Sitzung: 28.03.2022 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/062/2022
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Unterstützung des Planungsbüros Janßen-Bär-Partner für das Konzept mit der Bezeichnung Variante 1 plus Kompromissplan ohne Abriss der Empore einen Förderantrag zu stellen.
Sachverhalt:
Das
Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport fördert bis zum Jahr 2022
die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportstätten mit zusätzlichen 100
Millionen Euro.
Mit der Richtlinie
vom 04.03.2019 über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Sportstättenbaus hat die Landesregierung ein Sanierungs- und
Investitionsprogramm für kommunale Sportstätten und Vereinssportstätten
aufgelegt. Schwerpunkte der Förderung kommunaler Maßnahmen sind multifunktional
nutzbare Sporthallen und Hallenschwimmbäder. Ein Förderantrag kann noch bis zum
31. März 2022 vorgelegt werden, daher muss bis dahin ein konkreter
Projektvorschlag für den Hallenbadumbau eingereicht werden. Aus Sicht der
Verwaltung ist es dringend geboten, bauliche Missstände am Hallenbadvorbau zu
beseitigen, die Barrierefreiheit zu verbessern und auch zeitgemäße
Personalräume zu schaffen.
Um den
Projektvorschlag fristgerecht einzureichen, hat die Verwaltung nach Beschluss
des Verwaltungsausschusses vom 20.09.2021 das Planungsbüro Janßen-Bär-Partner
aus
Bad Zwischenahn
beauftragt, um eine Konzeptstudie zur Sanierung und zum Umbau des Foyers mit
Gastronomiebereich zur erstellen. Diese Konzeptstudie beinhaltet die
Leistungsphasen 1-3, die Vor- und Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN
276 und die Unterstützung zur Einwerbung von Fördermitteln.
Das Planungsbüro
hat inzwischen zwei unterschiedliche Entwürfe erstellt. Die beiden Entwürfe
sollen am 14.03.2022 im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus vorgestellt,
diskutiert und in die Fraktionen verwiesen werden. Herr Janssen vom
Planungsbüro Janßen-Bär-Partner stellt die Entwürfe in dieser Sitzung vor.
Zwei Wochen später,
am 28.03.2022, wird in der Sitzung desselben Ausschusses ein
Empfehlungsbeschluss an den Verwaltungsausschuss erwartet, für welchen der
beiden Entwürfe ein Förderantrag gestellt werden soll.
Der
Verwaltungsausschuss soll am 29.03.2022 den endgültigen Beschluss fassen, damit
der Antrag noch fristgerecht bis zum 31.03.2022 eingereicht werden kann.
BGM Sven Lübbers
führt in die Sachverhalt ein. Er weist auf die zwei grundsätzlichen Varianten
mit kleiner Vollgastronomie und mit einer sog. Automatengastronomie hin.
In der letzten Woche hat am 21.03.2022 ein interfraktionelles Treffen mit Beteiligung der betroffenen Vereine stattgefunden. Die Anregungen aus der Veranstaltung wurden vom Planer aufgenommen und in einer neuen Planung, dem sog. Kompromissplan weitestgehend umgesetzt. Insbesondere wurden zusätzliche Duschen und eine zusätzliche Umkleide mit Dusche für gehandicapte Personen im hinteren Bereich berücksichtigt. Die Textilsauna wurde auf eine Dampfsauna reduziert. Berücksichtigt wurde außerdem die sog. Automatengastronomie mit der Vereinsküche. Eine Sauna und eine Vollgastronomie sind nicht förderfähig und deshalb erheblich teurer. Der zwischenzeitlich angedachte Abriss der Empore soll nicht mehr berücksichtigt werden.