Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Veränderungssperre wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Im Hinblick auf die geplante 8. Änderung des Bebauungsplanes C 2 der Stadt Wiesmoor für die Siedlung “Am Rathaus” mit dem Inhalt und Absicht einer Gestaltungssatzung, um den vorhandenen architektonischen und städtebaulichen Charakter zu erhalten, ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB aus Sicht der Verwaltung erforderlich.

 

Der Verwaltungsausschuss hat seiner Sitzung am 28.02.2022 gem. § 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 84 Absatz 3 Nr. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) nunmehr beschlossen, die 8. Änderung des Bebauungsplanes C 2 der Stadt Wiesmoor zu vollziehen.

 

Ziel der 8. Änderung ist es, wie bereits oben beschrieben, den vorhandenen architektonischen und städtebaulichen Charakter zu erhalten. Das Ortsbild soll in seiner derzeitigen Form gewahrt werden. Es ist zu befürchten ist, dass das Ortsbild durch weitere, u.a. großvolumige Baukörper, negativ beeinträchtigt werden kann.

 

Daher sollte nunmehr eine Veränderungssperre gem. den Vorgaben des Baugesetzbuches erlassen werden. Ein entsprechender Entwurf sowie der Geltungsbereich einer Satzung für eine Veränderungssperre ist der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.

 

Ratsherr Reiner Zigan (FWW) nimmt ab 20:58 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Die Verwaltung trägt den Sachverhalt vor. Es wird ein mehrheitlicher Beschluss gefasst.