Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes D 6 soll in östlicher Richtung erweitert werden. Es sollte ein Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Erweiterung des Plangebietes D 6 und für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden.  


Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 09.11.2015 bittet der Golfclub Ostfriesland e.V. Wiesmoor, Fliederstraße 5, 26639 Wiesmoor, um Änderung des Geltungsbereiches des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes D 6 im Bereich der Zuwegung zum Golfplatz nördlich der Rhododendronstraße. Der Geltungsbereich soll in östlicher Richtung erweitert werden, da der Golfclub Ostfriesland beabsichtigt, auf dieser angrenzenden Fläche ein Gebäude mit Umkleidemöglichkeiten und Sekretariat zu errichten. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Zwecken, die zum Betrieb des Golfplatzes erforderlich sind.

 

Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes D 6.

 

Die Vorlage wird durch die Verwaltung vorgetragen. Die entsprechende Planzeichnung wird per Beamer dargestellt.

 

Wolfgang Sievers, GfW, fragt an, ob die Stadt Wiesmoor in diesem Bereich größere Planungen beabsichtigt. Dieses wird durch Johannes Bohlen verneint.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzender Jens Peter Grohn über den Beschlussvorschlag abstimmen.  


Abstimmungsergebnis: