwägungs- sowie
Satzungsbeschluss zu vertagen und zur weiteren Beratung in den zuständigen
Fachausschuss zu verweisen.
Nach
Abstimmungsgesprächen zwischen dem Investor bzw. der Wiesmoorer
Maklergemeinschaft sowie den politischen Fraktionen sind die Festsetzungen
bezüglich der zulässigen Gebäudehöhen verringert worden. Die Grenzabstände
entsprechen jeweils den gesetzlichen Vorgaben oder übertreffen diese.
Die geänderten
Planunterlagen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Klima- und Umweltschutz am 16.12.2021 öffentlich vorgestellt. Der Ausschuss hat
dem Verwaltungsausschuss empfohlen, einen Auslegungsbeschluss für die erneute
öffentliche Auslegung mit den vorgestellten geänderten Festsetzungen bezüglich
der neuen Gebäudehöhen zu beschließen. Den entsprechenden Auslegungsbeschluss
für die erneute Auslegung hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am
17.01.2022 gefasst.
Die erneute,
verkürzte, öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB hat in der Zeit vom
28.01.2022 bis einschließlich 11.02.2022 stattgefunden.
56 Träger
öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die erneute öffentliche Auslegung
informiert und um Stellungnahme gebeten. 12 Stellungnahmen sind innerhalb der
genannten Frist eingegangen.
Von dritter Seite
liegen insgesamt vier weitere Stellungnahmen vor.
Die Unterlagen der
erneuten Beteiligung (Satzungsentwurf und Begründungsentwurf) sind aus der
Anlage zur Vorlage ersichtlich.
Ratsherr Reiner
Zigan verlässt die Sitzung um 20:55 Uhr aufgrund eines Mitwirkungsverbotes gem.
§ 41 NKomVG.
Die Verwaltung
trägt den Sachverhalt vor. Anschließend
lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Zu a): Über die Beschlussfassung
über alle eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Absatz 2 BauGB im Rahmen der Beteiligung sowie erneuten Beteiligung wird ein
mehrheitlicher Beschluss gefasst.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen.
Zu b): Über die Beschlussfassung über alle eingegangenen Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der ersten öffentlichen sowie erneuten Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB wird ein mehrheitlicher Beschluss gefasst.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen.
Zu c): Der Rat stimmt mehrheitlich für den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen.