Sitzung: 14.03.2022 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus
Beschluss: Vertagung
Vorlage: BV/062/2022
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Unterstützung des Planungsbüros Janßen-Bär-Partner für das Konzept mit der Bezeichnung XXX einen Förderantrag zu stellen.
Sachverhalt:
Das
Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport fördert bis zum Jahr 2022
die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportstätten mit zusätzlichen 100
Millionen Euro.
Mit der Richtlinie
vom 04.03.2019 über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Sportstättenbaus hat die Landesregierung ein Sanierungs- und
Investitionsprogramm für kommunale Sportstätten und Vereinssportstätten
aufgelegt. Schwerpunkte der Förderung kommunaler Maßnahmen sind multifunktional
nutzbare Sporthallen und Hallenschwimmbäder. Ein Förderantrag kann noch bis zum
31. März 2022 vorgelegt werden, daher muss bis dahin ein konkreter
Projektvorschlag für den Hallenbadumbau eingereicht werden. Aus Sicht der
Verwaltung ist es dringend geboten, bauliche Missstände am Hallenbadvorbau zu
beseitigen, die Barrierefreiheit zu verbessern und auch zeitgemäße
Personalräume zu schaffen.
Um den
Projektvorschlag fristgerecht einzureichen, hat die Verwaltung nach Beschluss
des Verwaltungsausschusses vom 20.09.2021 das Planungsbüro Janßen-Bär-Partner
aus
Bad Zwischenahn
beauftragt, um eine Konzeptstudie zur Sanierung und zum Umbau des Foyers mit
Gastronomiebereich zur erstellen. Diese Konzeptstudie beinhaltet die
Leistungsphasen 1-3, die Vor- und Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN
276 und die Unterstützung zur Einwerbung von Fördermitteln.
Das Planungsbüro
hat inzwischen zwei unterschiedliche Entwürfe erstellt. Die beiden Entwürfe
sollen am 14.03.2022 im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus vorgestellt,
diskutiert und in die Fraktionen verwiesen werden. Herr Janßen vom Planungsbüro
Janßen-Bär-Partner stellt die Entwürfe in dieser Sitzung vor.
Zwei Wochen später,
am 28.03.2022, wird in der Sitzung desselben Ausschusses ein
Empfehlungsbeschluss an den Verwaltungsausschuss erwartet, für welchen der
beiden Entwürfe ein Förderantrag gestellt werden soll.
Der
Verwaltungsausschuss soll am 29.03.2022 den endgültigen Beschluss fassen, damit
der Antrag noch fristgerecht bis zum 31.03.2022 eingereicht werden kann.
Herr Janßen vom
Planungsbüro Janßen-Bär-Partner aus Bad Zwischenahn trägt das der Vorlage
beigefügte Sanierungskonzept für das Hallenbad vor und erläutert es.
Dabei und in der
nachfolgenden Aussprache ging es insbesondere um Folgendes:
Das Konzept sieht
in der Variante eins eine Gastronomie ohne Pächter, nur mit Automaten, vor.
Zusätzlich gibt es eine Vorbereitungsküche für kleine Feiern. Dort können
mitgebrachte oder angelieferte Speisen und Getränke vorbereitet werden. Aus dem
Gastronomieraum können, wie bisher, Kinder beim Schwimmunterricht beobachtet
werden.
Die Kosten werden
auf Brutto 4,925 Mio. € geschätzt. Auf die Sauna entfallen davon ca. 444.000 €.
Diese kann nicht gefördert werden. Die bisherige Sauna entfällt aus
Platzgründen. Die Sauna ist integriert und kann nur über das Bad erreicht
werden. Eventuell kann ein kleiner Aufschlag zum Eintrittspreis genommen
werden.
Die Variante zwei
sieht eine große Gastronomie mit einem Pächter vor und kostet ohne die
Ausstattung der Küche 175.000 € mehr. Diese kann leicht 100.000 € betragen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dann für die gesamte Gastronomie keine
Zuschüsse fließen werden, sodass diese Lösung den Eigenanteil der Stadt
Wiesmoor um ca. 510.000 € erhöhen kann. Die Wirtschaftlichkeit der Gastronomie
ist von der Höhe der Pacht abhängig. In der jüngsten Vergangenheit hat sich
gezeigt, dass hier nur eine sehr geringe Pacht zu erwarten ist.
Die Empore kann nur
noch als Liege- bzw. Ruhefläche genutzt werden.
Es soll noch
geprüft werden, ob ein Rückbau der Empore möglich und sinnvoll ist. Eine
Kalkulation soll kurzfristig vorgelegt werden.
Ein
Kinderbecken/Planschbecken ist nicht vorgesehen. Ein Becken, wie es in
Westerstede vorhanden ist, wird mit einem siebenstelligen Betrag beziffert, da
es nicht reicht, nur ein Becken zu installieren. Insbesondere wird auf die
hohen Gründungskosten und weitere Räume, z. B. ein Wickelraum hingewiesen.
Energetisch ist ein
gasbetriebenes BHKW vorgesehen. Zusätzlich ist eine gasbetriebene Kesselanlage notwendig.
Photovoltaik zum Eigenverbrauch wäre zwar möglich, ist aber in den Kosten nicht
mit berücksichtigt, weil der Energiebedarf für das Bad sehr hoch ist.
Der Gesamtzustand
des eigentlichen Bades/Beckens ist gut. Es sind lediglich einige kleinere Leckagen
vorhanden.
Die Gesamtbauzeit
nach Planung, Förderbescheid und Baugenehmigung wird mit mindestens 12 bis 15
Monaten geschätzt. Eine Umsetzung in Etappen bzw. Bauabschnitten ist nicht
möglich. Ob ein vorzeitiger Maßnahmebeginn möglich ist, müsste noch geklärt
werden.
Hinweis des Protokollführers:
Zwischenzeitlich
wurde noch mal Kontakt mit dem Planungsbüro aufgenommen. Die Verwaltung hat das
Planungsbüro darum gebeten, die Ausführungen der Arbeiten in Abschnitten bzw.
Bauabschnitten noch einmal intensiv zu prüfen.
Ein Neubau wie in
Wildeshausen wird aktuell mit ca. 10 Mio. € geschätzt.
Das vorgestellte
Konzept ist (im Rahmen der Grundstücksgrenzen) erweiterungsfähig.
Es gibt drei Fördertöpfe, die in Frage kommen (Innenministerium, Umweltministerium und Bund). Für den ersten müssen die Anträge bis zum 31.03.2022 gestellt werden. Deshalb soll der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung am 28.03.2022 vertagt werden. Dann wird ein Empfehlungsbeschluss an den Verwaltungsausschuss erwartet. Dieser soll am 29.03.2022 einen Beschluss fassen.
Abstimmungsergebnis: