Beschluss: Vertagung

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit Unterstützung des Planungsbüros Janßen-Bär-Partner für das Konzept mit der Bezeichnung XXX einen Förderantrag zu stellen.   


Sachverhalt:

 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport fördert bis zum Jahr 2022 die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportstätten mit zusätzlichen 100 Millionen Euro.

 

Mit der Richtlinie vom 04.03.2019 über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus hat die Landesregierung ein Sanierungs- und Investitionsprogramm für kommunale Sportstätten und Vereinssportstätten aufgelegt. Schwerpunkte der Förderung kommunaler Maßnahmen sind multifunktional nutzbare Sporthallen und Hallenschwimmbäder. Ein Förderantrag kann noch bis zum 31. März 2022 vorgelegt werden, daher muss bis dahin ein konkreter Projektvorschlag für den Hallenbadumbau eingereicht werden. Aus Sicht der Verwaltung ist es dringend geboten, bauliche Missstände am Hallenbadvorbau zu beseitigen, die Barrierefreiheit zu verbessern und auch zeitgemäße Personalräume zu schaffen.

 

Um den Projektvorschlag fristgerecht einzureichen, hat die Verwaltung nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.09.2021 das Planungsbüro Janßen-Bär-Partner aus

Bad Zwischenahn beauftragt, um eine Konzeptstudie zur Sanierung und zum Umbau des Foyers mit Gastronomiebereich zur erstellen. Diese Konzeptstudie beinhaltet die Leistungsphasen 1-3, die Vor- und Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276 und die Unterstützung zur Einwerbung von Fördermitteln.

 

Das Planungsbüro hat inzwischen zwei unterschiedliche Entwürfe erstellt. Die beiden Entwürfe sollen am 14.03.2022 im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus vorgestellt, diskutiert und in die Fraktionen verwiesen werden. Herr Janßen vom Planungsbüro Janßen-Bär-Partner stellt die Entwürfe in dieser Sitzung vor.

 

Zwei Wochen später, am 28.03.2022, wird in der Sitzung desselben Ausschusses ein Empfehlungsbeschluss an den Verwaltungsausschuss erwartet, für welchen der beiden Entwürfe ein Förderantrag gestellt werden soll.

 

Der Verwaltungsausschuss soll am 29.03.2022 den endgültigen Beschluss fassen, damit der Antrag noch fristgerecht bis zum 31.03.2022 eingereicht werden kann.

 

Herr Janßen vom Planungsbüro Janßen-Bär-Partner aus Bad Zwischenahn trägt das der Vorlage beigefügte Sanierungskonzept für das Hallenbad vor und erläutert es.

 

Dabei und in der nachfolgenden Aussprache ging es insbesondere um Folgendes:

 

Das Konzept sieht in der Variante eins eine Gastronomie ohne Pächter, nur mit Automaten, vor. Zusätzlich gibt es eine Vorbereitungsküche für kleine Feiern. Dort können mitgebrachte oder angelieferte Speisen und Getränke vorbereitet werden. Aus dem Gastronomieraum können, wie bisher, Kinder beim Schwimmunterricht beobachtet werden.

 

Die Kosten werden auf Brutto 4,925 Mio. € geschätzt. Auf die Sauna entfallen davon ca. 444.000 €. Diese kann nicht gefördert werden. Die bisherige Sauna entfällt aus Platzgründen. Die Sauna ist integriert und kann nur über das Bad erreicht werden. Eventuell kann ein kleiner Aufschlag zum Eintrittspreis genommen werden.

 

Die Variante zwei sieht eine große Gastronomie mit einem Pächter vor und kostet ohne die Ausstattung der Küche 175.000 € mehr. Diese kann leicht 100.000 € betragen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dann für die gesamte Gastronomie keine Zuschüsse fließen werden, sodass diese Lösung den Eigenanteil der Stadt Wiesmoor um ca. 510.000 € erhöhen kann. Die Wirtschaftlichkeit der Gastronomie ist von der Höhe der Pacht abhängig. In der jüngsten Vergangenheit hat sich gezeigt, dass hier nur eine sehr geringe Pacht zu erwarten ist.

 

Die Empore kann nur noch als Liege- bzw. Ruhefläche genutzt werden.

Es soll noch geprüft werden, ob ein Rückbau der Empore möglich und sinnvoll ist. Eine Kalkulation soll kurzfristig vorgelegt werden.

 

Ein Kinderbecken/Planschbecken ist nicht vorgesehen. Ein Becken, wie es in Westerstede vorhanden ist, wird mit einem siebenstelligen Betrag beziffert, da es nicht reicht, nur ein Becken zu installieren. Insbesondere wird auf die hohen Gründungskosten und weitere Räume, z. B. ein Wickelraum hingewiesen.

 

Energetisch ist ein gasbetriebenes BHKW vorgesehen. Zusätzlich ist eine gasbetriebene Kesselanlage notwendig. Photovoltaik zum Eigenverbrauch wäre zwar möglich, ist aber in den Kosten nicht mit berücksichtigt, weil der Energiebedarf für das Bad sehr hoch ist.

 

Der Gesamtzustand des eigentlichen Bades/Beckens ist gut. Es sind lediglich einige kleinere Leckagen vorhanden.

 

Die Gesamtbauzeit nach Planung, Förderbescheid und Baugenehmigung wird mit mindestens 12 bis 15 Monaten geschätzt. Eine Umsetzung in Etappen bzw. Bauabschnitten ist nicht möglich. Ob ein vorzeitiger Maßnahmebeginn möglich ist, müsste noch geklärt werden.

 

Hinweis des Protokollführers:

 

Zwischenzeitlich wurde noch mal Kontakt mit dem Planungsbüro aufgenommen. Die Verwaltung hat das Planungsbüro darum gebeten, die Ausführungen der Arbeiten in Abschnitten bzw. Bauabschnitten noch einmal intensiv zu prüfen.

 

Ein Neubau wie in Wildeshausen wird aktuell mit ca. 10 Mio. € geschätzt.

 

Das vorgestellte Konzept ist (im Rahmen der Grundstücksgrenzen) erweiterungsfähig.

 

Es gibt drei Fördertöpfe, die in Frage kommen (Innenministerium, Umweltministerium und Bund). Für den ersten müssen die Anträge bis zum 31.03.2022 gestellt werden. Deshalb soll der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung am 28.03.2022 vertagt werden. Dann wird ein Empfehlungsbeschluss an den Verwaltungsausschuss erwartet. Dieser soll am 29.03.2022 einen Beschluss fassen.     


Abstimmungsergebnis: