Beschlussvorschlag:

 

Um das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

a):  Die Niederschrift über die am 22.06.2021 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen ist dieser Ratsvorlage/VA-Vorlage als Anlage beigefügt.

 

b) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus beiden Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.


c) Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der ersten und zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen ist dieser Vorlage beigefügt und wird Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.

 

d) Feststellungsbeschluss

 

Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl.I S. 1802) und des § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.06.2021 (Nds. GVBL. S. 368), sollte der Rat/VA der Stadt Wiesmoor die

57. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit Umweltbericht sowie Zielabweichungsbescheid sind zur Kenntnis zu nehmen.


Sachverhalt:

 

Zur Ausweisung weiterer Gewerbeflächen an der Oldenburger Straße L 12 wurde durch den Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 17.06.2019 für die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wiesmoor ein Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

Zur Einleitung des Planverfahrens sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Diese Beteiligung hat im Zeitraum vom 02.11.2020 bis zum 04.12.2020 stattgefunden.

Eine Beschlussfassung im Rat/VA hierzu ist nicht erforderlich. Es gab keine wesentlichen Anforderungen bezüglich des weiteren Verfahrens.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 22.06.2021 im Forum der KGS Wiesmoor statt. Hier waren 3 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor anwesend. Die Planungen wurden seitens der Verwaltung ausführlich dargestellt. Fragen wurden ausführlich beantwortet.

 

Der Verwaltungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 28.06.2021 einen Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgte die erste Auslegung des Entwurfes der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 06.08.2021 bis zum 06.09.2021.

 

57 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die öffentliche Auslegung

informiert und um Stellungnahme gebeten. 14 Stellungnahmen sind innerhalb der genannten

Frist eingegangen.

Von dritter Seite liegt keine Stellungnahme vor.

 

Die wesentliche Anforderung aus der ersten Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB war die Erfordernis eines Zielabweichungsverfahren gemäß § 6 ROG in Verbindung

mit § 8 NROG bezüglich dem RROP des Landkreises Aurich, hier Kapitel. 3.2.2.2 Ziff. 04 Abstandziel von Wald 100m.

 

Nach Zustellung des Zielabweichungsbescheides durch den Landkreis Aurich am 01.06.2022

hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung 27.06.2022 einen erneuten Auslegungsbeschluss die erneute, verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen

 

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgte die zweite, verkürzte Auslegung des Entwurfes der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 13.07.2022 bis zum 05.08.2022

 

57 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die erneute öffentliche Auslegung

informiert und um Stellungnahme gebeten. 16 Stellungnahmen sind innerhalb der genannten

Frist eingegangen.

Von dritter Seite liegt eine Stellungnahme vor.

 

Der Entwurf zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung, Umweltbericht Schalltechnischer Stellungnahme und Abwägung sind der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.

 

Die Planung wird in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung (Planentwurf F-Plan, Planentwurf B-Plan, Umweltbericht, Begründung zum F-Plan und zum B-Plan, schalltechnischer Stellungnahme sowie Stellungnahmen nach Beteiligung gem. § 4.1 BauGB sowie gem. §4.2 BauGB vom 06.09.2021) sind allen Ratsmitgliedern zugänglich gemacht worden. Alle Unterlagen sind am 16.09.2022 in das Ratsinformationssystem “SessionNet” eingestellt worden. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

Die Beschlussvorschläge sind dieser Vorlage beigefügt und werden Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.

 

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt und verliest die eingegangen Stellungnahmen.

 

Ratsfrau Annemarie Martens (CDU) verlässt die Sitzung um 20:03 Uhr und nimmt ab 20:06 Uhr wieder teil.

 

Ratsherr Heribert Kansy (FDP) verlässt die Sitzung um 20:09 Uhr und nimmt ab 20:12 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ratsfrau Marika Timker (SPD) verlässt die Sitzung um 20:11 Uhr.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.