Sitzung: 18.04.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/045/2023
Beschlussvorschlag:
Um hier das
Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse
erforderlich:
a): Die Niederschrift über die am 21.09.2022
stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird von der
Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die Niederschrift ist dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt, wird Bestandteil der Niederschrift und
wird zur Abwägung erhoben.
b) Beschlussfassung über alle eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB im Rahmen der Beteiligung
Die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus dem Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch
die Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum
Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen sind dieser Vorlage beigefügt und
werden Bestandteil der Niederschrift.
c) Beschlussfassung über alle eingegangenen Anregungen seitens der Träger
öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im
Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Die eingegangenen
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange
und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden
Beschlussvorschlägen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Sitzung von
der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge
sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen
Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen sind dieser Vorlage beigefügt und
werden Bestandteil der Niederschrift.
d) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 588), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 8. Änderung des Bebauungsplanes C 2 “Siedlung Am Rathaus” -, bestehend aus der Satzung und Begründung gem. § 10 BauGB als Satzung beschließen.
Sachverhalt:
Aus der Politik
wurde in der Vergangenheit mehrfach der Wunsch an die Verwaltung herangetragen,
die Siedlung “Am Rathaus” in ihrer derzeitigen architektonischen und prägenden
Form zu erhalten.
Die Siedlung “Am
Rathaus” entstand ab 1907 bis in die 1960er Jahre als Ensemble und ist geprägt
durch rotes Ziegelmauerwerk und naturrote Dachtonpfannen, die dem Gebiet bei
der Errichtung ein einheitliches Aussehen geben. Die Dachform besteht aus
Satteldächern mit teilweise firstseitigen Krüppelwalmen, wie sie im
ostfriesischen Raum ausgeprägt sind. Es herrscht eine meist eingeschossige
Bauweise vor.
In der Sitzung des
Verwaltungsschusses am 28.02.2022 ist ein entsprechender Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die 8. Änderung des Bebauungsplanes C 2 „Siedlung am
Rathaus“, welche in Form der Aufstellung einer Erhaltungssatzung durchgeführt
werden soll, gefasst worden.
Des Weiteren hat
der Rat in seiner Sitzung am 01.03.2022 für diesen Bereich eine
Veränderungssperre verabschiedet, damit das Ortsbild in seiner derzeitigen Form
gewahrt wird.
Da die
Bebauungsplanaufstellung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der
Innenentwicklung dient, wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. §
13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Durch die geplante
Aufstellung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei
der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von
schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu
beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB
wird abgesehen.
Am 21.09.2022 wurde die Öffentlichkeit seitens der Verwaltung
frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planungen informiert. Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist
dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt (ohne Teilnehmerliste).
Die anschließende öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 17. Februar 2023 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 09.01.2023 beteiligt.
59 Träger
öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die öffentliche Auslegung
informiert. 14 Stellungnahmen sind innerhalb der o.g. Frist eingegangen.
Von dritter Seite
liegt eine Stellungnahme vor.
Die Unterlagen zum
Satzungsbeschluss (Satzungsentwurf, Begründungsentwurf und Abwägungsvorschläge)
sind aus der Anlage zur Vorlage ersichtlich.
Nach kurzer Aussprache lässt Ausschussvorsitzender Johann Kruse, SPD, einzeln über die Beschlussvorschläge abstimmen.