Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit Unterstützung des Planungsbüros Janßen-Bär-Partner für das Konzept mit der Bezeichnung Variante 1 plus Kompromissplan ohne Abriss der Empore einen Förderantrag zu stellen.   


Sachverhalt:

 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport fördert bis zum Jahr 2022 die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportstätten mit zusätzlichen 100 Millionen Euro.

 

Mit der Richtlinie vom 04.03.2019 über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus hat die Landesregierung ein Sanierungs- und Investitionsprogramm für kommunale Sportstätten und Vereinssportstätten aufgelegt. Schwerpunkte der Förderung kommunaler Maßnahmen sind multifunktional nutzbare Sporthallen und Hallenschwimmbäder. Ein Förderantrag kann noch bis zum 31. März 2022 vorgelegt werden, daher muss bis dahin ein konkreter Projektvorschlag für den Hallenbadumbau eingereicht werden. Aus Sicht der Verwaltung ist es dringend geboten, bauliche Missstände am Hallenbadvorbau zu beseitigen, die Barrierefreiheit zu verbessern und auch zeitgemäße Personalräume zu schaffen.

 

Um den Projektvorschlag fristgerecht einzureichen, hat die Verwaltung nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.09.2021 das Planungsbüro Janßen-Bär-Partner aus

Bad Zwischenahn beauftragt, um eine Konzeptstudie zur Sanierung und zum Umbau des Foyers mit Gastronomiebereich zur erstellen. Diese Konzeptstudie beinhaltet die Leistungsphasen 1-3, die Vor- und Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276 und die Unterstützung zur Einwerbung von Fördermitteln.

 

Das Planungsbüro hat inzwischen zwei unterschiedliche Entwürfe erstellt. Die beiden Entwürfe sollen am 14.03.2022 im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus vorgestellt, diskutiert und in die Fraktionen verwiesen werden. Herr Janssen vom Planungsbüro Janßen-Bär-Partner stellt die Entwürfe in dieser Sitzung vor.

 

Zwei Wochen später, am 28.03.2022, wird in der Sitzung desselben Ausschusses ein Empfehlungsbeschluss an den Verwaltungsausschuss erwartet, für welchen der beiden Entwürfe ein Förderantrag gestellt werden soll.

 

Der Verwaltungsausschuss soll am 29.03.2022 den endgültigen Beschluss fassen, damit der Antrag noch fristgerecht bis zum 31.03.2022 eingereicht werden kann.

 

 

BGM Sven Lübbers führt in die Sachverhalt ein. Er weist auf die zwei grundsätzlichen Varianten mit kleiner Vollgastronomie und mit einer sog. Automatengastronomie hin.

 

In der letzten Woche hat am 21.03.2022 ein interfraktionelles Treffen mit Beteiligung der betroffenen Vereine stattgefunden. Die Anregungen aus der Veranstaltung wurden vom Planer aufgenommen und in einer neuen Planung, dem sog. Kompromissplan weitestgehend umgesetzt. Insbesondere wurden zusätzliche Duschen und eine zusätzliche Umkleide mit Dusche für gehandicapte Personen im hinteren Bereich berücksichtigt. Die Textilsauna wurde auf eine Dampfsauna reduziert. Berücksichtigt wurde außerdem die sog. Automatengastronomie mit der Vereinsküche. Eine Sauna und eine Vollgastronomie sind nicht förderfähig und deshalb erheblich teurer. Der zwischenzeitlich angedachte Abriss der Empore soll nicht mehr berücksichtigt werden.