Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Für den Bebauungsplanbereich B 12 (zwischen Ladenzeile / Lidl – Markt und dem Rotenburger Weg auf einer Gesamtfläche von 7.076 qm) liegen neue Planungswünsche vor. Die Planungen von Investoren  für eine großräumige Wohnanlage mit insgesamt ca. 40 Wohneinheiten zwischen Lidl / Ladenzeile und dem Rotenburger Weg sollen in der Form nicht mehr umgesetzt werden. Es sind nunmehr lediglich noch 2 Gebäude für die Wohnbebauung im Bereich des Rotenburger Weges vorgesehen. Für ein Gebäude wurde mittlerweile die Baugenehmigung erteilt, das Bauvorhaben wird zurzeit umgesetzt. Die Restfläche zur Größe von ca. 5.300 qm wurde zwischenzeitlich mit Kaufvertrag vom 09. März 2016 von den Investoren auf einen neuen Eigentümer  übertragen. Die Verkäufer beantragen nunmehr per Mail vom 09.03.2016 den vom Rat am 27.10.2015 gefassten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan B 12 wieder aufzuheben, so dass die dort gültigen alten Bebauungspläne B 6 (im Bereich des Rotenburger Weges) und B 1 (für die derzeit unbebaute Fläche östlich von Lidl / Ladenzeile) wieder anzuwenden sind. Die Mail vom 09.03.2016 war der VA-Niederschrift vom 23.05.2016 beigefügt.

In der VA-Sitzung am 04. April 2016 wurde beschlossen die Thematik in einen neu zu gründenden Arbeitskreis Einzelhandel und Stadtentwicklung beraten zu lassen. Dieser Arbeitskreis hat zwischenzeitlich zweimal getagt. In der Sitzung am 23. August 2016 kam man zu dem Ergebnis, den Bebauungsplan B 12 nicht weiter zu verfolgen und die Beschlüsse dazu aufzuheben. Die Planunterlagen Bebauungsplan B 12 (Planentwurf, Begründung, Schalltechnisches Gutachten) wurden allen Ratsmitgliedern am 07.09.2015 per E-mail bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt.

 

Fachbereichsleiter Johannes Bohlen trägt den Sachverhalt vor. Eine entsprechende Planzeichnung wird per Beamer dargestellt.

 

Ratsmitglied Walter Harms, CDU, teilt mit, dass er zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen kann. Mehrmals wurde durch ihn die Verkehrsproblematik an der Ecke Kornblumenweg und den Auffahrten beim Kaufhaus Behrends angesprochen. Es besteht ein dringender Bedarf, die Ein- und Ausfahrten sowie die Abbiegespuren im genannten Bereich neu zu planen. Bevor hier ein Beschluss gefasst wird, sollte ein neuer Plan erstellt werden, der die Verkehrsflüsse berücksichtigt.

 

Ratsmitglied Wolfgang Sievers, GfW, merkt an, dass bezüglich der Verkehrsproblematik mit aller Macht an einer Lösung gearbeitet werden muss. Die Gruppe GfW wird dem Beschluss zustimmen, unter der Bedingung, dass an einer Lösung des Problems gearbeitet wird.

 

Es wird sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung en bloc  abgestimmt. 

 

Beschlussvorschlag:

 

Alle Beschlüsse im Zusammenwirken mit dem Bebauungsplan B 12 werden aufgehoben. Es handelt sich um folgende Beschlüsse:

 

a) 4. Änderung des Bebauungsplanes B 6 gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Änderungsbeschluss des VA vom  15.09.2014)
b) 2. Änderung des Bebauungsplanes B 1 gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Änderungsbeschluss des VA vom  15.09.2014)
c) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB (VA vom  01.06.2015)
d) Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (VA vom 28.09.2015 und Rat vom 27.10.2015)
e) Beschlussfassung über die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten sowie von dritter Seite im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (VA vom 28.09.2015 und Rat vom 27.10.2015)
f) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB (VA vom 28.09.2015 und Rat vom 27.10.2015)

 


Abstimmungsergebnis: