Sitzung: 26.09.2016 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/019/2016/1
Sachverhalt:
Für den Bebauungsplanbereich B 12 (zwischen Ladenzeile / Lidl – Markt und
dem Rotenburger Weg auf einer Gesamtfläche von 7.076 qm) liegen neue
Planungswünsche vor. Die Planungen von Investoren für eine großräumige Wohnanlage mit insgesamt
ca. 40 Wohneinheiten zwischen Lidl / Ladenzeile und dem Rotenburger Weg sollen
in der Form nicht mehr umgesetzt werden. Es sind nunmehr lediglich noch 2
Gebäude für die Wohnbebauung im Bereich des Rotenburger Weges vorgesehen. Für
ein Gebäude wurde mittlerweile die Baugenehmigung erteilt, das Bauvorhaben wird
zurzeit umgesetzt. Die Restfläche zur Größe von ca. 5.300 qm wurde zwischenzeitlich
mit Kaufvertrag vom 09. März 2016 von den Investoren auf einen neuen
Eigentümer übertragen. Die Verkäufer
beantragen nunmehr per Mail vom 09.03.2016 den vom Rat am 27.10.2015 gefassten
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan B 12 wieder aufzuheben, so dass die dort
gültigen alten Bebauungspläne B 6 (im Bereich des Rotenburger Weges) und B 1
(für die derzeit unbebaute Fläche östlich von Lidl / Ladenzeile) wieder
anzuwenden sind. Die
Mail vom 09.03.2016 war der VA-Niederschrift vom 23.05.2016 beigefügt.
In der
VA-Sitzung am 04. April 2016 wurde beschlossen die Thematik in einen neu zu
gründenden Arbeitskreis Einzelhandel und Stadtentwicklung beraten zu lassen.
Dieser Arbeitskreis hat zwischenzeitlich zweimal getagt. In der Sitzung am 23.
August 2016 kam man zu dem Ergebnis, den Bebauungsplan B 12 nicht weiter zu
verfolgen und die Beschlüsse dazu aufzuheben. Die Planunterlagen Bebauungsplan
B 12 (Planentwurf, Begründung, Schalltechnisches Gutachten) wurden allen
Ratsmitgliedern am 07.09.2015 per E-mail bzw. in gedruckter Fassung zur
Verfügung gestellt.
Fachbereichsleiter
Johannes Bohlen trägt den Sachverhalt vor. Eine entsprechende Planzeichnung
wird per Beamer dargestellt.
Ratsmitglied
Walter Harms, CDU, teilt mit, dass er zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen
kann. Mehrmals wurde durch ihn die Verkehrsproblematik an der Ecke
Kornblumenweg und den Auffahrten beim Kaufhaus Behrends angesprochen. Es
besteht ein dringender Bedarf, die Ein- und Ausfahrten sowie die Abbiegespuren
im genannten Bereich neu zu planen. Bevor hier ein Beschluss gefasst wird,
sollte ein neuer Plan erstellt werden, der die Verkehrsflüsse berücksichtigt.
Ratsmitglied
Wolfgang Sievers, GfW, merkt an, dass bezüglich der Verkehrsproblematik mit
aller Macht an einer Lösung gearbeitet werden muss. Die Gruppe GfW wird dem
Beschluss zustimmen, unter der Bedingung, dass an einer Lösung des Problems
gearbeitet wird.
Es wird
sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung en bloc abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Alle Beschlüsse im Zusammenwirken mit dem Bebauungsplan B 12 werden
aufgehoben. Es handelt sich um folgende Beschlüsse:
a)
4. Änderung des Bebauungsplanes B 6 gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Änderungsbeschluss
des VA vom 15.09.2014)
b) 2. Änderung des Bebauungsplanes B 1 gem. § 2 Abs. 1 BauGB
(Änderungsbeschluss des VA vom
15.09.2014)
c) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB (VA vom 01.06.2015)
d) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB (VA vom 28.09.2015 und Rat vom 27.10.2015)
e) Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange
und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (VA vom 28.09.2015 und Rat vom
27.10.2015)
f) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB (VA vom 28.09.2015 und Rat vom 27.10.2015)
Abstimmungsergebnis: