Beschlussvorschlag:

 

Um das Planverfahren nunmehr voranzubringen, sind die nachstehenden Beschlüsse erforderlich:

 

a)    Die gefassten Beschlüsse zum Feststellungsbeschluss vom 11.06.2014 werden aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Beschlossen

Ja: 27 Nein: 0 Enthaltung: 0

 

b):  Die Niederschrift über die am 04.08.2010 stattgefundene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die von der Verwaltung vorbereiteten Beschlussvorschläge werden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Niederschrift mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Beschlossen

Ja: 27 Nein: 0 Enthaltung: 0

 

c) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen gem. § 4 Abs. 2 BauGB aus den Beteiligungsverfahren werden in der Sitzung durch die Verwaltung erläutert. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen sind dieser Vorlage beigefügt und werden Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Beschlossen

Ja: 27 Nein: 0 Enthaltung: 0


d) Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen aus den öffentlichen Auslegungen werden in der Sitzung von der Verwaltung ausführlich vorgetragen. Die entsprechenden Beschlussvorschläge sollten zum Beschluss erhoben werden. Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen sind dieser Vorlage beigefügt und werden Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Beschlossen

Ja: 27 Nein: 0 Enthaltung: 0

 

e) Feststellungsbeschluss

 

Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 588), sollte der Rat der Stadt Wiesmoor die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, beschließen (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit Umweltbericht ist zur Kenntnis zu nehmen.


Sachverhalt:

 

Für den Bereich der Grundschule „Am Ottermeer“ sowie dem angrenzenden Sportplatz, der Parkplätze, der Bushaltestelle sowie dem Friedhof und der Friedhofskapelle soll die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan C 21 „Grundschule Am Ottermeer“ aufgestellt werden. Die genauen Geltungsbereiche sind den Anlagen zur Vorlage zu entnehmen.

 

Zur Einleitung des Planverfahrens sind die Aufstellungsbeschlüsse für die o.g. Bauleitplanverfahren bereits im Jahr 2009 gefasst worden. Aufgrund diverser Gründe, u.a. planungsrechtliche Gründe sowie auch aufgrund der ins Stocken geratenen Umsetzung des geplanten Dorfgemeinschaftshauses, konnte die Bauleitplanung bisher nicht abgeschlossen werden bzw. es musste eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Seit Beginn des Bauleitplanverfahrens haben bereits mehrere Beteiligungen der Behörden und Sonstige sowie Öffentlichkeitsbeteiligungen stattgefunden.

 

Mit den geplanten Festsetzungen in der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie im Bebauungsplan C 21 „Grundschule Am Ottermeer“ soll die bisherige bauliche Nutzung gesichert sowie die geplante Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses ermöglicht werden.

 

Zur Einleitung des Planverfahrens sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Diese Beteiligung hat mit Anschreiben vom 25.06.2010 mit einer Abgabefrist für Stellungnahmen bis zum 02.08.2010 stattgefunden.

 

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 04.08.2010 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Hier waren 18 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wiesmoor anwesend. Die Planungen wurden seitens der Verwaltung ausführlich dargestellt. Fragen wurden ausführlich beantwortet.

 

Der Verwaltungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 09.05.2011 einen Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgte die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes C 21 „Grundschule Am Ottermeer“ in der Zeit vom 24.02.2014 bis zum 28.03.2014.

 

52 Träger öffentlicher Belange und Sonstige wurden über die öffentliche Auslegung

informiert und um Stellungnahme gebeten. 14 Stellungnahmen sind innerhalb der genannten

Frist eingegangen.

Von dritter Seite liegt eine Stellungnahme vor.

 

In der Sitzung des Rates am 11.06.2014 wurde der Feststellungsbeschluss sowie die Abwägungsbeschlüsse zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Aufgrund von Fehlern in den Planunterlagen sowie im Bauleitplanverfahren ist die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes seitens des Landkreises Aurich nicht genehmigt bzw. der Antrag auf Genehmigung zurückgezogen worden. Die gefassten Beschlüsse vom 11.06.2014 sind daher aufzuheben, bevor ein neuer Feststellungsbeschluss gefasst wird.

 

Inzwischen wurde aufgrund von Planänderungen die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan C 21 „Grundschule Am Ottermeer“ erneut vom 27.12.2022 bis einschließlich 30.01.2023 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt sowie 59 Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 20.12.2022 um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.

16 Stellungnahmen sind innerhalb der genannten Frist eingegangen.

Von dritter Seite liegt keine Stellungnahme vor.

 

Der Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung, Umweltbericht und Abwägung sind der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.

 

Die Planung wird in der Sitzung ausführlich von der Verwaltung vorgestellt.

 

Die Beschlussvorschläge sind dieser Vorlage beigefügt und werden Bestandteil der jeweiligen Niederschriften.

 

Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.