Sitzung: 15.02.2017 Ausschuss für Wirtschaft, Fremdenverkehr, Planung und Bau
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: BV/032/2017
Beschlussvorschlag:
Bezüglich der Geschossigkeit sollte der Bebauungsplan A 0 in diesem Planbereich nicht geändert werden, d.h. die 3 - geschossige Bebauung bleibt bestehen.
Sachverhalt:
Das
Anwesen Fahnster im Eckbereich Krokusweg/Hauptstraße ist in 2015 verkauft
worden. Es sollen nunmehr ein größeres Gebäude mit Wohnungen und Geschäften
hier umgesetzt werden. Die Bauleitplanung hierfür entspricht jedoch nicht den
Vorstellungen des neuen Eigentümers. Ein entsprechender Antrag vom 12.10.2015
ist nunmehr gestellt worden mit der Bitte, den Bebauungsplan hier entsprechend
zu ändern. Vorgesehen und beantragt ist eine 5 - geschossige Bebauung.
Weiterhin sollten für die Bauarbeiten 3 Bäume entfernt werden.
Die
Thematik wurde ausführlich in der Sitzung dieses Ausschusses am 21.12.2015
beraten und in die Fraktionen verwiesen. Die Verwaltung erinnerte die
Fraktionen/Gruppe/Einzelkandidaten auf Bitten des Antragstellers nochmals mit
Mail vom 08.11.2016.
Es
sollte nunmehr das Beratungsergebnis abgefragt werden.
Aufgrund
der städtebaulichen Situation im Planbereich sieht die Verwaltung keine
Möglichkeit hier eine 5 - geschossige Bauweise umzusetzen. Die Thematik mit den
Bäumen hat sich erledigt. Diese wurden im Dezember 2016 gefällt. Es wurde
vorher festgestellt, dass die Bäume auf Privatgrund standen. Sonstige
Vorschriften standen der Fällung nicht im Wege. Auf die Artenschutzthematik hat
die Verwaltung den Antragsteller frühzeitig hingewiesen.
Herr Reder eröffnet
den Tagesordnungspunkt 6 und übergibt das Wort an Herrn Bohlen. Dieser
erläutert, dass der Käufer des Grundstücks Ecke Hauptstraße/Krokusweg einen
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der Geschossigkeit gestellt
hat. Geplant sei ein Gebäude mit fünf Geschossen, was aufgrund der Beschränkung
auf drei Geschosse nicht zulässig sei. Der Antrag sei von 2015 und man müsse den
Antragsteller nun wissen lassen, ob eine Bebauungsplanänderung gewollt sei.
Herr Feiler gibt an,
dass es innerhalb der SPD-Fraktion zu dem gleichen Ergebnis wie vorher gekommen
ist. Sie möchten bei der 3-geschossigen Bebauung bleiben.
Herr Weiss bemerkt,
dass eine 5-Geschossigkeit rein emotional abzulehnen ist. Die 3-Geschossigkeit
werde bis jetzt kaum genutzt, deshalb sei der Antrag abzulehnen.
Herr Reder lässt
wissen, dass das Thema innerhalb der CDU-Fraktion ausführlich diskutiert worden
ist. Es gebe auch Stimmen für einen Kompromiss, dahingehend, dass einem
Geschoss weniger zugestimmt werde. Sie seien nicht komplett dagegen.
Frau Fick-Tiggers
bemerkt, dass es in Wiesmoor hauptsächlich einen Bedarf an 2-3 Zimmer-Wohnungen
gibt. Sie spricht sich gegen eine Planänderung aus.
Herr Zigan fragt,
woran die Chance, die 5-Geschossigkeit durchzusetzen, hängt. Herr Bohlen
antwortet, dass das Einvernehmen vom Landkreis Aurich problematisch werden
wird. Er überlegt, dass ein sparsamer Umgang mit Boden zwar im Gesetz steht,
aber das Ganze auch insgesamt in das System passen muss. Herr Zigan schlägt
vor, vielleicht langfristig darüber nachzudenken, in die Höhe zu gehen.
Die Erhaltung der 3-Geschossigkeit wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: