Sitzung: 20.02.2017 Rat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/013/2017/1
Beschlussvorschlag:
Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Preis für
den Bereich der Einfamilienhausbebauung auf 79,-- €/m² und für den Bereich der
Mehrfamilienhausbebauung auf 82,-- €/m² festzulegen.
Sachverhalt:
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 24 soll ein
Teil der im Jahre 2011 erworbenen Grundstückflächen im Torfabbaugebiet der
Bebauung zugeführt werden. Im Zusammenwirken mit der Fachgruppe 3.1 und dem
Baubetriebshof wurde ein gesamter Erschließungsaufwand in Höhe von insgesamt
1.212.520,80 € ermittelt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in den übrigen
städtischen Baugebieten wurde für die Familienförderung ein Betrag in Höhe von
100.000,-- € ermittelt. Wie bei den vorhergehenden Baugebieten wird auch hier
vorgeschlagen eine Differenzierung zwischen Einfamilien- und
Mehrfamilienhausbebauung vorzunehmen und unterschiedliche Preissegmente
festzulegen. Bei einer Festlegung des Kaufpreises im Einfamilienhausbereich auf
79,-- €/m² und im Mehrfamilienhausbereich auf
82,-- €/m² ergibt sich folgende Ausgaben-/Einnahmesituation:
Ausgaben:
Grunderwerb: 48.804,37 €
Erschließungsaufwand: 1.212.520,80
€
Familienförderung: 100.000,00 €
Gesamtausgaben: 1.361.325,17
€
Einnahmen:
1. Flächen Einfamilienhausbebauung 13.013 m² x 79,-- € = 1.028.027,00 €
2. Flächen Mehrfamilienhausbebauung 5.091 m² x 82,-- € = 417.462,00 €
3. Erstattung Erschießungsaufwand Fremdanlieger= 36.376,06 €
Gesamteinnahmen: 1.481.865,06
€
Infrastrukturanteil = 120.539,89 €
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2017
hierzu den Empfehlungsbeschluss gefasst, den Kaufpreis für den Bereich der
Einfamilienhausbebauung auf 79,-- €/m² und für den Bereich der
Mehrfamilienhausbebauung auf 82,-- €/m² festzulegen.
Fachgruppenleiter Hinrich Beekmann führt in die Thematik ein.
Es wird ohne weitere Aussprache über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: