Sitzung: 01.03.2022 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/055/2022
Beschlussvorschlag:
Die Veränderungssperre wird beschlossen.
Sachverhalt:
Im Hinblick auf die geplante 8. Änderung des Bebauungsplanes C 2 der
Stadt Wiesmoor für die Siedlung “Am Rathaus” mit dem Inhalt und Absicht einer
Gestaltungssatzung, um den vorhandenen architektonischen und städtebaulichen
Charakter zu erhalten, ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB
aus Sicht der Verwaltung erforderlich.
Der
Verwaltungsausschuss hat seiner Sitzung am 28.02.2022 gem. § 2 Absatz 1 BauGB
in Verbindung mit § 84 Absatz 3 Nr. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
nunmehr beschlossen, die 8. Änderung des Bebauungsplanes C 2 der Stadt Wiesmoor
zu vollziehen.
Ziel der 8.
Änderung ist es, wie bereits oben beschrieben, den vorhandenen architektonischen und städtebaulichen Charakter zu
erhalten. Das Ortsbild soll in seiner derzeitigen Form gewahrt werden.
Es ist zu befürchten ist, dass das Ortsbild durch weitere, u.a. großvolumige
Baukörper, negativ beeinträchtigt werden kann.
Daher sollte
nunmehr eine Veränderungssperre gem. den Vorgaben des Baugesetzbuches erlassen
werden. Ein entsprechender Entwurf sowie der Geltungsbereich einer Satzung für
eine Veränderungssperre ist der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.
Ratsherr Reiner
Zigan (FWW) nimmt ab 20:58 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Die Verwaltung trägt den Sachverhalt vor. Es wird ein mehrheitlicher Beschluss gefasst.