Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

Bezüglich der Geschossigkeit sollte der Bebauungsplan A 0 in diesem Planbereich nicht geändert werden, d.h. die 3 - geschossige Bebauung bleibt bestehen.


Sachverhalt:

 

Das Anwesen Fahnster im Eckbereich Krokusweg/Hauptstraße ist in 2015 verkauft worden. Es sollen nunmehr ein größeres Gebäude mit Wohnungen und Geschäften hier umgesetzt werden. Die Bauleitplanung hierfür entspricht jedoch nicht den Vorstellungen des neuen Eigentümers. Ein entsprechender Antrag vom 12.10.2015 ist nunmehr gestellt worden mit der Bitte, den Bebauungsplan hier entsprechend zu ändern. Vorgesehen und beantragt ist eine 5 - geschossige Bebauung. Weiterhin sollten für die Bauarbeiten 3 Bäume entfernt werden.

 

Die Thematik wurde ausführlich in der Sitzung dieses Ausschusses am 21.12.2015 beraten und in die Fraktionen verwiesen. Die Verwaltung erinnerte die Fraktionen/Gruppe/Einzelkandidaten auf Bitten des Antragstellers nochmals mit Mail vom 08.11.2016.  

 

Es sollte nunmehr das Beratungsergebnis abgefragt werden.

 

Aufgrund der städtebaulichen Situation im Planbereich sieht die Verwaltung keine Möglichkeit hier eine 5 - geschossige Bauweise umzusetzen. Die Thematik mit den Bäumen hat sich erledigt. Diese wurden im Dezember 2016 gefällt. Es wurde vorher festgestellt, dass die Bäume auf Privatgrund standen. Sonstige Vorschriften standen der Fällung nicht im Wege. Auf die Artenschutzthematik hat die Verwaltung den Antragsteller frühzeitig hingewiesen.

 

Herr Reder eröffnet den Tagesordnungspunkt 6 und übergibt das Wort an Herrn Bohlen. Dieser erläutert, dass der Käufer des Grundstücks Ecke Hauptstraße/Krokusweg einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der Geschossigkeit gestellt hat. Geplant sei ein Gebäude mit fünf Geschossen, was aufgrund der Beschränkung auf drei Geschosse nicht zulässig sei. Der Antrag sei von 2015 und man müsse den Antragsteller nun wissen lassen, ob eine Bebauungsplanänderung gewollt sei.

 

Herr Feiler gibt an, dass es innerhalb der SPD-Fraktion zu dem gleichen Ergebnis wie vorher gekommen ist. Sie möchten bei der 3-geschossigen Bebauung bleiben.

 

Herr Weiss bemerkt, dass eine 5-Geschossigkeit rein emotional abzulehnen ist. Die 3-Geschossigkeit werde bis jetzt kaum genutzt, deshalb sei der Antrag abzulehnen.

 

Herr Reder lässt wissen, dass das Thema innerhalb der CDU-Fraktion ausführlich diskutiert worden ist. Es gebe auch Stimmen für einen Kompromiss, dahingehend, dass einem Geschoss weniger zugestimmt werde. Sie seien nicht komplett dagegen.

 

Frau Fick-Tiggers bemerkt, dass es in Wiesmoor hauptsächlich einen Bedarf an 2-3 Zimmer-Wohnungen gibt. Sie spricht sich gegen eine Planänderung aus.

 

Herr Zigan fragt, woran die Chance, die 5-Geschossigkeit durchzusetzen, hängt. Herr Bohlen antwortet, dass das Einvernehmen vom Landkreis Aurich problematisch werden wird. Er überlegt, dass ein sparsamer Umgang mit Boden zwar im Gesetz steht, aber das Ganze auch insgesamt in das System passen muss. Herr Zigan schlägt vor, vielleicht langfristig darüber nachzudenken, in die Höhe zu gehen.

 

Die Erhaltung der 3-Geschossigkeit wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: